Thread
Menü

Gebrauchsüberlassung an Dritte


23.07.2012 23:12 - Gestartet von der_inquisitor
o2 hat völlig zurecht juristische Bedenken gegen Femto-Zellen, denn die überwiegende Mehrheit an Internetzugangsanbietern verbieten per AGB eine Gebrauchsüberlassung des Zugangs an Dritte, zumindest für Privatkundenverträge. Sobald man eine Femto-Zelle für einen MNO betreibt, liegt m.E. ein Verstoß gegen diese Klauseln vor, zumindest jedenfalls wenn es sich um eine offene Femto handelt, die alle Kunden des jeweiligen Mobilfunkanbieters nutzen können. Ein sehr ähnlich gelagerter Fall, nämlich der der WLAN-Community FON.com, ist bereits 2009 obergerichtlich zu Ungunsten von FON.com entschieden worden (http://www.heise.de/netze/meldung/OLG-Koeln-Kommerzielles-WLAN-Sharing-verstoesst-gegen-Wettbewerbsrecht-6187.html).
Geschäftskundenverträge über Breitbandanschlüsse haben derartige Klauseln oftmals nicht, da sie z.B. in der Gastronomie WLAN-Hotspots für die Gäste verunmöglichen würden. Daß Vodafone Femtos nur für Geschäftskunden anbietet, wird womöglich mit dieser juristischen Problematik zusammenhängen, die die Verwendung von Femtos durch Privatkunden praktisch auf die Vodafone-eigenen DSL-Kunden beschränkt.
Daß Vodafone für Femtos überhaupt eine Grundgebühr verlangt ist schon eine Frechheit, die absurde Höhe dieser Grundgebühren allerdings sprengt alle Maße! Einfach unglaublich! Bleibt zu hoffen, daß ein Wettbewerber zeigt, wie man es richtig macht, nämlich Femtos gegen eine moderate einmalige Gebühr (< € 100) überlassen.
Menü
[1] Chegga antwortet auf der_inquisitor
24.07.2012 07:26
Unsinn, er erfolgt keine Überlassung des Internetzugangs an dritte wie bei einem Hotspot, die Handynutzer erhalten weiterhin IP-Adressen aus dem UMTS-Netz des Mobilfunkanbieters. Man kann es sich so vorstellen, dass das Mobilfunknetz über eine verschlüsselte IP-Verbindung zur Femto-Zelle getunnelt wird. Im weiteren gebe ich aber Recht, man sollte schon einen Geschäftskundenanschluss nehmen, alleine schon wegen der 24h Zwangstrennung und der kürzeren Entstörzeiten sowieso.

Die rechtlichen Bedenken werden wohl eher in die Richtung gehen das Sendestandorte in Deutschland meldungs- und genehmigungspflichtig sind, was wir den Handystrahlungs-Hysterikern zu verdanken haben. Die Notrufortung ist auch ein Stichwort, der Anbieter müsste die normadische Nutzung verbieten und das verbot auch durchsetzen, zumal sich die Femtozellen ja doch irgendwie dafür anbieten sie nach Bedarf irgendwo hinzubringen, wo das Netz gerade schlecht ist.

Um eine stabile Netzqualität sicher zu stellen, dh. um zu verhindern das der Traffic der Femto-Zelle bei einem anderen Internetanbieter per Deep-Packet-Inspection einer gedrosselten Verkehrsklasse zugeordnet wird, was die Sprach- und Datenqualität in die Knie zwingen würde, wäre es durchaus nachvollziehbar die Nutzung nur auf DSL-Anschlüsse des gleichen Anbieters zu beschränken.

Man darf nicht vergessen, die Femtozelle ist kein privates WLAN sondern sie repräsentiert das Mobilfunknetz des jeweiligen Anbieters. Ist die Sprachqualität schlecht (überlastete oder gedrosselte Internetverbindung), brechen Gespräche ab (24h Zwangstrennung) oder noch schlimmer: kommen Notrufe zur falschen Notrufzentrale (Femto-Zelle wurde an anderen Standort mitgenommen) dann ist das Geschrei groß und es wird dem Mobilfunknetzbetreiber angelastet. Wem auch sonst?
Menü
[1.1] der_inquisitor antwortet auf Chegga
24.07.2012 14:00
Benutzer Chegga schrieb:
Unsinn, er erfolgt keine Überlassung des Internetzugangs an dritte wie bei einem Hotspot, die Handynutzer erhalten weiterhin IP-Adressen aus dem UMTS-Netz des Mobilfunkanbieters. Man kann es sich so vorstellen, dass das Mobilfunknetz über eine verschlüsselte IP-Verbindung zur Femto-Zelle getunnelt wird. Im weiteren gebe ich aber Recht, man sollte schon einen Geschäftskundenanschluss nehmen, alleine schon wegen der 24h Zwangstrennung und der kürzeren Entstörzeiten sowieso.
Du verstehst es nicht. Es kommmt nicht auf IP-Adressen an, sondern darauf, daß die Internetverbindung von einem Mobilfunkanbieter mitgenutzt wird sobald eine Femto-Zelle angeschlossen wird. Ob das über VPN-Tunnel geschieht und andere IPs verwendet werden, ist völlig irrelevant. Der Endkunde verpflichtet sich gegenüber seinem DSL-Anbieter den Internetanschluß nur für seinen unmittelbaren Eigenbedarf zu nutzen, eine Femto-Zelle dient dazu aber nur mittelbar und stellt eine unmittelbare Mitnutzung des jeweiligen Mobilfunkanbieters dar. Das hast Du ja mit folgenden Worten bereits erkannt:

Man darf nicht vergessen, die Femtozelle ist kein privates WLAN sondern sie repräsentiert das Mobilfunknetz des
jeweiligen Anbieters.
Menü
[1.1.1] PsychoMantis antwortet auf der_inquisitor
24.07.2012 16:08
Ja, da wird eben etwas Traffic des DSL-Anschlusses benutzt. Keine Frage. Aber normalerweise regen sich die Internetprovider über paar GB im Monat mehr nicht auf. Und dass so eine Femtozelle 100 GB mehr im Monat macht - glaube ich nicht.

Das mit der Grundgebühr halte ich allerdings auch für lächerlich. Ich sehe das so wie mein Vorredner: Eine einmalige Gebühr (50 Euro für das kleinere Modell wäre wirklich akzeptabel) und keine Grundgebühr, wenn man die Zelle für alle offen lässt. So hätte der Provider kostenlose Mini-Basistationen.

Das mit der Notruffunktionalität sollte sich so lösen lassen, dass man die Adresse einfach über das WebIf in die Femtozelle eintragen kann.
Menü
[1.1.1.1] der_inquisitor antwortet auf PsychoMantis
24.07.2012 16:28
Benutzer PsychoMantis schrieb:
Ja, da wird eben etwas Traffic des DSL-Anschlusses benutzt. Keine Frage. Aber normalerweise regen sich die Internetprovider über paar GB im Monat mehr nicht auf. Und dass so eine Femtozelle 100 GB mehr im Monat macht - glaube ich nicht.
In dem Moment, wenn Vodafone durch diese Femtos einen Wettbewerbsvorteil erlangt, werden Telekom und Telefonica ganz bestimmt Theater machen und Vodafone auf Unterlassung verklagen.

Das mit der Notruffunktionalität sollte sich so lösen lassen, dass man die Adresse einfach über das WebIf in die Femtozelle eintragen kann.
Das Problem ist, daß man wohl vorsorgen möchte, falls eine Femto doch einmal versetzt wird und der Benutzer das nicht mitteilt.
Sprint (ein amerikanischer CDMA-Netzbetreiber) hat seine Femtos mit GPS ausgestattet, was einerseits bei CDMA wegen der Synchronisierung aller Funkzellen notwendig ist, andererseits aber auch zur Standortbestimmung dient um den Standort der Femto zu ermitteln. Das ist natürlich kacke, weil man eine Femto oft gerade tief im Gebäudeinneren aufstellen möchte, wo natürlich auch kein GPS zu empfangen ist. Womöglich läßt sich der Standort auch grob bestimmten, indem man in die Femto noch ein GSM-Modul einbaut, das die GSM-Netze regelmäßig scannt und anhand deren CellIDs den angegebenen Standort auf grobe Abweichungen untersucht.
Zudem könnte man den Kunden durch Androhung hoher Vertragsstrafen dazu bewegen die Femto nicht zu versetzen bzw. dies unverzüglich zu berichten. Man könnte z.B. die Firmware der Femto so gestalten, das das Gerät nach einer Stromunterbrechung erst einmal gar nicht mehr läuft und sich diese erst nach erneuter Bestätigung des aktuellen Standorts in der WebGUI reaktiviert.
Menü
[1.1.1.1.1] PsychoMantis antwortet auf der_inquisitor
24.07.2012 17:33
Falls Telefonica & Telekom einen Wettbewerbsvorteil sehen, sollen die gefälligst nicht auf Unterlassung klagen, sondern einfach das gleiche ermöglichen (also auch Femtozellen anbieten).

Wenn der Provider es den Kunden verbietet die Femtozellen zu versetzen, dann halte ich das für nicht richtig. Ganz im Gegenteil sollte der Provider es dem Kunden erlauben seine Zelle aufzustellen, wo er will.
Standort eintragen (entweder Adresse wo die Femto steht oder wenigstens die GPS-Koordinaten) und dann sollte es passen. Das mit dem Standort ist ja sowieso nur für den Fall der Fälle gedacht - es ist ja nicht so, dass durch die Femtozellen jede Woche ein Notruf durchgeht.
Menü
[1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf PsychoMantis
24.07.2012 22:59
Ich kann die Diskussion um die "Adresse" und "Standort" melden nicht nachvollziehen. Im Artikel ist davon die Rede, dass die Geräte gerademal 30 Meter Reichweite haben. Ein DECT-Telefon hat meistens 300 Meter und geht tatsächlich meist nicht so weit - eben wegen Mauern etc.

Also von "öffentlichem Zugang" kann man da meiner Meinung nach nicht sprechen. Allenfalls erlaube ich meinem "privaten Besuch" in meinem Unternehmen, zu denen ich jetzt auch meine Geschäftskunden und Lieferanten zählen würde, diese Zelle mitzubenutzen. Aber wirklich "öffentlich" ist das nun gerade wegen der Reichweite nicht. Es findet alles auf meinem Grund und Boden statt.

Telly
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] der_inquisitor antwortet auf Telly
25.07.2012 12:36

einmal geändert am 25.07.2012 12:37
Benutzer Telly schrieb:
Ich kann die Diskussion um die "Adresse" und "Standort" melden nicht nachvollziehen. Im Artikel ist davon die Rede, dass die Geräte gerademal 30 Meter Reichweite haben. Ein DECT-Telefon hat meistens 300 Meter und geht tatsächlich meist nicht so weit
- eben wegen Mauern etc.

Was kannst Du daran nicht nachvollziehen? Wenn ich die Femto-Zelle von München nach Hamburg mitnehme ohne Vodafone den neuen Standort mitzuteilen und in Hamburg ein Notruf über meine Femto getätigt wird, landet der Hilfesuchende in der Leitstelle in München, was die Einleitung von Rettungsmaßnahmen um womöglich entscheidende Minuten verzögern wird bzw. diese verunmöglicht wenn es sich um einen sog. Röchelanruf handelt, bei dem der Anrufer nicht einmal mehr seinen Standort benennen kann.

Also von "öffentlichem Zugang" kann man da meiner Meinung nach nicht sprechen. Allenfalls erlaube ich meinem "privaten Besuch" in meinem Unternehmen, zu denen ich jetzt auch meine Geschäftskunden und Lieferanten zählen würde, diese Zelle mitzubenutzen. Aber wirklich "öffentlich" ist das nun gerade wegen der Reichweite nicht. Es findet alles auf meinem Grund und Boden statt.

Telly

Ich kann hingegen nicht nachvollziehen woher Du jetzt das Merkmal "öffentlich" herbeizauberst. Davon war nie die Rede. Aber falls sich das auf die untersagte Gebrauchsüberlassung an Dritte bezieht: hier kommt es nicht auf das Zugänglichmachen gegenüber der Öffentlichkeit an. Die Gebrauchsüberlassung an Dritte ist regelmäßig auch innerhalb der eigenen Wohnung vertragswidrig. Dritte sind gewöhnlich alle Personen, die nicht in Deinem Haushalt leben. Und Dritter wäre in diesem Fall insbesondere Vodafone, weil Du mit dem Betrieb der Femto Zelle Vodafone die Nutzung Deines Internetanschlusses dauerhaft zum Betrieb ihres Mobilfunknetztes überläßt.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf der_inquisitor
25.07.2012 18:47
Was kannst Du daran nicht nachvollziehen? Wenn ich die Femto-Zelle von München nach Hamburg mitnehme ohne Vodafone den neuen Standort mitzuteilen und in Hamburg ein Notruf über meine Femto getätigt wird, landet der Hilfesuchende in der Leitstelle in München...

Das ist ein guter Grund. Ja.

Ich kann hingegen nicht nachvollziehen woher Du jetzt das Merkmal "öffentlich" herbeizauberst. Davon war nie die Rede.

Es ist aber immer die Rede davon, dass die Femtozelle in der Regel nicht für eine geschlossene Nutzergruppe eingestellt wird, sondern jeder im Empfangsbereich sie nutzen kann.

Das ist sehr wohl "öffentlich". Durch die Einschränkung von 30 Metern halte ich es praktisch aber wiederum nicht für jederman nutzbar, der nicht sowieso mit mir auch zu tun hat.

Telly
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Ed antwortet auf Telly
23.02.2013 21:31
Abgesehen davon das es durchaus auch "Fremde" in 30m Umgebung geben kann so zählen alle die nicht in Deinem Haushalt leben als Fremde. Telekom&Co haben keine Lust für Traffic zu bezahlen an dem Vodafone verdient.
Lediglich an Vodafone-DSL Anschlüssen könnte Vodafone eine Ausnahme machen.
Menü
[1.1.2] Chegga antwortet auf der_inquisitor
24.07.2012 20:59
Ja und wo ist das Problem?
Um die Femtozelle zu versorgen bucht man sich dann entweder einen DSL-Anschluss bei dem gleichen Anbieter oder man sucht sich einen Tarif wo die Mitbenutzung erlaubt ist, also typischerweise einen Geschäftskundenanschluss. - Alleine weil die keine Zwangstrennung haben.
Für eine optimale Funktion der Femtozelle würde ich gleich einen zusätzlichen dedizierten DSL-Anschluss bestellen, damit die Sprachqualität nicht von irgendwelchen Downloads beeinträchtigt wird.

Menü
[2] DenSch antwortet auf der_inquisitor
22.02.2013 19:11
Dann richte ich die Femto geschlossen ein und schon kann nur ich und die die ich freigebe aus der Familie nutzen.

Nix mit dritte ;)