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Callthrough ins Ausland


03.05.2012 11:57 - Gestartet von paeffgen
Wer über den Umweg einer deutschen Festnetznummer mit einer Festnetz-Flatrate (auch vom Handy aus) vermeintlich kostenlos ins Ausland telefoniert, kann einige Überraschungen erleben. E-Plus und O2 sperren Einwahlnummern von vielen Telefongesellschaften, 1&1 und NetCologne berechnen hier auch bei einer Festnetzflatrate den Standard-Tarif. 1&1 rückt wenigstens seine "schwarze Liste" raus, bei NetCologne ist mir nicht bekannt, wie man daran kommt. Wer weiß, wie andere Telefongesellschaften verfahren? Wer weiß mehr?
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[1] ichglaub antwortet auf paeffgen
03.05.2012 12:49
Die Telekom (Mobil & Festnetz) regelmentiert solche Dienste scheinbar nicht.
Eine "schwarze Liste" gibt es nur für Online-Dienste / Rufnummern zur Datenübertragung.
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[2] vendril antwortet auf paeffgen
03.05.2012 20:23
Benutzer paeffgen schrieb:
1&1 und NetCologne berechnen hier auch bei einer Festnetzflatrate den Standard-Tarif.

Nur gut, daß es den Verbraucherschutz gibt, was? Man muß ja nicht alles schlucken, was dreiste Anbieter einem als rechtmäßig vorgaukeln wollen. Aber im braven Deutschland hält die Masse der Bevölkerung die AGB einer Firma ja für gottgegeben und unantastbar, egal was für ein Unfug teils darin steht...
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[2.1] paeffgen antwortet auf vendril
03.05.2012 20:43
Benutzer vendril schrieb:
Benutzer paeffgen schrieb:
1&1 und NetCologne berechnen hier auch bei einer Festnetzflatrate den Standard-Tarif.

Nur gut, daß es den Verbraucherschutz gibt, was? Man muß ja nicht alles schlucken, was dreiste Anbieter einem als rechtmäßig vorgaukeln wollen. Aber im braven Deutschland hält die Masse der Bevölkerung die AGB einer Firma ja für gottgegeben und unantastbar, egal was für ein Unfug teils darin steht...

Unantastbar nicht, aber nach erfolgter Unterschrift gültig, wenn nicht gegen AGB-Gesetz o.ä. verstoßend. Darum das berühmte Kleingedruckte immer *vorher* durchlesen und im Zweifelsfall eben keinen Vertrag abschließen! Es gibt ja noch andere Anbieter. Außerdem kann jeder in Deutschland die Vertragsmodalitäten frei aushandeln, aber wenn ich im Shop einer Telefongesellschaft einen Vertrag mit ebendieser abschließen will, wird der Vertreter der Telefongesellschaft sich sicher nicht trauen, mal eben die AGBs zu ändern. Was die Verbraucherschützer hier ausrichten können, sehe ich auf Anhieb nicht, es könnte höchstens sein, daß die Werbung mit einer Flatrate auf den Prüfstand kommt, wenn Anrufe zu bestimmten Festnetznummern dann doch nicht pauschal abgegolten sind. Gab es schon solche Schritte?
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[2.1.1] koelli antwortet auf paeffgen
04.05.2012 07:58
Benutzer paeffgen schrieb:
Außerdem kann jeder in Deutschland die Vertragsmodalitäten frei aushandeln, aber wenn ich im Shop einer Telefongesellschaft einen Vertrag mit ebendieser abschließen will, wird der Vertreter der Telefongesellschaft sich sicher nicht trauen, mal eben die AGBs zu ändern.

Selbst wenn er die AGBs ändern würde: Das würde sicher nicht gelten.
Denn in den AGBs steht eigentlich immer, dass individuelle Änderungen der Standard-AGBs nicht gültig seien.