Benutzer tumirnix schrieb:
...schon jetzt geht der Trend Richtung Sat - billiger und keinen Ärger mit Kabel Deutschland.
Dieser Trend wird sich verstärken, wenn öffentlich-rechtliche Sender fehlen. Auch IPTV wird profitieren.
Dem kann man nur voll und ganz zustimmen.
Man muss sich nur die Historie anschauen, wieso überhaupt Kabelfernsehen eingeführt wurde und die Öffentlich-Rechtlichen für die Einspeisung Verträge abschlossen, mit denen sie für die Einspeisung zahlen.
Der Auftrag der Öfentlich-Rechtlichen ist es ein Grundangebot an Information bereit zu stellen. Über die Qualität will ich hier nichts sagen, das passiert in anderen Beiträgen zur Genüge.
Um dieses Grundangebot verbreiten zu können, wurde zunächst das Angebot ausschließlich terestrisch vertrieben - Alternativen gab es in der Anfangszeit des Fernsehens nicht. Die (rein technische) Qualität war entsprechend nicht optimal, vor allem, weil das Signal quer durch die Republik über wie es Neudeutsch heist - quasi "Repeater" lief.
Mit Verfügbarkeit der Satelitenechnologie änderte sich dies nur geringfügig. Die Sender strahlten zwar über Satelit aus, die Empfangsanlagen hierfür waren jedoch für Normalsterbliche unbezahlbar. Die Ausstrahlung via Satelit wurde an den Sendestationen für terestisches Fernsehen empfangen und von dort terestrisch weiter verbreitet.
Für den Zuschauer blieb es zunächst bei der terestrischen Antenne - mit dem Problem, dass der Empfang nicht überall optimal war. Das Sendernetz hätte massiv verdichtet werden müssen, mit entsprechenden Kosten.
Um dem Versorgungsauftrag nachkommen zu können, wurden Kabelnetze entwickelt und gebaut. Eine "Kopfstation" - nichts anderes als eine Satelitenschüssel mit Recievern für mehrere Kanäle und HF-Modulatoren, speiste das Programm ein. Nun konnten insbesondere Gebiete mit schlechterem Empfang versorgt werden.
Diese Versorgung per Kabel war die Alternative zur Verdichtung des terestischen Sendernetzes - und nötig, damit der Zuschauer die Programme in guter (technischer) Qualität empfangen konnten.
Es ersetzte die Verichtung des terestrischen Sendernetzes. Damit gehörte die Einspeisung zum Grundversorgungsauftrag.
Seitdem hat sich viel geändert - insbesondere kosten Anlagen, um direkt Sateliten zu empfangen, keine im wahrsten Sinne astronomischen Beträge mehr. Sie sind sogar billiger als die früher erforderlichen terestrischen Antennen.
Damit ist der Empfang via Satelitenantenne statt der terestrischen Antenne zur Grundversorgung geworden. Ob sich nun jeder selber eine Schüssel beschafft oder Gemeinschaftsanlagen verwendet werden, ist Sache des Zuschauers bzw. des Vermieters. Gemeinschaftsantennen gab es ja auch zu terestrischen Zeiten.
Das Kabelnetz ist heute nur noch eine Sonderform der Gemeinschaftsanlage - und zwar eine unverhältnismäßig teure, das sowohl Einzelanlagen als auch kleine Gemeinschaftsanlagen durchaus bezahlbar sind. Sie sind - anders als früher - kein Bestandteil der Verbreitungstechnik mehr, sondern nur noch Bestandteil der Empfangstechnik. Eine von mehreren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Da sich der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen auf den Versorgungsauftrag beschränkt und nicht das Bereitstellen der Empfangstechnik beim Zuschauer beinhaltet, ist es schon lange Überfällig, das die Subventionierung der Kabelnetze durch Einspeisevergütungen endlich endet.
Es ist an sich verwunderlich, dass die Einspeiservergütung überhaupt noch Bestand hat. Dies stellt eine unzulässige Marktbeeinflussung zu Ungunsten der Hersteller und Händler von Gemeinschaftsanlagen dar. Verwunderlich, dass da noch niemand geklagt hat.
Es obliegt dem Kabelnetzbetreiber, sich auf dem Markt als Alternative zu anderen Empfangstechniken zu positionieren.
Sie werden die Öffentlich-Rechtlichen weiter (vollständig!) einspeisen müssen, auch wenn sie nicht weiter subventioniert werden.
Es schwebt nämlich ein ganz anderes Damoklesschwert über den Kabelversorgern: Die Verträge mit Hausverwaltungen, welche ihnen ein Exklusivrecht für Wohnanlagen einräumen, stehen unter der (ggf. stillschweigenden) Voraussetzung, dass die Kabelversorgung die individuellen Empfangsanlagen ersetzen. Werden die durch Rundfunkgebühr/Haushaltsabgabe bezahlten Programme nicht mehr eingespeist, so wird die individuelle Empfangsanlage gerade nicht mehr ersetzt. Es steht zu befürchten, dass, ähnlich, wie fremdsprachige Bewohner in vielen Fällen entgegen der Hausordnungen durchaus vor Gericht den Anspruch durchsetzen können, eine eigene Satelitenschüssel aufzustellen, dies bei einer solchen Einschränkung beim Empfang der Öffentlich-Rechtlichen über Kabel plötzlich für jeden Mieter gilt.
Die Exklusivvereinbarungen könnten also durchaus wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nichtig werden und den Kabelbetreibern viel mehr Kunden wegbrechen, als sie vermuten. Das wird sicher nicht auf einen Schlag passieren, sondern nach und nach (die Mühlen der Justiz mahlen langsam).
Insgesamt kann man das Ende der Marktverzerrungen durch die Subventionierung von Kabelnetzen durch den Gebührenzahler nur begrüßen.