Benutzer Kai Poehlmann schrieb:
Moin!
Es kann doch nicht angehen, das auf Plakaten mit z.B. eine SMS-Flatrate wird und im Ganz-ganz-kleingedruckten, dann Einschränkungen a la "Gilt nur am Freitag den 13. bei Vollmond"...
In dem von Dir genannten Fall würde ich noch zustimmen, in diesem konkreten Fall nicht (zumindestens nicht generell)!
Hier gibt es in meinen Augen ein paar Punkte, die man nicht außer acht lassen darf:
1. Wieso fällt der Kundin das erst nach gut 1,5 Jahren auf?! Nach einem Monat hätte ich dem Gericht noch zugestimmt.
2. SMS ins Ausland sollte klar sein, bei einer Telefonflat hat man i.d.R. auch nur Inlandsgespräche inklusive. Ein wenig Mitdenken muß erlaubt sein und darf erwartet werden.
3. Premium-SMS sind eindeutig zu erkennen und der Preis steht eigentlich immer dabei. Meinetwegen bei irgendwelchen schwachsinnigen Fernsehabstimmungen a la DSDS etc. ...
Darf ich den von einem Deutschen überhaupt eine gewisse Mündigkeit erwarten?! Müssen die Leute gar nicht mehr mitdenken?! Also ganz ehrlich: wenn jemand so blöde ist wie diese Dame, dann sollte man sie konsequenterweise auch entmündigen und sie nicht mehr wählen lassen...