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"bis zu" != zugesagt


11.04.2013 16:07 - Gestartet von der_inquisitor
In der Regel sagt kein DSL-Anbieter feste Bandbreiten zu, sondern stellt allenfalls gewisse Bandbreiten in Aussicht ("bis zu"-Formulierung). Daß nur ein Bruchteil der DSL-Kunden das in Aussicht gestellte Maximum erreicht, liegt in der Natur der DSL-Technologie deren Leistungsfähigkeit mit der individuellen Leitungslänge korreliert. Insoweit frage ich mich doch nach Sinn und Zweck dieser Erhebung und der angeschlossenen Berichterstattung.
Wenn der Gesetzgeber diese vagen Bandbreitenangaben als zu verbraucherfeindlich ansieht, soll er eben entsprechende Vorschriften erlassen, die Breitbandanbieter zu verbindlichen Bandbreitenangaben zwingen und/oder Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen, wenn die tatsächlich Bandbreite zu weit hinter der in Aussicht gestellten zurückbleibt.