Thread
Menü

Herausgeben. Ist das überhaupt zulässig?


16.08.2012 01:26 - Gestartet von LilaFox
So ein Smartphone besitzt heutzutage doch so viele Apps und damit auch extrem viele persönliche Daten, dass man eigentlich ein Recht haben sollte, die Herausgabe keinesfalls zuzulassen.

Das geht weiter über Adressbücher hinaus. Kann auch eine Nacktbildsammlung des Liebhabers sein. Und so was wird man bestimmt nicht rausgeben.

Das geht denke schon in den Bereich des richterlichen Vollstreckungsbescheid. Wegen der Unantastbarkeit der Privatsphäre.

Aber ich bin juristisch nicht studiert. Aber vielleicht kennt sich jemand hier damit aus.
Menü
[1] tosho antwortet auf LilaFox
16.08.2012 03:32
Benutzer LilaFox schrieb:
So ein Smartphone besitzt heutzutage doch so viele Apps und damit auch extrem viele persönliche Daten, dass man eigentlich ein Recht haben sollte, die Herausgabe keinesfalls zuzulassen.

Aehm, das steht ja genau so auch im Artikel. Nicht gelesen?
Menü
[2] netzwerg antwortet auf LilaFox
16.08.2012 05:07
Benutzer LilaFox schrieb:
So ein Smartphone besitzt heutzutage doch so viele Apps und damit auch extrem viele persönliche Daten, dass man eigentlich ein Recht haben sollte, die Herausgabe keinesfalls zuzulassen.


Das geht anders. Als Polizist vermutet man dann Drogenhandel und durchsucht dann dabei wegen Gefahr im Verzug das Handy (SMS, verdächtige Apps,...).
Das Handy wird dann gewaltsam dem Übeltäter entfernt.

Problem gelöst.
Menü
[2.1] peanutsger antwortet auf netzwerg
16.08.2012 07:24
Benutzer netzwerg schrieb:
Das Handy wird dann gewaltsam dem Übeltäter entfernt.

Problem gelöst.

Negativ.

Der schlaue Übeltäter von Welt gibt das Handy freiwillig heraus, allerdings unter der Voraussetzung, dass das Handy vorher versiegelt wird und erst in Gegenwart (s)eines Anwalts geöffnet und ausgewertet werden darf... falls der bis dahin vom Übeltäter in Kenntnis gesetzte Anwalt das nicht zu verhindern weiß.

"Gefahr im Verzug" ist dann nicht mehr, weil die Zugriffsmöglichkeit des Übeltäters nicht mehr besteht und somit in Ruhe der Rechtsweg beschritten werden kann. Die Polizei hat aber auch keinen Zugriff, bis die Sache mit dem Anwalt und ggf einem Richter geklärt worden ist.

Vor- und Nachteile eines ordentlichen Rechtssystems.
Menü
[2.1.1] Ventorenner antwortet auf peanutsger
16.08.2012 10:49
Und wenn er dann noch richtig schlau ist hat er eine App installiert, welche auf einen Befehl (SMS oder Internet) gewisse Daten und Anwendungen löscht. Bis da ein Anwalt zugegen ist um das Handy zu begutachten ist der Drops längst gelutscht...
Menü
[2.1.1.1] tosho antwortet auf Ventorenner
16.08.2012 14:31

einmal geändert am 16.08.2012 14:32
Benutzer Ventorenner schrieb:
Und wenn er dann noch richtig schlau ist hat er eine App installiert, welche auf einen Befehl (SMS oder Internet) gewisse Daten und Anwendungen löscht. Bis da ein Anwalt zugegen ist um das Handy zu begutachten ist der Drops längst gelutscht...

Wenn die Polizei schlau ist schalten sie das Handy vorher ab. Zumindest bei meinem Android geht das auch mit aktiver Tastensperre. Kann natürlich sein, dass beim Einschalten die SMS doch noch empfangen wird und die App löscht. Evtl. kann man das dann aber sehen (kenne selbst solche Apps nicht).

Abgesehen davon bezweifle ich aber sowieso, dass die Blauen einfach mal so den Notstand bzw, "Gefahr im Verzug" erklären und das Handy einziehen können. Ein Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit reicht dafür definitiv nicht aus. Wenn sie es mit Gewalt doch tun dürfen die dadurch gewonnenen Beweise nicht verwertet werden (zumindest bei Strafsachen ist das so).

Hat das denn jemand hier persönlich erlebt oder werden hier nur Urban Legends weiter getratscht?