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Welche Lobby ...


14.02.2012 13:11 - Gestartet von Telly
einmal geändert am 14.02.2012 13:13
Ich nehme doch sehr stark an, dass hier alle bisherigen Inhaber von Frequenzen zustimmen müssten. Von daher nur heiße Luft und ein netter Versuch, die öffentlichen Kassen zu füllen bzw. zu entlasten.

Nächstes Jahr ist Bundestagswahl. Ups. Was hab ich nur gerade für Gedanken. :-)

Telly
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[1] spezi10 antwortet auf Telly
15.02.2012 22:46
Benutzer Telly schrieb:
Ich nehme doch sehr stark an, dass hier alle bisherigen Inhaber von Frequenzen zustimmen müssten.

Wieso müssen die zustimmen? Die Lizenzen laufen ja aus.
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[1.1] Telly antwortet auf spezi10
15.02.2012 23:14
Benutzer spezi10 schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Ich nehme doch sehr stark an, dass hier alle bisherigen Inhaber von Frequenzen zustimmen müssten.

Wieso müssen die zustimmen? Die Lizenzen laufen ja aus.

Ich persönlich unterstelle halt, dass die Bundesnetzagentur auch jetzt das Geld sehen möchte. Habe zwar keine Beweise - kann mir aber nicht vorstellen, dass sie die Vorverlegung völlig uneigennützig vorschlagen.

Telly
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[1.1.1] spezi10 antwortet auf Telly
16.02.2012 00:48
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer spezi10 schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Ich nehme doch sehr stark an, dass hier alle bisherigen Inhaber von Frequenzen zustimmen müssten.

Wieso müssen die zustimmen? Die Lizenzen laufen ja aus.

Ich persönlich unterstelle halt, dass die Bundesnetzagentur auch jetzt das Geld sehen möchte.

Mag sein, aber es wären trotzdem Lizenzen für die Zeit nach Ablauf der derzeit gültigen Lizenzen. Ich sehe da immer noch keinen Grund, warum eine Zustimmung der derzeitigen Lizenznehmer dafür erforderlich wäre.

Habe zwar keine Beweise - kann mir aber nicht vorstellen, dass sie die Vorverlegung völlig uneigennützig vorschlagen.

Falls da jemand an Geld denkt, dann kommt das eher von weiter "oben", vom Staat. Die Bundesnetzagentur darf das Geld ja nicht behalten. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass man von Seiten der Agentur früh Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen will - für einige Beteiligte anscheinend zu früh... :)

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[1.1.1.1] Telly antwortet auf spezi10
16.02.2012 03:10
Ich persönlich unterstelle halt, dass die Bundesnetzagentur auch jetzt das Geld sehen möchte.

Mag sein, aber es wären trotzdem Lizenzen für die Zeit nach Ablauf der derzeit gültigen Lizenzen. Ich sehe da immer noch keinen Grund, warum eine Zustimmung der derzeitigen Lizenznehmer dafür erforderlich wäre.

Wenn ich Recht habe und das Geld, sagen wir 2 Jahre früher fällig wird, dann muss es doch zustimmungspflichtig sein. Wieso siehst Du das nicht? Schließlich ist vertraglich bisher anderes vereinbart.

Falls da jemand an Geld denkt, dann kommt das eher von weiter "oben", vom Staat. Die Bundesnetzagentur darf das Geld ja nicht behalten.

Richtig! Deshalb erwähnte ich ja auch bereits, dass nächstes Jahr Bundestagswahl ist. 50 Mrd. wie bei den UMTS-Frequenzen kommen sicher nicht zusammen - aber wenn das eingenommene Geld denn mal zur Schuldensenkung eingesetzt würde, dann ließe sich damit sehr gut Wahlkampf machen.

Telly

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[1.1.1.1.1] telefonlaie antwortet auf Telly
16.02.2012 10:36
Benutzer Telly schrieb:

Wenn ich Recht habe und das Geld, sagen wir 2 Jahre früher fällig wird, dann muss es doch zustimmungspflichtig sein. Wieso siehst Du das nicht? Schließlich ist vertraglich bisher anderes vereinbart.

Nein, es geht ja nicht um eine vorzeitige Umverteilung sondern lediglich um die Nutzung nach Auslaufen der aktuellen Lizenz, die bisherigen Lizenzinhaber müssen also nicht zustimmen.

Wann die Lizenzgebühren für die neuen Laufzeiten gezahlt werden müssen kann die Bnetza ziemlich frei festlegen, wer den Bedingungen nicht zustimmt muss sich ja nicht bewerben.

Falls da jemand an Geld denkt, dann kommt das eher von weiter "oben", vom Staat. Die Bundesnetzagentur darf das Geld ja nicht behalten.

Die Finanzmittel für den Bund mögen evtl. auch eine Rolle spielen, aber der Bundesnetzagentur dürfte wirklich primär an der Rechtssicherheit gelegen sein, da bei der aktuellen Interessensituation davon auszugehen ist, dass hinterher wieder irgendwer rumjammert und gegen das Ergebnis der Zuteilung (auf welchem Wege auch immer diese erfolgen mag) klagen wird.

Eplus steht ziemlich unter Zugzwang im 900MHz Bereich, da sie sich bei den 800MHz ja zurückgehalten haben. Sollten Sie aber nicht mehr Blöcke im 900 MHz Band bekommen können sie Ihre LTE Pläne in diesem Bereich gleich wieder beerdigen.
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[1.1.1.1.2] spezi10 antwortet auf Telly
16.02.2012 11:26
Benutzer Telly schrieb:
Ich persönlich unterstelle halt, dass die Bundesnetzagentur auch jetzt das Geld sehen möchte.

Mag sein, aber es wären trotzdem Lizenzen für die Zeit nach Ablauf der derzeit gültigen Lizenzen. Ich sehe da immer noch keinen Grund, warum eine Zustimmung der derzeitigen Lizenznehmer dafür erforderlich wäre.

Wenn ich Recht habe und das Geld, sagen wir 2 Jahre früher fällig wird, dann muss es doch zustimmungspflichtig sein. Wieso siehst Du das nicht? Schließlich ist vertraglich bisher anderes vereinbart.

Vertraglich ist die Nutzung der Frequenzen bis 2016 vereinbart. Danach fallen die Frequenzen an die Netzagentur (also den Staat) zurück. Die Netzagentur kann für den Zeitraum danach die Lizenzen neu vergeben, und ob sie die Lizenzen 2013 oder 2015 oder 2016 neu vergibt, tangiert die derzeitige Vertragssituation überhaupt nicht.

Eine frühzeitige Lizenzierung schafft eben Planungssicherheit. Andererseits spricht für eine spätere Vergabe, dass man die technische Entwicklung noch etwas abwarten kann (Wie weit ist LTE bis Ende 2016 verbreitet? Kann man etwa auf GSM (bald) verzichten, weil LTE800 flächendeckend verfügbar und bis dahin auch in Billighandys eingebaut ist?). Und die Firmen wollen natürlich die Gebühren möglichst spät zahlen. Insofern könnte eine frühe Vergabe die Preise vielleicht sogar etwas drücken. Aber wie gesagt, all diese Überlegung haben nichts mit den derzeitigen Verträgen zu tun.

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[1.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf spezi10
16.02.2012 15:12
Ich danke Euch Dreien. Jetzt habe ich meinen Holzweg erkannt und verlassen. :-)

Telly
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[1.1.1.1.3] niveaulos antwortet auf Telly
16.02.2012 11:49
Wenn ich Recht habe und das Geld, sagen wir 2 Jahre früher fällig wird, dann muss es doch zustimmungspflichtig sein. Wieso siehst Du das nicht? Schließlich ist vertraglich bisher anderes vereinbart.

Was hat das vereinbarte Zahlungsziel für einen ab 2016 wirksam beginnenden Vertrag mit der bisherigen Vertragssituation zu tun? Gar nichts.

Vertraglich vereinbart ist, dass die bisherigen Lizenzinhaber einen rechtsanspruch auf Nutzung der Frequenzen bis 2016 haben. Darüber was danach passiert ist nichts vereinbart - und zudem ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt, zu welchen Konditionen ein Vertrag für die Nutzungszeit danach geschlossen wird nun völlig unabhängig von dem bisherigen Nutzungsanspruch.

Wenn ich meine Wohnung zum 31.3. kündige, dann kann und darf der Vermieter doch trotzdem schon mit einem potentiellen Nachmieter einen Vertrag für den Zeitraum ab 1.4. schon jetzt schließen. Und ob er mit dem dann vertraglich vereinbart, dass dieser die Miete oder die Kaution schon jetzt vorab überweisen muss aber eben trotzdem erst ab 1.4. einziehen darf hat doch mit mir und meinem Mietvertrag nicht das geringste zu tun.