Thread
Menü

rechtlich?


25.04.2013 20:52 - Gestartet von koelli
Dachte, man darf in Deutschland nur Nummern aus dem Ort haben, in dem man wohnt.
Wie kann o2 also nun diese Vorschrift der Regulierungsbehörde umgehen und ausländische Nummern einer deutschen Handynummer zuteilen?
Menü
[1] schinge antwortet auf koelli
26.04.2013 01:49
Man darf DEUTSCHE Ortsnetzrufnummern nur mit Ortsbezug zuteilen, bei ausländischen Nummern hat die BNetzA keinerlei Befugnisse - da gelten natürlich die Regelungen des jeweiligen Landes.
Menü
[1.1] popfm+ antwortet auf schinge
26.04.2013 08:15

3x geändert, zuletzt am 26.04.2013 08:15
Benutzer schinge schrieb:
Man darf DEUTSCHE Ortsnetzrufnummern nur mit Ortsbezug zuteilen

Aber auf der Abbildung für britische o2-Kunden ist auch Deutschland dabei. Dann frag ich mich also, warum britische o2-Kunden deutsche Ortsnetzrufnummern bekommen dürfen?
Menü
[1.1.1] schinge antwortet auf popfm+
26.04.2013 09:29
Benutzer popfm+ schrieb:
Aber auf der Abbildung für britische o2-Kunden ist auch Deutschland dabei. Dann frag ich mich also, warum britische o2-Kunden deutsche Ortsnetzrufnummern bekommen dürfen?
Das wäre möglich wenn, diese Nummern an ein deutsches Unternehmen vergeben werden, daß diese Nummern z.B. als Call-Through-Nummern deklariert - aber eben nur zu einer einzigen Zielrufnummer. Die britischen Kunden bekommen dann die Nummer nicht zugeteilt, sondern eben dieses Unternehmen. Und ich glaube auch nicht, daß so viele Leute aus Großbritannien eine deutsche Ortnetznummer buchen (kommt man auch nicht umsonst). Laut einem User bei telefon-treff.de bekommt man auch nur Nummern aus drei deutschen Ortnetzen (ich glaube Frankfurt war eins davon), was so ein Konstukt möglich machen würde - man wird ja sicher nicht einfach mal ein entsprechendes Unternehmen in allen Ortsnetzbereichen gründen.
Menü
[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf koelli
26.04.2013 10:57
Benutzer koelli schrieb:

Dachte, man darf in Deutschland nur Nummern aus dem Ort haben, in dem man wohnt.

Oder aus dem Ort, wo man einen Betriebssitz hat.
Oder aus dem Ort, in dem sich der physische Anschluss (Netzzugang) ständig befindet.

Wie kann o2 also nun diese Vorschrift der Regulierungsbehörde umgehen und ausländische Nummern einer deutschen Handynummer zuteilen?

Die Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur gelten nur für deutsche Ortsnetzrufnummern.