Benutzer iXman schrieb:
Benutzer mobilis schrieb:
Unglaublich,
ausgerechnet die, die z. Bsp. ein SIM-Locked-Handy als "bes.
Feature/Ausstattung" verkaufen, klagen wegen irreführender Werbung. Für mich beträgt die Grundgebühr immer noch DM 9,95.
Alles andere sind eben Gesprächskosten oder Mindestumsätze.
Es geht doch nicht um die Grundgebühr, sondern um die gesamten Kosten die jeden Monat zu entrichten sind, egal, ob man telefoniert oder nicht.
PS: Auf das Sim-Locked-Feature oder auch (Unfeature :-) - was für eun Wort) sollte schon besonders hingewiesen werden, denn wenn das nicht eindeutig beschrieben wird, kann man ja davon ausgehen ein freies Gerät zu bekommen.... - vielleicht denktst Du erstmal nach bevor Du D2 schlecht machst.
Ich brauche die nicht schlecht machen, das übernehmen die schon selbst! :-)
Wenn ich etwas verkaufe und auf eine "Einschränkung" besonders aufmerksam mache in dem ich es als "Sonderausstattung" anpreise, geschieht folgendes:
Ein jungfräulicher Kunde kommt in ein Handy-Shop und möchte ein D2-CallYa-Paket (mit "...super Sim-Lock-Handy"). Nach Beratung stellt sich heraus, dass ein anderes Produkt XY (vielleicht ohne Sim-Lock) für den Kunden besser wäre. Kunde ganz unsicher: "Kann ich (zu dem Produkt XY) auch ein Sim-Lock Handy, wie bei Call-Ya haben". Dann musst du dem Kunden erst ein mal erklären, dass ein Sim-Lock kein Vorteil sondern eine Einschränkung ist.
Was ich damit sagen möchte ist, wenn ich dir ein Auto mit Vorschäden verkaufe, dich dich darauf hinweise mit "...dieses Auto ist Unfallerprobt!" ist das doch gezielte Irreführung!?
Genau darauf spielt D2, der Otto-Normal-Handy-Neuling weiss nicht was ein "SUPER Sim-Lock" ist.
Ehrlich gesagt ist mir das auch egal, ich habe mich gewundert, dass die einstw. Verfügung ausgerechnet von D2 kam. Mehr nicht.
Jedem das Seine, mir das Meiste
Gruss