Benutzer HändyBär schrieb:
Untersagt ist es, das Handy zu berühren (benutzen)! Ganz gleich zu welchem Zweck - ob zur Rufannahme oder einer Funktion, wie Diktiergerät, Kamera, Navigation und was die Smartphones heute auch immer hergeben.
Es ist ermüdend, dass (nicht nur) hier immer wieder Leute ihr Nichtwissen so verbreiten, als wäre es eine gesicherte Tatsache.
Wenn ich etwas glaube, vermute oder mir wünsche formuliere ich das auch so und nicht so, als WÜSSTE ich, wovon ich rede. Was soll das?
Da kommt in mir schnell der Satz "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten." hoch. Es nützt niemandem, wenn hier Falschinformationen verbreitet werden.
Zitat:
(§ 23 Abs. 1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Das ist ja eigentlich relativ eindeutig formuliert und lässt keinen Spielraum für Interpretationen.
Zum Thema mit der Ablenkung durch Kinder im Auto usw:
Auch hier längst nicht, wie behauptet, alles erlaubt.
(§ 23 Abs. 1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug ... daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Das ist zwar nicht ganz so eindeutig formuliert wie 1a, dürfte aber quengelnde Kinder und ggf. den einladenden Ausschnitt der Beifahrerin durchaus mit einschließen.
http://www.gesetze-im-
internet.de/stvo/__23.html
Also bitte: vor dem Posten von "Tatsachen" einfach mal kurz Googlen. Geht ganz leicht und würde dem Niveau des Forums gut tun.