Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Schaut euch doch mal allein die genannten Zahlen an. Völlig lächerlich diese Anzahl in der Relation!
Noch haben wir offiziell ja auch keine Vorratsdatenspeicherung. Diese wurde ja, von wenigen Ausnahmen abgesehen, vom BVerfG gekippt.
Fakt ist - und das sollte jedem noch so großen Freigeist klar sein: Es kann und darf am Ende keine zu 1000 % "sichere Kommunikation" geben in die der Staat im Verdachtsfall kein Besuchsrecht erhält.
Im VERDACHTSFALL BESUCHSRECHTE? Aha. Und du wunderst dich, daß ich das Dritte Reich und die DDR genannt habe? Nicht wirklich, oder?
Übrigens: Ich kann meine Emails verschlüsseln und das Internet über ein ausländisches VPN bzw. sogar TOR nutzen. Keine staatliche oder nichtstaatliche Stelle der Welt ist dann technisch in der Lage, meine Kommunikation abzuhören.
Das mache ich zum großen Teil heute schon.
Was glaubst du wohl, was ich täte, würde ich auch nur entfernt etwas Böses im Schilde führen.
Ansonsten öffnet man kriminellen, terroristischen, staatfeindlichen (...) Aktivitäten doch Tür und Tor. Die Täter würden sich über so einen RECHTSSTAATSFREIEN Raum natürlich sicher freuen.
Noch mal: Absolut abhörsichere Kommunikation war und ist problemlos und kostenfrei möglich. Emailverschlüsselung existiert seit Jahrzehnten. Die heute gebräuchliche ist mit bekannten technischen Mitteln nicht knackbar.
Und noch etwas: NACHDEM Behörden hinreichende Verdachtsmomente gegen eine Person haben können sie zu einem Richter gehen und sich die Überwachung genehmigen lassen. So lief das seit 1949.
Das, um was es hier im Artikel geht, ist das genaue Gegenteil.