Benutzer Stroem schrieb:
Darf aber nur zwei Jahre. Eine stillschweigende Verlängerung max. 1 Jahr. Eine Erstlaufzeit von drei oder sogar fünf Jahren ist unzulässig.
Meinst du wirklich, das interessiert ein ausländisches unternehmen ohne sitz in deutschland, welches nicht mal gängigen standards genügendes impressum auf der website hat?
fraglich ist, ob BGB bzw. deutsches recht überhaupt zur anwendung kommt.