Thread
Menü

600 Gesetze


25.03.2001 00:37 - Gestartet von orlando
600 Gesetze sind natürlich nichts. Es gibt vielmehr. Alle Verordnungen und Gesetze in Deutschland erscheinen im "Bundesgesetzblatt", das man für teures Geld abonnieren muß. Daran ändert sich nichts. Eine Finte, Frau Minister!

Orlando
Menü
[1] peggy antwortet auf orlando
25.03.2001 03:07
Eben. Was soll diese Halbherzigkeit? Was soll dabei rauskommen, wenn lediglich 600 Gesetze ins Netz gestellt werden?

Wenn schon, denn schon. Dann möchte ich auch das Berliner Hundesteuergesetz im Netz finden ("HuStG").

Das Bundesgesetzblatt nebenbei verhökern ist eine halbe Sache. Wenn schon, dann bitte ALLE Gesetze ins Netz. Odr wir beachten die nicht ins Netz gestellten einfach nicht!
Menü
[1.1] El Rubio antwortet auf peggy
25.03.2001 11:50
Warum sollte der Bund sich die Mühe machen, Gesetze der Länder zu veröffentlichen?
Menü
[1.1.1] peggy antwortet auf El Rubio
25.03.2001 14:32
Benutzer El Rubio schrieb:

Warum sollte der Bund sich die Mühe machen, Gesetze der Länder zu veröffentlichen?

Weil die Ländergesetze genauso wie die Bundesgesetze für die Bürger Geltung haben.
Außerdem hätte man alle Gesetze auf einem Punkt versammelt. Die Länder könnten ja für den Internet-Publishing-Service zur Kasse gebeten werden. Schließlich besteht der Bund aus den Ländern.
Menü
[1.1.1.1] tomberlin antwortet auf peggy
25.03.2001 14:51
Benutzer peggy schrieb:

Benutzer El Rubio schrieb:

Warum sollte der Bund sich die Mühe machen, Gesetze der Länder zu veröffentlichen?

Weil die Ländergesetze genauso wie die Bundesgesetze für die Bürger Geltung haben.


Schon mal ein Buch gekauft wo ALLE gesetze drin stehen ?

also werd erwachsen
Außerdem hätte man alle Gesetze auf einem Punkt versammelt. Die Länder könnten ja für den Internet-Publishing-Service zur Kasse gebeten werden. Schließlich besteht der Bund aus den
Ländern.
Menü
[1.1.1.1.1] peggy antwortet auf tomberlin
25.03.2001 15:00
Warum sollte der Bund sich die Mühe machen, Gesetze
der
Länder zu veröffentlichen?

Weil die Ländergesetze genauso wie die Bundesgesetze für die Bürger Geltung haben.


Schon mal ein Buch gekauft wo ALLE gesetze drin stehen ?

Nein. Wozu? Zum Angucken? Ein Gesetzesbuch? Mit allen Gesetzen? Wozu nur? Wie nutzlos.

Gerade darum geht es - ich will kein Buch mit allen Gesetzen, sondern im Internet eine ständig aktualisierte Gesetzesdatenbank!!!


also werd erwachsen

Und Du wach' auf, wenn du noch halb schläfst bei deinen Kommentaren

Außerdem hätte man alle Gesetze auf einem Punkt versammelt.
Die Länder könnten ja für den Internet-Publishing-Service zur Kasse gebeten werden. Schließlich besteht der Bund aus den
Ländern.
Menü
[1.1.1.2] El Rubio antwortet auf peggy
25.03.2001 17:39
Benutzer peggy schrieb:

Benutzer El Rubio schrieb:

Warum sollte der Bund sich die Mühe machen, Gesetze der Länder zu veröffentlichen?

Weil die Ländergesetze genauso wie die Bundesgesetze für die Bürger Geltung haben.
Außerdem hätte man alle Gesetze auf einem Punkt versammelt. Die Länder könnten ja für den Internet-Publishing-Service zur Kasse gebeten werden. Schließlich besteht der Bund aus den Ländern.

Der Bund besteht selbstverständlich NICHT aus den Ländern. Die Staatsgewalt des Bundes geht nicht von den Ländern aus. Die Bundesrepublik ist kein Produkt zwischenstaatlicher Verträge wie die Europäischen Gemeinschaften oder die Europäische Union. Dass Landesgestze innerhalb eines Landes Geltung beanspruchen, begründet noch immer nicht, dass der Bund Vorschriften der Länder veröffentlicht. Es wäre sicherlich nett, wenn er das täte, kostet aber Geld. Die Justizminister der Länder würden Deinen Vorschlag sicherlich mit Interesse zur Kenntns nehmen, dass der Bund gegen einen kleinen Obulus die Vorschriften der Länder ins Netz stellt.
Menü
[1.1.1.2.1] peggy antwortet auf El Rubio
25.03.2001 22:15
Benutzer El Rubio schrieb:

Benutzer peggy schrieb:

Benutzer El Rubio schrieb:

Warum sollte der Bund sich die Mühe machen, Gesetze
der
Länder zu veröffentlichen?

Weil die Ländergesetze genauso wie die Bundesgesetze für die
Bürger Geltung haben.
Außerdem hätte man alle Gesetze auf einem Punkt versammelt.
Die Länder könnten ja für den Internet-Publishing-Service zur Kasse gebeten werden. Schließlich besteht der Bund aus den Ländern.

Der Bund besteht selbstverständlich NICHT aus den Ländern.

Doch. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, aber kein Staatenbund. Art. 20 I GG
Vgl. Definitionen zu Bundesstaat und Staatenbund.

Die Staatsgewalt des Bundes geht nicht von den Ländern aus.

Richtig. Die Länder haben eigene Regierungen, und die Befugnisse des Bundes in der Gesetzgebung (Bundesregierung) richten sich nach den Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.


DieBundesrepublik ist kein Produkt zwischenstaatlicher Verträge wie die Europäischen Gemeinschaften oder die Europäische Union.

Nein, denn sie ist - im Gegensatz zum Staatenbund - ein Bundesstaat. Siehe oben.

Dass Landesgesetze innerhalb eines Landes Geltung beanspruchen, begründet noch immer nicht, dass der Bund Vorschriften der Länder veröffentlicht.

Woher auch? Wenn eine entsprechende legislative Regelung fehlt, kann und darf der Bund zu Recht nicht tätig werden.

Es wäre sicherlich nett, wenn er das täte, kostet aber Geld. Die Justizminister der Länder würden Deinen Vorschlag sicherlich mit Interesse zur Kenntnis nehmen, dass der Bund gegen einen kleinen Obulus die Vorschriften der Länder ins Netz stellt.

Das wäre wirklich wünschenswert. Zumal die Veröffentlichung und Pflege der sich ständig aktualisierenden Gesetze und deren Ergebnisbereitstellung im Internet im Vergleich zu anderen hoheitlichen Aufgaben kaum etwas kosten dürfte ("für'n Appel und 'n Ei").
Der Bund und die Länder sollten eine gemeinsame Kommission bilden, die sich über ein derartiges Projekt Gedanken macht und die Zuständigkeiten für Landesgesetze in die Obhut eines jeden Landes übergibt.
Wenn dann Landesgesetze ins Internet eingepflegt werden, dann bearbeitet jedes Land seinen eigenen Bereich. Tolle Vision, oder?
Menü
[2] bodobag antwortet auf orlando
27.03.2001 16:14
Hallo, ihr gesetzesinteressierten Bundesbürger. Ich hätte fast zu eurer Diskussion meinen negativen Senf dazugegeben, da mich das Thema auch interessiert.

Der blanke Zufall wills, dass ich heute beim Surfen auf folgende Seite stieß:

http://teiresias.umsicht.fhg.de/

Was bei der Regierung noch in Arbeit ist, ein Forschungsinstitut kanns (sicher auch mit unsern Steuergeldern). Zwar nicht auf Landesebene, aber immerhin ziemlich umfangreich und hoffentlich auch aktuell.
Wahrscheinlich schafft es nur ein Team von hochrangigen Wissenschaftlern, den roten Faden im Gesetzesdschungel zu finden.

Viel "Spaß" beim schmökern!
Menü
[3] RE: 600 Gesetze-Nachtrag
bodobag antwortet auf orlando
27.03.2001 16:26
PS.: Wie ich gerade feststellte, sind diese Gesetze auch nur ein Auszug und die Auswahl hauptsächlich auf Techniker zugeschnitten. War aber eben genau das, was ich suchte.