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Vorzeitiger erhöhter Einzug


03.01.2013 09:30 - Gestartet von Testy2
Ich habe nur ein Radio angemeldet und daher geringe Vierteljahresbeiträge.

Die GEZ besitzt die Frechheit, bereits im Dezember den ab Januar gültigen weitaus höheren zukünftigen Beitrag einzuziehen.

Auch wenn es sich dabei nur um einen geringen Betrag handelt, wird die GEZ es bei allen Rundfunkteilnehmern so handhaben und das summiert sich ganz schön.

Sowas erlaubt sich auch nur die GEZ. Im Dezember bereits den ab Januar hohen gültigen Beitrag einzuziehen.
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[1] tatort antwortet auf Testy2
03.01.2013 09:37

einmal geändert am 03.01.2013 09:37
Benutzer Testy2 schrieb:
Ich habe nur ein Radio angemeldet und daher geringe Vierteljahresbeiträge.

Die GEZ besitzt die Frechheit, bereits im Dezember den ab Januar gültigen weitaus höheren zukünftigen Beitrag einzuziehen.

Auch wenn es sich dabei nur um einen geringen Betrag handelt, wird die GEZ es bei allen Rundfunkteilnehmern so handhaben und das summiert sich ganz schön.

Sowas erlaubt sich auch nur die GEZ. Im Dezember bereits den ab Januar hohen gültigen Beitrag einzuziehen.

Bei mir stand der GEZ- Beitrag für das 1. Quartal 2013 zwar auch bereits am 28.12 auf dem Kontoauszug, aber mit dem Hinweis "vorgemerkt". Tatsächlich abgebucht wurde erst heute 3.1.2013 (Das Datum der Wertstellung ist dafür entscheidend).
Ich vermute, die Vorgehensweise hat etwas mit der Umstellung auf das SEPA- Lastschriftverfahren zu tun.
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[1.1] Testy2 antwortet auf tatort
04.01.2013 07:48
Noch mal nachgeschaut. Sie haben mit Wertstellung 17.12. bereits den ab Januar 2013 gültigen höheren Betrag abgebucht. Ich habe die Lastschrift zurückgeholt. Die können nicht im Dezember Geld, das ihnen erst ab Januar zusteht, einziehen.
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[1.1.1] coolio01 antwortet auf Testy2
04.01.2013 09:30
Benutzer Testy2 schrieb:
Noch mal nachgeschaut. Sie haben mit Wertstellung 17.12. bereits den ab Januar 2013 gültigen höheren Betrag abgebucht. Ich habe die Lastschrift zurückgeholt. Die können nicht im Dezember Geld, das ihnen erst ab Januar zusteht, einziehen.

" Der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt liegt in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und muss nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen."

Wenn der Dreimonatszeitraum bei dir von November bis Januar ist, sollte das aber seine Richtigkeit haben miz der Abbuchung Mitte Dezember.
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[1.1.1.1] Testy2 antwortet auf coolio01
04.01.2013 10:16
Das sehe ich ein wenig anders. Wenn ein höherer Betrag noch nicht fällig ist, dann kann er auch nicht eingezogen werden. Da hätte man eine Rechnungsabgrenzung vornehmen müssen.
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[1.1.1.1.1] SoloSeven antwortet auf Testy2
04.01.2013 11:20
Benutzer Testy2 schrieb:
Das sehe ich ein wenig anders. Wenn ein höherer Betrag noch nicht fällig ist, dann kann er auch nicht eingezogen werden. Da hätte man eine Rechnungsabgrenzung vornehmen müssen.

Ich habe den gesamten Jahresbeitrag 2013 am 02.01.2013 abgebucht bekommen.
Was soll das denn?
Im Voraus abkassieren und die Zinsen ungefragt einstecken. Ohne die sonst im normalen Geschäftsleben übliche Ermässigung?
Ich überlege, ob ich den Einzug stornieren soll.
Wer hat Erfahrung mit diesen .................?
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[1.1.1.1.1.1] VariusC antwortet auf SoloSeven
04.01.2013 12:05
Benutzer SoloSeven schrieb:
Benutzer Testy2 schrieb:
Das sehe ich ein wenig anders. Wenn ein höherer Betrag noch nicht fällig ist, dann kann er auch nicht eingezogen werden. Da hätte man eine Rechnungsabgrenzung vornehmen müssen.

Ich habe den gesamten Jahresbeitrag 2013 am 02.01.2013 abgebucht bekommen.
Was soll das denn?
Im Voraus abkassieren und die Zinsen ungefragt einstecken.

Hinzu kommt, dass in den AGB der GEZ drin stand (k.A. ob das jetzt anders ist), dass eine Überzahlung nicht zurück gezahlt werden muss. Seitdem ich dass vor ein paar Jahren hörte, habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet und überweise monatlich im nach hinein. Also immer am 30. des Monats für den gerade abgelaufenen Monat.
Wo steht denn, dass Du quartalsweise zahlen und zudem ne Einzugsermächtigung erteilen musst?
Ich würde es zurück buchen lassen.

Varius
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[1.1.1.1.1.1.1] SoloSeven antwortet auf VariusC
04.01.2013 12:10
Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer SoloSeven schrieb:
Ich habe den gesamten Jahresbeitrag 2013 am 02.01.2013 abgebucht bekommen.
Was soll das denn?
Im Voraus abkassieren und die Zinsen ungefragt einstecken.

Wo steht denn, dass Du quartalsweise zahlen und zudem ne Einzugsermächtigung erteilen musst?
Ich würde es zurück buchen lassen.

Varius

O.K. Vielen Dank.
Habe es soeben zurückbuchen lassen.
Diese staatlich legitimierte Zinsräuberei durch ein beauftragtes Inkassobüro werde ich so nicht hinnehmen.
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[1.1.1.1.1.1.2] VariusC antwortet auf VariusC
12.01.2013 19:33
Benutzer VariusC schrieb:

Hinzu kommt, dass in den AGB der GEZ drin stand (k.A. ob das jetzt anders ist), dass eine Überzahlung nicht zurück gezahlt werden muss. Seitdem ich dass vor ein paar Jahren hörte, habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet und überweise monatlich im nach hinein. Also immer am 30. des Monats für den gerade abgelaufenen Monat.
Wo steht denn, dass Du quartalsweise zahlen und zudem ne Einzugsermächtigung erteilen musst?
Ich würde es zurück buchen lassen.

Varius


In zwei Punkten muss ich mich selbst korrigieren. Der aktuelle
"15te Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
(http://service.rundfunkbeitrag.de/e360/e364/e1421/e865/resources1416/15terRundfunkbeitra­gsstaatsvertrag.pdf)
schreibt uns tatsächlich eine quartalsweise Zahlung (in der Mitte eines Drei-Monats-Zeitraums) vor.

Und in einem Fernsehbeitrag diese Woche sprach eine hohe leitende Gebühreneinzugs-Mitarbeiterin (oder sowas) davon, dass überzahlte Beiträge natürlich zurückbezahlt werden.
Da scheint sich offensichtlich ein wenig geändert zu haben.

ABER einen ganzen Jahresbeitrag auf einmal hätte auch ich zurückbuchen lassen. UND eine Einzugsermächtigung musst Du trotzdem nicht geben. ;-) Also richte lieber ´nen Dauerauftrag ein. ;-)

Gruß
Varius
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[2] Herr Doktor antwortet auf Testy2
04.01.2013 06:12
Bei mir wird in der Mitte des Quartals abgebucht.
Mal schauen, ob die GEZ schon Ende Januar statt Mitte Februar abbucht.