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Länderparlamente haben keine Kompetenz für Zwecksteuern


19.11.2013 10:58 - Gestartet von hartmoodx
In Ergänzung: Verwaltungsrechtlich handelt es sich um eine Zwecksteuer und ganz sicher nicht um eine Gebühr, auch wenn dies die Rundfunkgebühr so suggerieren soll.

Für die Einrichtung dieser Zwecksteuer haben die Länderparlamente, die dies beschlossen haben, aber keine Gesetzgebungskompetenz, da dies allein beim Bund liegt.

Folglich ist hier ein Gesetz beschlossen worden, was mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.

Wer die sog. Rundfunkgebühr nicht wenigstens "unter Vorbehalt" zahlt, ist selber Schuld. So kann man sie wenigstens zurückfordern, wenn das Ganze irgendwann zusammenfällt.
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[1] sp33 antwortet auf hartmoodx
19.11.2013 17:08

Wer die sog. Rundfunkgebühr nicht wenigstens "unter Vorbehalt" zahlt, ist selber Schuld. So kann man sie wenigstens zurückfordern, wenn das Ganze irgendwann zusammenfällt.

Oder kassiert eine Klage durch eine motivierte GEZ, denn eine unter Vorbehalt geleistete Zahlung wirkt nicht schuldbefreiend bis der Vorbehalt aufgehoben ist. Ich wäre mit solch juristisch fragwürdigen Tipps etwas vorsichtiger..
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[2] Kai Petzke antwortet auf hartmoodx
19.11.2013 22:02
Benutzer base station schrieb:

Ein Richter wird sich nicht mit dem geballten politischen Apparat anlegen, denn die Folge wäre ein steiler Karriereknick nach unten.

Richter am Bundesverfassungsgericht sind am Ende der Karriereleiter angekommen. Da kann nichts mehr "nach unten abknicken", und sie haben sich in der Vergangenheit öfters mit der Politik angelegt. Als Beispiele seien die Vorratsdatenspeicherung oder früher der "große Lauschangriff" genannt.

Jedoch würde ein Urteil, dass die Rundfunkgebühr deswegen nicht verfassungsgemäß ist, weil sie als "Steuer" von der Bundesregierung und nicht von den Landesregierungen hätte beschlossen werden müssen, überhaupt nicht weiterhelfen. Zwar würde die einzelne Person, die klagt, tatsächlich befreit werden. Ebenso würde aber das Bundesverfassungsgericht anschließend sofort erkennen, dass die Einführung des ÖR-Rundfunks an sich und dessen Finanzierung via einer Umlage sehr wohl ganz allgemein von der Politik so gewollt ist. Und dann würde es im Urteilsspruch dem Bundestag eine Frist geben, bis zu deren Ablauf dieser einem Gebührengesetz zustimmen muss.

Außer, dass eine weitere Entscheidungsinstanz hinzugefügt wird, würde ein solches Urteil also gar nichts ändern!


Kai
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[2.1] SoloSeven antwortet auf Kai Petzke
20.11.2013 07:41

einmal geändert am 20.11.2013 07:54
Benutzer base station schrieb:
Dieses ganze kann nur politisch, durch eine außerparlamentarische Opposition, gestoppt werden.


Es dauerte über 30 Jahre, unter zwischenzeitlicher Unterstützung durch die feige Mörderbande der RAF, bis die 60er Jahre linksradikale APO und deren Kinder, unter Beihilfe der SPD, im Bundestag angekommen ist.
Es dauert also eine gewisse Zeit, bis ein Gedanke die verkrustete und korrumpierte Parteienlandschaft durchdringt.
Ich denke, dass es in 20 bis 30 Jahren sowieso keinen ÖR mehr geben wird. Dieses milliardenteure funktionärsgesteuerte Ungetüm wird dann bereits durch den demographischen Wandel und dem damit einhergehenden kulturellen Wandel dem Erdboden gleichgemacht sein.
Die Evulution frisst ihre Kinder.
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[2.1.1] SoloSeven antwortet auf SoloSeven
20.11.2013 19:22
Benutzer base station schrieb:
Benutzer SoloSeven schrieb:
Ich denke, dass es in 20 bis 30 Jahren sowieso keinen ÖR mehr geben wird.

In 20 bis 30 Jahren wird es in Deutschland ganz Anderes nicht mehr geben. Die die dann noch leben werden sich an die Jetzt-Zeit, als an die gute alte Zeit zurückerinnern.


Ich erinnere mich jetzt schon daran.

Wenn dem kollektiven Freizeitpark mit den blühenden Landschaften die letzten, noch verbliebenen kompetenten Gärtner ausgehen, werden sich Millionen um das Fallobst streiten.
Aber bis dahin werden alle noch viel Spaß haben. Die Musik hat auf der Titanic auch bis zum Schluss gespielt........
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[2.2] mikiscom antwortet auf Kai Petzke
20.11.2013 07:54
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Außer, dass eine weitere Entscheidungsinstanz hinzugefügt wird, würde ein solches Urteil also gar nichts ändern!

Glaub auch. So war das doch auch mit der Vorratsdatenspeicherung. Nur das sich das jetzt etwas hinzieht, weil es gerade - erst recht wegen den Amis - unpopulär ist und die Wahl gerade erst vorbei. Aber später wird das sicher wieder - wenn auch in abgeänderter Form - zur Sprache kommen.