Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Ich halte das wirklich für außerordentlich dümmlich. Und da man sowieso pflegen sollte, WICHTIGE Unterlagen zur Sicherheit in Papierform vorzuhalten und dies in diesem Fall "ausrucken" bedeutet, pervertiert das doch die ganze "glorreiche Idee" von vorn herein.
Schriftlich ist eh am Wichtigsten. Einem schriftlichen Bußgeldbescheid wurde meinerseits eingesprochen, und auf meiner Einwendung daraufhin *per normaler Email* wurde auch entsprochen! Natürlich käme ich niemals auf die Idee, berechtigten Forderungen nicht nachzukommen, aber nicht mal dazu braucht man geschlossene (bzw. proprietäre) Systeme.