Moin!
Benutzer jos schrieb:
Beschwerden in der Sache schmettert die o2-Hotline genauso ab wie die fonic-Hotline.
Das Problem dabei ist, daß die Unternehmen solche "Fehler" massenweise produzieren dürfen, ist es doch der Kunde, der dann ggf. den strittigen Mehrpreis einfordern muss.
Erst wenn es eine Rechtsvorschrift gibt, die es dem Kunden erlaubt, Kosten die für diese Reklamation (inklusive Zeitaufand) geltend zu machen, würde sich etwas ändern. Noch besser wäre ein Strafschadensersatz von pauschal z.B. 50€ pro fehlerhafter Berechnung...
Kai Pöhlmann