Benutzer Warmaster schrieb:
Ach bitte, was soll das BVerfG denn bitte anderes machen, als zu sagen, dass alles okay ist? Ein Computer dient nunmal auch zum Empfang von Rundfunk. Umso mehr, seit es USB-DVB-T-Sticks gibt. Damit haben die halt vollkommen Recht.
Sie sollen das einzig sinnvolle tun, und den ÖR, so wie den Straßenbau und unsere Auslandskriege auch, aus Steuermitteln finanzieren.
Da mittlerweile sowieso praktisch jeder Zahlungspflichtig ist dient diese ganze Geräte- oder auch Haushaltsabgabe zu nichts weiter als der Daseinsberechtigung der vollkommen nutzlosen GEZ-Behörde. Und von dort dürfte auch der einzige Widerstand gegen so eine Änderung kommen.
Weg mit diesem Blinddarm, und gut ist.