Benutzer SoloSeven schrieb:
Benutzer Testy2 schrieb:
Das sehe ich ein wenig anders. Wenn ein höherer Betrag noch nicht fällig ist, dann kann er auch nicht eingezogen werden. Da hätte man eine Rechnungsabgrenzung vornehmen müssen.
Ich habe den gesamten Jahresbeitrag 2013 am 02.01.2013 abgebucht bekommen.
Was soll das denn?
Im Voraus abkassieren und die Zinsen ungefragt einstecken.
Hinzu kommt, dass in den AGB der GEZ drin stand (k.A. ob das jetzt anders ist), dass eine Überzahlung nicht zurück gezahlt werden muss. Seitdem ich dass vor ein paar Jahren hörte, habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet und überweise monatlich im nach hinein. Also immer am 30. des Monats für den gerade abgelaufenen Monat.
Wo steht denn, dass Du quartalsweise zahlen und zudem ne Einzugsermächtigung erteilen musst?
Ich würde es zurück buchen lassen.
Varius