Benutzer El Rubio schrieb:
Benutzer peggy schrieb:
Benutzer El Rubio schrieb:
Warum sollte der Bund sich die Mühe machen, Gesetze
der
Länder zu veröffentlichen?
Weil die Ländergesetze genauso wie die Bundesgesetze für die
Bürger Geltung haben.
Außerdem hätte man alle Gesetze auf einem Punkt versammelt.
Die Länder könnten ja für den Internet-Publishing-Service zur Kasse gebeten werden. Schließlich besteht der Bund aus den Ländern.
Der Bund besteht selbstverständlich NICHT aus den Ländern.
Doch. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, aber kein Staatenbund. Art. 20 I GG
Vgl. Definitionen zu Bundesstaat und Staatenbund.
Die Staatsgewalt des Bundes geht nicht von den Ländern aus.
Richtig. Die Länder haben eigene Regierungen, und die Befugnisse des Bundes in der Gesetzgebung (Bundesregierung) richten sich nach den Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
DieBundesrepublik ist kein Produkt zwischenstaatlicher Verträge wie die Europäischen Gemeinschaften oder die Europäische Union.
Nein, denn sie ist - im Gegensatz zum Staatenbund - ein Bundesstaat. Siehe oben.
Dass Landesgesetze innerhalb eines Landes Geltung beanspruchen, begründet noch immer nicht, dass der Bund Vorschriften der Länder veröffentlicht.
Woher auch? Wenn eine entsprechende legislative Regelung fehlt, kann und darf der Bund zu Recht nicht tätig werden.
Es wäre sicherlich nett, wenn er das täte, kostet aber Geld. Die Justizminister der Länder würden Deinen Vorschlag sicherlich mit Interesse zur Kenntnis nehmen, dass der Bund gegen einen kleinen Obulus die Vorschriften der Länder ins Netz stellt.
Das wäre wirklich wünschenswert. Zumal die Veröffentlichung und Pflege der sich ständig aktualisierenden Gesetze und deren Ergebnisbereitstellung im Internet im Vergleich zu anderen hoheitlichen Aufgaben kaum etwas kosten dürfte ("für'n Appel und 'n Ei").
Der Bund und die Länder sollten eine gemeinsame Kommission bilden, die sich über ein derartiges Projekt Gedanken macht und die Zuständigkeiten für Landesgesetze in die Obhut eines jeden Landes übergibt.
Wenn dann Landesgesetze ins Internet eingepflegt werden, dann bearbeitet jedes Land seinen eigenen Bereich. Tolle Vision, oder?