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Krähen


02.10.2012 17:39 - Gestartet von Easy28
Wie war das doch gleich mit den Krähen? Abzockrepublik BRD.
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[1] Warmaster antwortet auf Easy28
02.10.2012 22:02
Ach bitte, was soll das BVerfG denn bitte anderes machen, als zu sagen, dass alles okay ist? Ein Computer dient nunmal auch zum Empfang von Rundfunk. Umso mehr, seit es USB-DVB-T-Sticks gibt. Damit haben die halt vollkommen Recht.

Auch die Sache, dass eine Verschlüsselung eben nicht möglich ist, weil sie von allen empfangen werden können müssen, hab ich immer wieder gesagt - schön, dass das BVerfG dies nun endlich einmal beschließen konnte.

Hat nichts zu tun mit "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", sondern eher mit "Wenn die Gesetze gültig und verfassungskonform sind, haben die keinen Grund, was zu ändern".
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[1.1] tosho antwortet auf Warmaster
02.10.2012 23:20

einmal geändert am 02.10.2012 23:21
Benutzer Warmaster schrieb:
Ach bitte, was soll das BVerfG denn bitte anderes machen, als zu sagen, dass alles okay ist? Ein Computer dient nunmal auch zum Empfang von Rundfunk. Umso mehr, seit es USB-DVB-T-Sticks gibt. Damit haben die halt vollkommen Recht.

Sie sollen das einzig sinnvolle tun, und den ÖR, so wie den Straßenbau und unsere Auslandskriege auch, aus Steuermitteln finanzieren.
Da mittlerweile sowieso praktisch jeder Zahlungspflichtig ist dient diese ganze Geräte- oder auch Haushaltsabgabe zu nichts weiter als der Daseinsberechtigung der vollkommen nutzlosen GEZ-Behörde. Und von dort dürfte auch der einzige Widerstand gegen so eine Änderung kommen.
Weg mit diesem Blinddarm, und gut ist.
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[1.1.1] peso antwortet auf tosho
03.10.2012 19:03
Benutzer tosho schrieb:

Sie sollen das einzig sinnvolle tun, und den ÖR, so wie den Straßenbau und unsere Auslandskriege auch, aus Steuermitteln finanzieren.
Da mittlerweile sowieso praktisch jeder Zahlungspflichtig ist dient diese ganze Geräte- oder auch Haushaltsabgabe zu nichts weiter als der Daseinsberechtigung der vollkommen nutzlosen GEZ-Behörde. Und von dort dürfte auch der einzige Widerstand gegen so eine Änderung kommen.
Weg mit diesem Blinddarm, und gut ist.

Du sagst es. Aber erstens haben sich die ÖR einfach ins Internet gedrängt.

Es kann nicht sein, dass man für eine unerwünschte und ungebetene Leistung bezahlen muss.

Aber das passt genau in die Situation, dass man eine Steuer auf eine Steuer bezahlen muss.

Wir sind ein reiner Abzockstaat.

peso
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[1.1.1.1] SoloSeven antwortet auf peso
04.10.2012 08:35

einmal geändert am 04.10.2012 08:36
Benutzer peso schrieb:
Wir sind ein reiner Abzockstaat.

peso


Unsere "Demokratie" ist die beste Kinderstube für potentielle Volksverräter.
Selbst ehemalige Präsidenten und Bundeskanzler können sich weiterhin ungestraft im Glanze des Lichtes, finanziell bis zum Geht-Nicht-mehr abgesichert, sonnen.
Alles legitim.
Wozu sich also aufregen?
Solange das staatliche Schneeballsystem und Glücksspielmonopol "Gieskanne" funktioniert, geht das den meisten sowieso am A vorbei.
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[1.1.1.2] tosho antwortet auf peso
05.10.2012 04:32
Benutzer peso schrieb:

Es kann nicht sein, dass man für eine unerwünschte und ungebetene Leistung bezahlen muss.

Da wüsste ich allerdings Dinge, für die ich noch wesentlich "ungerner" Steuern bezahle als für den ÖR, z.B. den Krieg in Afghanistan, Atommüll-Entsorfung, die Hamburger Oper u.v.a.

Wir sind ein reiner Abzockstaat.

Das finde ich jetzt schon ein bisschen hart. Woanders ist es noch viel schlimmer. Andererseits sollte man sich natürlich auch möglichst nach oben und nicht nach unten orientieren
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[1.1.1.2.1] PsychoMantis antwortet auf tosho
05.10.2012 21:07

einmal geändert am 05.10.2012 21:08
Ich nenne das immer "Moderne Sklaverei".
Das heißt wir bezahlen für etwas, was wir nicht wollen.
Früher war das nur offensichtlicher: Man hat gearbeitet und hat (fast) nichts dafür bekommen. Heute ist es etwas anders: Man arbeitet, bekommt was dafür (Geld), muss es aber sowieso wieder abgeben (für Dinge, die man nicht braucht oder nicht will - wie schon erwähnt, z.B. ÖR, Afghanistankrieg, Griechenland usw.).

Natürlich geht es uns (im Vergleich zu anderen Staaten) richtig gut, aber es könnte uns noch viel besser gehen.
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[1.1.2] helmut-wk antwortet auf tosho
27.10.2012 15:16
Benutzer tosho schrieb:
Sie sollen das einzig sinnvolle tun, und den ÖR, so wie den Straßenbau und unsere Auslandskriege auch, aus Steuermitteln finanzieren.

Das kann das BVerfG aber nicht entscheiden, das wäre Sache des Gesetzhebers. Das Gericht kann nur sagen, dass Gesetzgeber mit seinen blödsinnigen Gesetzen nicht gegen die Verfassung verstoßen hat. Und mehr hat es ja nicht getan.
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[2] tosho antwortet auf Easy28
02.10.2012 23:15
Tja, das Bundesverfassungsgericht ist jetzt wohl auch mittlerweile gekauft.
Zuerst der Deal mit dem Rettungsschirm (dessen Volumen sich ja mittlerweile schon wieder explosionsartig erweitert hat) bis zu einer verschwurbelten "Vorzugslast", von der spätestens bei einer Haushalts- statt einer Geräteabgabe keine Rede mehr sein kann.

Wer beschützt uns eigentlich noch vor den Geschäftemachern und Großgaunern? Das Verfassungsgericht offensichtlich nicht mehr.
Es wird langsam Zeit, über die praktische Umsetzung des §20/4 GG nachzudenken, bevor hier wieder Soldaten auf Bürger schießen dürfen. Es dürfte nicht mehr lange dauern, bis auch das wieder eingeführt wird (Polizisten dürfen ja schon wieder).
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[2.1] peso antwortet auf tosho
03.10.2012 19:05
Benutzer tosho schrieb:

Wer beschützt uns eigentlich noch vor den Geschäftemachern und Großgaunern? Das Verfassungsgericht offensichtlich nicht mehr. Es wird langsam Zeit, über die praktische Umsetzung des §20/4 GG nachzudenken, bevor hier wieder Soldaten auf Bürger schießen dürfen. Es dürfte nicht mehr lange dauern, bis auch das wieder eingeführt wird (Polizisten dürfen ja schon wieder).

Schade, dass Du durch den blödsinnigen letzten Satz Deine, an sich gute, Bemerkung wieder aufgehoben hast.

peso
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[2.1.1] tosho antwortet auf peso
03.10.2012 22:02
Benutzer peso schrieb:

Schade, dass Du durch den blödsinnigen letzten Satz Deine, an sich gute, Bemerkung wieder aufgehoben hast.

Wieso? Hast Du nicht den Lissabon-Vertrag gelesen?

http://www.zeitkritiker.de/index.php/regierungen/europaeische-union/215-legalisierte-toetung-von-deutschen-buergern-lissabon-vertrag-wird-unbemerkt-waehrend-des-wahlkampfes-durchgepeitscht

Dort steht (Zitat):

Aus dem Lissabonner Vertrag ergibt sich, dass die Grundrechtecharta verbindlich ist, aus der sich ergibt: Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt und hingerichtet werden!

Aber

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

Eine weitere „Ausnahme“ zur Todesstrafe von EU-Bürgern gilt:
„Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“.

(Zitat Ende)

Konkret heißt das: Wenn hier die Leute wie in Griechenland massiv auf die Straße gehen, braucht man das nur als Aufstand zu deklarieren, und schon darf die Polizei in die Menge schießen.

Das das noch nicht passiert ist ist wohl nur dem Umstand zu verdanken, dass es hier noch nicht so schlimm ist wie in GR, und dass unsere Regierung (noch?) relativ freundlich ist. Die rechtliche Grundlage ist aber gelegt.

Auch verurteilte Verbrecher dürfen auf der Flucht gezielt erschossen werden.

Fazit: Die Regierenden bereiten sich bereits auf die kommenden Aufstände vor und unser Grundgesetz und das darin beschriebene Recht auf körperliche Unversehrtheit ist bereits jetzt keinen Euro mehr wert.
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[2.1.1.1] Best Friend antwortet auf tosho
04.10.2012 17:45
Und das alles als eine direkte Folge des Urteils, dass ein PC zum Rundfunk Empfang geeignet ist.
Manchmal ist man sich der Tragweite gar nicht bewusst, so dachte ich, jetzt ist es also durch ich muss Gebühr bezahlen, dabei wurde ich quasi zum Abschuss frei gegeben.