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Widerspruch macht doch Sinn


03.04.2013 21:13 - Gestartet von Highway
Entgegen der Aussage am Schluss des Artikels macht ein Widerspruch gegen die geänderten AGB sehr wohl Sinn. Ist nämlich die alte Fassung der Ziffer 7.1 unwirksam, steht sich der Kunde mit den alten AGB besser als mit den neuen.