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Kunde hat aber sein Teil dazu beigetragen


13.02.2013 13:27 - Gestartet von NextLevel
ich meine, wenn jeder auf die Idee kommt, einfach bei seinem Anbieter die Zahlung einzustellen, das kann es auch nicht sein. Der Kunde muss doch wenigstens die Vertragslaufzeit des alten Vertrages erfüllen, das ist ja nicht Bestandteil der Klage.

Das muss einer dieser Kunden sein, die nichts in der Freizeit zu tun haben, weil er schließlich seinen alten, teuren Anschluss weiterführen wollte, anstatt den neuen günstigeren Anschluss.

Außerdem merkt man, dass das Gericht kein betriebswirtschaftliches Gutachten erstellt hat. Die Telekom trägt das Kostenrisiko für den Anschluss. Die Margen sind bei DSL Anschlüssen extrem gering, und werden erst nach 2 Jahren rentabel. Wenn der Kunde sich entschließt nach 1-2 Monaten zu kündigen, dann wäre das ein Verlustgeschäft.

Bin selber kein Freund der Telekom, aber manchmal glaube ich das unsere Gerichte Laienentscheidungen treffen, in denen der Kunde immer Recht hat, ob wohl ihre Naivität viel zum Problem beigetragen hat.
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[1] Telefonterrorist antwortet auf NextLevel
13.02.2013 13:37
Artikel aufmerksam gelesen?

Der KUNDE wollte den Vertrag an seinem neuen Wohnort fortführen, die TELEKOM wollte nicht!

Wenn die Telekom die geschuldete Leistung (Bereitstellung des Anschlusses in der neuen Wohnung zu den alten Vertragsbedingungen)zu Unrecht verweigert, verliert sie eben den Anspruch auf die Gegenleistung (Zahlung).
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[1.1] 5_JellyBean antwortet auf Telefonterrorist
13.02.2013 18:09
Benutzer Telefonterrorist schrieb:
Artikel aufmerksam gelesen?

Der KUNDE wollte den Vertrag an seinem neuen Wohnort fortführen, die TELEKOM wollte nicht!

Wenn die Telekom die geschuldete Leistung (Bereitstellung des Anschlusses in der neuen Wohnung zu den alten Vertragsbedingungen)zu Unrecht verweigert, verliert sie eben den Anspruch auf die Gegenleistung (Zahlung).

Genau, wie kann auf eine andere Idee kommen.

Aber gute Werbung für die Telekom, ich werde das im Hinterkopf behalten.
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[2] namorico antwortet auf NextLevel
13.02.2013 13:38
Der Kunde zahlt eine Umzugsgebühr oder? (ca. 50 Euro glaube ich). Wieso muss er dann noch einen anderen Tarif und auch eine neue Mindestlaufzeit akzeptieren?
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[2.1] ToWo antwortet auf namorico
13.02.2013 13:59
Hi,

der neue Tarif ist IMHO günstiger als der Alte und bietet obendrein noch mehr Leistungen (u.a. höhere inkludierte Geschwindigkeit). Einzig die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten könnte man hier als "schlecht" ins Feld führen.
Aber manche Kundenentscheidungen muss man nicht verstehen.....

Grüße
ToWo
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[2.1.1] StevenWort antwortet auf ToWo
13.02.2013 14:02
Benutzer ToWo schrieb:
Hi,

der neue Tarif ist IMHO günstiger als der Alte und bietet obendrein noch mehr Leistungen (u.a. höhere inkludierte Geschwindigkeit). Einzig die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten könnte man hier als "schlecht" ins Feld führen. Aber manche Kundenentscheidungen muss man nicht verstehen.....

Grüße
ToWo

Manche Kommentare hier auch nicht.

Beim Mobilfunkvertrag läuft die Laufzeit auch nicht von vorne los wenn ich Umziehe. Und beim Festnetz zahlt der Kunde wie hier schon geschrieben ja schon die Umzugsgebühr von 50€.
Wieso er dann noch einen anderen Tarif (der nicht immer besser sein muß) und vor allem eine NEUE LAUFZEIT hinnehmen sollte, ist mir auch rätselhaft.

Deswegen kann ich das Urteil sehr gut nachvollziehen.

Ich bin mir grad nicht sicher, aber ich meine bei 1&1, o2 DSL, ... läuft der Vertrag nach einem Umzug auch nicht von vorne los.
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[3] michael ciesla antwortet auf NextLevel
13.02.2013 14:05
Ganz nebenbei: nicht nur die Telekom hat hier den Schwarzen Peter, sondern auch Vodafone ist in dieser Beziehung jahrelang praktisch nur negativ aufgefallen.
Das betriebswirtschaftliche (Kosten)Risiko jedes der beiden Vertragspartner hat das Gericht NICHT zu interessieren. Insofern richtig gemacht.
Viel eher hat das Gericht aber darauf zu achten, daß der stärkere Vertragspartner seiner Fürsorgepflicht für den schwächeren nachkommt (denn das ist allgemeines deutsches Rechtsgut). Insofern auch richtig gemacht.
Das Argument, daß ein Umzug allein in der Verantwortung des umziehenden Vertragspartners liegt, ist anachronistisch! Vielmehr gehören Umzüge in unserer Wirtschafts- und Sozialordnung zum ALLGEMEINEN Lebens- und Geschäftsrisiko, da ja in unserer Geselllschaft Mobolität (in jeder Hinsicht) nicht nur vorausgesetzt wird, sondern immer mehr zu den "allgemeinen Grundlagen erfolgreichen Wirtschaftens" gehört.

Daß die Preise für DSL-Anschlüsse keine vernünftigen Gewinnmargen enthalten, ist ja wohl außerdem nicht Schuld des KLunden, sondern allein der Anbieter, die ja den Wettbewerb nur durch gegenseitiges Preisdrücken scheinen führen zu können! Wie wäre es denn mal damit, den Monatspreis um 5 EUR zu erhöhen und dafür excellenten Service zu bieten und Verfügungsgarantien in mehreren Richtungen? Damit wäre leider jedes deutsche TK-Unternehmen hoffnungslos überfordert, weil einfach die Denke der Manager (Nieten in Nadelstreifen) nicht dafür ausgebildet ist.

Und die Telekom darf sich bei Umzügen schon gar nicht beschweren, denn dort wird IMMER ein Anschlußentgelt erhoben (Unternehmen wie Vodafone "erlassen" dauerhaft auf "unendliche Kulanz" und rechtfertigen damit dann wieder die Zwangsverhaftung für 24 Monate).

Solange die TK-Unternehmen hierzulande nicht damit anfangen, den Kunden endlich als KUNDEN zu behandeln und den Wettbewerb so auszutragen, wie es jeder Mitarbeiter und Manager beim Studium gelernt hat - nämlich über gegenseitiges ÜBERbieten in Sachen Leistung und Service, dann natürlich nicht zu derzeitigen Dumpingpreisen - werden Konflikte wie dieser anläßliche hier in Zukunft weiter zunehmen und die Unternehmen werden sich noch mehr darüber beschweren dürfen, von Gerichten und EU-Kommission gegängelt zu werden.
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[4] spaghettimonster antwortet auf NextLevel
13.02.2013 14:12
Benutzer NextLevel schrieb:
manchmal glaube ich das unsere Gerichte Laienentscheidungen treffen,

Nachem du weder Jura studiert hast noch Gesetz und Rechtsprechung gelesen hast noch die Akte gelesen hast noch den DSL-Vertrag gelesen hast noch mit den Parteien gesprochen hast noch die vollständige Urteilsbegründung gelesen hast, kannst du das von deinem heimischen Sessel aus sicher seriös beurteilen.
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[5] ippel antwortet auf NextLevel
13.02.2013 15:05
Benutzer NextLevel schrieb:

Bin selber kein Freund der Telekom, aber manchmal glaube ich das unsere Gerichte Laienentscheidungen treffen, in denen der Kunde immer Recht hat, ob wohl ihre Naivität viel zum Problem beigetragen hat.

Das Problem ist die in Deutschland praktisch nicht mehr vorhandene Vertragsfreiheit. Ansonsten würde der Anbieter eben einfach in die AGB schrieben, daß der Vertrag bei Umzug nicht fortgesetzt werden kann. Fertig.
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[5.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf ippel
13.02.2013 15:47
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer NextLevel schrieb:

Bin selber kein Freund der Telekom, aber manchmal glaube ich das unsere Gerichte Laienentscheidungen treffen, in denen der Kunde immer Recht hat, ob wohl ihre Naivität viel zum Problem beigetragen hat.

Das Problem ist die in Deutschland praktisch nicht mehr vorhandene Vertragsfreiheit. Ansonsten würde der Anbieter eben einfach in die AGB schrieben, daß der Vertrag bei Umzug nicht fortgesetzt werden kann. Fertig.

Was hier manche wieder für fatalen Unfug schreiben... Pfui!

Schonmal daran gedacht, dass der besagte T-Kunde im Hinblick auf eine vorzeitige Vertragsentlassung bei einer ohnehin geringen Rest-MVLZ darauf bestanden hat, den alten Tarif fortzuführen? Ich hätte es nämlich auch so gemacht und bewusst den Rechtsstreit provoziert. "Alter Tarif wird fortgeführt, oder ihr könnt mich mal liebe DTAG..."

@ippel: SETZEN, UNGENÜGEND! (0 Punkte)
Und hör bitte auf mit so einem leeren Gequatsche. Hierzulande herrscht selbstverständlich noch VERTRAGSFREIHEIT.
Du kannst Vertragsarten sui generis erfinden wie es dir beliebt.
Diese Freiheit ist aber - aus gutem Grund in einigen Fällen (z. B. Mietrecht, AGB-Recht etc.) eingeschränkt um der einen, absehbar schwächeren Vertragspartei nicht unzumutbare, einseitige Überlasten aufzubürden. Kannst du das menschlich, geistig und moralisch nachvollziehen oder bist du ein libertärer Spinner? Libertäres Spinnertum gehört übrigens nicht zu unserer römisch-germanischen Rechtstradition. Vollkommene Vertragsfreiheit hätte anno Blumenkohl damals das Thing belastet (seit ein paar hundert Jahren sprechen wird von der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die davon betroffen wäre).

Im übrigen finde ich es besonders erstaunlich, wenn sich jemand wie du, der sich hier offen als Verfechter einer totalitären VERTRAGSFREIHEIT geriert, ausgerechnet im zu Grunde liegenden Fall so äußert. Als scheinbarer Hobbyjurist sollte dir der alte Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" auch bekannt sein. Und genau diesem Grundsatz liegt das Begehren des Klägers und eben auch das Urteil des Richters zu Grunde. Wie gut dass Rechthaber wie du kein Jura studieren... Aber du wärst wohl ohnehin schon im ersten Semester freiwillig abgegangen. ;-)
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[5.1.1] ippel antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
13.02.2013 17:39
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Schonmal daran gedacht, dass der besagte T-Kunde im Hinblick auf eine vorzeitige Vertragsentlassung bei einer ohnehin geringen Rest-MVLZ darauf bestanden hat, den alten Tarif fortzuführen?

Natürlich, deshalb hat er ja geklagt. Aber darum ging es doch gar nicht. Im Artikel steht ja deutlich zu lesen, daß das Gericht den Wohnort quasi nur als temporäre technisch bedingte Bindung versteht.

Diese Freiheit ist aber - aus gutem Grund in einigen Fällen (z. B. Mietrecht, AGB-Recht etc.) eingeschränkt um der einen, absehbar schwächeren Vertragspartei nicht unzumutbare, einseitige Überlasten aufzubürden.

Ja, das Lesen eines Vertrages kann schon eine gewaltige Last sein, nicht wahr?! Aber das Lesen der eigenen Rechte, das bekommen komischerweise die meisten Bürger noch ganz gut hin. Und in einem solchen Fall können sie sich sogar Hilfe bei einem Anwalt holen. Nur komischerweise gilt das nicht bei Vertragsabschluß. Da wird der arme kleine Bürger schließlich mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, ohne ihn zu lesen oder sich beraten zu lassen. Ist die Welt nicht traurig?!

Kannst du das menschlich, geistig und moralisch nachvollziehen

Ich kann vieles nachvollziehen, nur macht es das noch lange nicht richtig.

Als scheinbarer Hobbyjurist sollte dir der alte Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" auch bekannt sein. Und genau diesem Grundsatz liegt das Begehren des Klägers und eben auch das Urteil des Richters zu Grunde.

Der Vertrag wurde aber für eine bestimmte Adresse geschlossen. Hier hat der Kunde freiwillig seinen Wohnort gewechselt.

Aber in einem Punkt gebe ich dir recht: Andere Gerichte hatten bereits festgestellt, daß man sich durch einen Umzug nicht aus dem Vertrag winden kann. Auch da hatten Kunden ja geklagt, die die MVLZ damit abkürzen wollten. Insofern ist das Urteil zumindest folgerichtig. Was aber an meiner Grundkritik nichts ändert.
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[5.1.1.1] garfield antwortet auf ippel
13.02.2013 19:56
Benutzer ippel schrieb:
Natürlich, deshalb hat er ja geklagt. Aber darum ging es doch gar nicht.

Nicht ER hatte geklagt, sondern die Telekom. Und natürlich ging es in dem Streit um die Vertragsfortsetzung zu den alten Bedingungen. Denn genau gemäß dem Grundsatz "pacta sunt servanda" war der Kunde ja bereit den Vertrag unverändert fortzuführen. Und dies war auch technisch überhaupt kein Problem. Und wenn die Leistung mangels Weigerung der Telekom nicht unverändert erbracht wird, gibt's auch kein Geld. Easy.


Ja, das Lesen eines Vertrages kann schon eine gewaltige Last sein, nicht wahr?!

Ja und? Wo ist jetzt im Vertrag die des Kunden Position entgegenstehende Formulierung?

Nur komischerweise gilt das nicht bei Vertragsabschluß. Da wird der arme kleine Bürger schließlich mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, ohne ihn zu lesen oder sich beraten zu lassen.

Ich mag mich irren, aber war es nicht gerade der Kunde, der auf Fortführung des Vertrages bestand?


Als scheinbarer Hobbyjurist sollte dir der alte Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" auch bekannt sein. Und genau diesem Grundsatz liegt das Begehren des Klägers und eben auch das Urteil des Richters zu Grunde.

Der Vertrag wurde aber für eine bestimmte Adresse geschlossen. Hier hat der Kunde freiwillig seinen Wohnort gewechselt.

Aha, und warum wollte die Telekom dann Geld von ihm an einer neuen Adresse und dann noch in einem ganz anderen Vertrag?


Aber in einem Punkt gebe ich dir recht: Andere Gerichte hatten bereits festgestellt, daß man sich durch einen Umzug nicht aus dem Vertrag winden kann.

Und genau DAS wollte er ja auch nicht. Ganz im Gegenteil.