Benutzer Der_FLo schrieb:
ist es nicht so, dass die BaFin auch fordert, dass eine Zahlung maximal 24h von einem Konto zum nächsten benötigt?
Da kann Ebay seine 7 Tage schonmal kippen.
Dabei sind die 7 Tage ja gerade das "Treuhandargument"...
BTW: Hab heute meinen ersten Widerruf eines Sofort-Kauf-Angebots eines HÄNDLERS abgegeben. Es handelte sich um ein Artikel, bei dem noch X von Y verfügbar gewesen sein sollten. In der Bestellbestätigung steht Lieferzeitraum voraussichtlich 15.-17. Juli. Gehts noch?
Das habe auch vorher schon da gestanden, erfuhr ich telefonisch. Da es in der automatischen Bestätigung auch so steht, stimmt das wohl und ich übersah das. Künftig werde ich also Screenshots und PDF-Ausdrucke machen.
Dennoch sollte ebay da mal eingreifen und "verfügbar" sollte auch "verfügbar" und "unmittelbar versendbar" bedeuten und nicht "verfügbar, sofern unser Lieferant uns selbst nicht im Stich lässt".
Was nützt einem da die neue 7 Tage-Regelung? Nix!
Telly