Benutzer fe rnwe h schrieb:
... oder die unsäglichen Elektronikartikel, die nunehr dank vonder Online-Mafia gestalteten Gewährleistungsbedingungen nach 187 Tagen fktisch aus der faktischen Garantie fallen,
Das Kernproblem der de facto nur 6 Monate durchsetzbaren Gewährleistung, weil danach - wenn der Händler nicht kulant ist - der Kunde in der Beweispflicht ist, welche er nur durch ein teures Sachverständigengutachten und/oder gerichtlich durchsetzen kann, betrifft aber ALLE Käufe gleichermaßen und nicht bloß den Fernabsatz.
Im Fernabsatz hast du aber durch das min. 7-tägige Widerrufsrecht (in D gesetzlich auf 14 Tage verlängert) eine bessere Situation, wenn dir das Produkt oder dessen Bedienung nicht gefällt oder sich gleich oder nach wenigen Tagen ein (nicht von dir verschuldeter) Defekt zeigt.
Wer das alles bereit ist zu durchschauen kauft nicht online ein.
Nur der Dumme shoppt online und bezahlt das noch mit unseren Steuergeldern (Armutmaschine e-commerce dank Steuerfreiheit der ja so förderungsbedürftig-innovativen ecommerce-Händler und der Übernahme derer Arbeitskosten durch uns, den Steuerzahler)
Auch die Händler mit Ladengeschäft nutzen die gleichen Schlupfflöcher und Gestaltungsmöglichkeiten.
Dort werden genauso gern geringfügig Beschäftigte, Praktikanten etc. eingestellt, welche dann auf Steuerzahlerkosten aufstocken dürfen oder das Amt den ganzen bzw. einen Großteil des Gehalts zahlt.