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"Verschlüsselung"


20.03.2012 15:31 - Gestartet von Kai Petzke
Bei CSS sollte durchaus die Frage erlaubt sein, ob das überhaupt eine Verschlüsselung ist. Im Strafrecht gilt ja z.B. regelmäßig der Grundsatz, dass der untaugliche Versuch einer Tat KEIN Tatversuch ist. Wer also versucht, mit einem Schraubenzieher einen Tresor aufzubrechen, kann wegen (minimaler) Sachbeschädigung belangt werden, aber nicht wegen versuchten Einbruchs. In Umkehrung dieses Grundsatzes sollten untauglich kopiergeschützte Werke als nicht kopiergeschützt gelten: CSS kann binnnen Sekunden geknackt werden, auch OHNE, dass man sich eines aus einem DVD-Player ausgelesenen Schlüssels bedient. Anders bei der Blu-Ray, die mit AES gesichert ist: Da braucht man tatsächlich einen Player Key, sonst geht nichts.


Kai