Benutzer base station schrieb:
Ein Richter wird sich nicht mit dem geballten politischen Apparat anlegen, denn die Folge wäre ein steiler Karriereknick nach unten.
Richter am Bundesverfassungsgericht sind am Ende der Karriereleiter angekommen. Da kann nichts mehr "nach unten abknicken", und sie haben sich in der Vergangenheit öfters mit der Politik angelegt. Als Beispiele seien die Vorratsdatenspeicherung oder früher der "große Lauschangriff" genannt.
Jedoch würde ein Urteil, dass die Rundfunkgebühr deswegen nicht verfassungsgemäß ist, weil sie als "Steuer" von der Bundesregierung und nicht von den Landesregierungen hätte beschlossen werden müssen, überhaupt nicht weiterhelfen. Zwar würde die einzelne Person, die klagt, tatsächlich befreit werden. Ebenso würde aber das Bundesverfassungsgericht anschließend sofort erkennen, dass die Einführung des ÖR-Rundfunks an sich und dessen Finanzierung via einer Umlage sehr wohl ganz allgemein von der Politik so gewollt ist. Und dann würde es im Urteilsspruch dem Bundestag eine Frist geben, bis zu deren Ablauf dieser einem Gebührengesetz zustimmen muss.
Außer, dass eine weitere Entscheidungsinstanz hinzugefügt wird, würde ein solches Urteil also gar nichts ändern!
Kai