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Prozessbetrug


03.04.2013 16:17 - Gestartet von 602sl
3x geändert, zuletzt am 03.04.2013 16:19
Netzbetreiber verteilen Sim Karten i.d.R. ohne Pfand. Eine Rückgabeverpflichtung abgelaufener Karten seitens der Netzbetreiber besteht definitiv bei deutschen Netzbetreibern nicht. Sollte Mobilcom tatsächlich mit einer solchen nicht vorhandenen Forderung im Prozess argumentieren, könnte es ein Fall von Prozessbetrug vorliegen.

Ich würde ggf. Anzeige wegen Betruges bzw. versuchten Betruges erstattet.

Weiterhin liegt m.E. das Risiko des Versandes an Talkline bei Talkline. Wenn man also die Karte in einfachem Brief versendet, sollte das genügen.
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[1] Chegga antwortet auf 602sl
04.04.2013 09:46
"Die Klausel selbst geht auf die seitens einiger Netzbetreiber der Talkline gegenüber auferlegte Verpflichtung zurück, das Eigentum an den SIM-Karten nicht an Kunden zu übertragen."

Ich habe mal eben die AGBs der Netzbetreiber quergelesen.
Seitens Vodafone gibt es keinen Hinweis auf das Eigentum der Simkarte, bei Telekom wird erwähnt das die Software auf der Simkarte Eigentum der Telekom ist, aber bei E-Plus steht sehr deutlich das man Eigentum an der Simkarte beansprucht:
Zitat:
"8.2 Die EPS-Mobilfunkkarte(n) (vgl. Ziffer 3.1) wird (werden) dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt(en) Eigentum von EPS und ist (sind) bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden umweltgerecht zu entsorgen oder auf Verlangen an EPS zurückzugeben."

Das es sollche Klauseln in den Endkunden-AGBs von E-Plus gibt lässt erwarten das in den Verträgen zwischen Talkline und E-Plus ähnliches steht, sodass diese Behauptung von Talkline durchaus stimmen kann. Manche Serviceprovider schreiben das einfach nur ebenfalls in die AGBs rein, fordern aber das Eigentum nie ein. Talkline hat sich dazu entschieden mit der Peitsche zu knallen und den Kunden durch das Simkartenpfand daran zu erinnern, das diese Simkarten eben nicht sein Eigentum sind.
Wo ist das Problem?