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Volltreffer ins.... Fettnäpfchen :-


09.06.2013 18:29 - Gestartet von flatty
Der EuGH hat die deutsche REgelung des § 4 Nr. 6 vor einigen Jahren als europarechtswidrig gekippt.

Übrig bleiben wenige unter § 3 UWG zu fassende Verstöße z.B. beim Anlocken von Kindern.


Daher finde ich die Überschrift etwas unpassend.
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[1] Kai Petzke antwortet auf flatty
09.06.2013 19:43
Benutzer flatty schrieb:
Der EuGH hat die deutsche REgelung des § 4 Nr. 6 vor einigen Jahren als europarechtswidrig gekippt.

Ja, da bin ich Volgas ins Fettnäpfchen getrampelt.

Übrig bleiben wenige unter § 3 UWG zu fassende Verstöße z.B. beim Anlocken von Kindern.

Was bei der Aktion hier ja nicht der Fall sein dürfte. Der Taschengeldparagraph gilt ja trotzdem; Kinder dürfen also nur kaufen und sich dann "erschießen", was sie sich auch vom Taschengeld leisten können.

Daher finde ich die Überschrift etwas unpassend.

Sie ist nicht nur "etwas" unpassend. Korrektur ist nun online!

Grüße


Kai
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[1.1] Beschder antwortet auf Kai Petzke
09.06.2013 20:42
seit wann ist torwandschiessen ein Glücksspiel? Somit wären die Fußballspieler der ersten Liga glücklich bezahlte Glücksritter.
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[1.1.1] mirdochegal antwortet auf Beschder
09.06.2013 20:49
Benutzer Beschder schrieb:
seit wann ist torwandschiessen ein Glücksspiel?

Jetzt wirds aber spitzfindig :-)
Man hat darauf, anders als z.B. beim Los ziehen oder Glücksrad drehen, ganz klar einen Einfluss. Dennoch ist es im Effekt ein Glücksspiel.
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[1.2] flatty antwortet auf Kai Petzke
09.06.2013 20:54
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Sie ist nicht nur "etwas" unpassend. Korrektur ist nun online!

Vorbildlich! Da tut mir fast mein etwas gesalzener Thread-Titel leid.

Viele Grüße