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Was bedeutet das Urteil für die anderen Anbieter?


26.01.2012 10:51 - Gestartet von JoRi
Was bedeutet das Urteil nun in der Praxis? Darf kein Anbieter mehr werben mit "Schaltung der maximalen Bandbreite bis zu X kbit"? An sich ist die Entwicklung ja positiv, dass viele Anbieter immer das Maximum schalten. Nicht dass aufgrund des Urteils alle auf das Telekommodell schwenken und nur das schalten, was voraussichtlich geht (was häufig viel weniger ist, als tatsächlich gehen würde).

Sinn macht das Urteil ja nur, wenn ein Anbieter im Wissen "es gehen nur 1000" trotzdem 16000 verspricht.
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[1] denis_gaebler antwortet auf JoRi
05.10.2012 13:45
Benutzer JoRi schrieb:
Was bedeutet das Urteil nun in der Praxis? Darf kein Anbieter mehr werben mit "Schaltung der maximalen Bandbreite bis zu X kbit"? An sich ist die Entwicklung ja positiv, dass viele Anbieter immer das Maximum schalten. Nicht dass aufgrund des Urteils alle auf das Telekommodell schwenken und nur das schalten, was voraussichtlich geht (was häufig viel weniger ist, als tatsächlich gehen würde).

Sinn macht das Urteil ja nur, wenn ein Anbieter im Wissen "es gehen nur 1000" trotzdem 16000 verspricht.
Sehe ich nicht so. Wenn ein Anbieter mit bis zu 16000 wirbt und dann nur 4000 möglich sind, dann möchte ich die Möglichkeit haben aus dem Vertrag auszusteigen und nicht 24 Monate leiden müssen.

Denis.
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[1.1] sipuma antwortet auf denis_gaebler
05.10.2012 15:42
Es geht vorrangig darum, das ein Kunde, der z.B. an seinem Wohnort noch kein DSL hatte und somit nicht genau weiß, welche Bandbreite tatsächlich vorhanden ist, bei Abweichung nochmal seine Zustimmung geben muss.

Die geringeren Bandbreiten sind ja technisch bedingt und keine Willkür der Anbieter.

Vodafone z.B. schlatet im Standardtarif "DSL Classic Paket" alle Anschlüsse bis 16.000. Ist bei einem Kunden aber nur technisch 3.000 möglich, soll er eben die Möglichkeit haben, vom Vertrag zurücktreten zu können.
Das er dann bei einem anderen Anbieter auch bloß keinen schnelleren DSL-Anschluss bekommt, ändert leider nichts an der Sache. Er wird überall einen schnelleren Anschluss beantragen und dann enttäuscht werden. So ist es nun mal.

Bisher konnte man aber als Kunde auch bei Vodafone einem "Bandbreiten-Downgrade" nicht zustimmen. Ein vernüftiger Verkäufer fragt halt den Kunden vorher. Dann wurde er vor Schaltung auch noch einmal von Vodafone gefragt.

Früher waren Tarife mit 2000er oder etwas später 6000er Bandbreiten standard und der Kunde musste bei mehr einen Zuschlag zahlen. Jetzt, wo die meisten Anbieter 16000er gleich anbieten, entsteht für Unwissende erst dieses Problem, weil sie nicht verstehen, warum sie 16000er bezahlen, aber eben nur 2000 ankommen.
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[1.1.1] jrittmeier antwortet auf sipuma
05.10.2012 17:10
Bei der Telekom hatte ich einen DSL 6000 RAM Abschluss.
Bei Vodafone habe ich DSL 6000 bestellt. (Regio Variante)
Wurde auch mit 6000 bestätigt.
Den Passus mit der Zustimmung der geringeren Bandbreite habe ich im Auftrag gestrichen.
Trotzdem bekam ich dann nur DSL 3000.(Eben die alte Norm ohne RAM)
Bei Vodafone weigert man sich den Auftrag zur RAM Schaltung zu stellen.
Diese Geschichte geht jetzt schon seit 10/2011!
Für mich ist dieses Urteil durchaus der Anlass diese Geschichte auch rechtlich prüfen zu lassen.
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[1.1.1.1] DenSch antwortet auf jrittmeier
05.10.2012 21:31
Benutzer jrittmeier schrieb:
Bei der Telekom hatte ich einen DSL 6000 RAM Abschluss. Bei Vodafone habe ich DSL 6000 bestellt. (Regio Variante) Wurde auch mit 6000 bestätigt.
Den Passus mit der Zustimmung der geringeren Bandbreite habe ich im Auftrag gestrichen.
Trotzdem bekam ich dann nur DSL 3000.(Eben die alte Norm ohne RAM)
Bei Vodafone weigert man sich den Auftrag zur RAM Schaltung zu stellen.
Diese Geschichte geht jetzt schon seit 10/2011! Für mich ist dieses Urteil durchaus der Anlass diese Geschichte auch rechtlich prüfen zu lassen.

RAM geht bei Regio nur, wenn die Telekom das aktiviert, da komplette Leitung von der Telekom. 50/50 Chance.


Zum Urteil: Find ich gut. Allerdings denke ich, es hilft nicht viel FÜR den Kunden.
Viele glauben jetzt, wenn man 16000 abschließt, ist der Anbieter verpflichtet das einzurichten.
Ich wette, so verstehen es die meisten....

Nicht: Wenn weniger, vor Anschaltung nachfragen ob OK, sonst kein Vertrag.
Kundenantwort: Gericht hat gesagt sie sind verpflichtet mit das zu geben, ich verklag sie....

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[1.1.2] rmax antwortet auf sipuma
11.10.2012 07:19
Benutzer sipuma schrieb:

Das er dann bei einem anderen Anbieter auch bloß keinen schnelleren DSL-Anschluss bekommt, ändert leider nichts an der Sache. Er wird überall einen schnelleren Anschluss beantragen und dann enttäuscht werden. So ist es nun mal.

Dort wo alle Anbieter auf Telekom-Technik zurückgreifen stimmt das. Wenn aber ein Anbieter eigene Technik einsetzt, die dann vielleicht auch noch näher beim Kunden steht (Outdoor-DSLAM), kann sich die lieferbare Bandbreite sehr wohn unterscheiden.

Umgekehrt gegt es natürlich auch: Ein Bekannter von mir ist von der Telekom zu Easybell gewechselt und bekommt jetzt statt bisher 3000 MBit/s nur noch 1000. Leider hat er übersehen, daß Easybell einen in so einem Fall nur dann vorzeitig aus dem Vertrag läßt, wenn man sich vorher über deren "Bandbreitengarantie" eine bestimmte Mindestbandbreite zusichern läßt.
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[1.1.2.1] jrittmeier antwortet auf rmax
14.10.2012 16:33
Bei Easybell gibt es aber auch Tarife ohne Mindestlaufzeit.
Der Unterschied sind eben dann die 49 Euro Anschlussgebühr.
Bei der Telekom für Telefon 65.
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[1.1.2.1.1] rmax antwortet auf jrittmeier
14.10.2012 22:13
Benutzer jrittmeier schrieb:
Bei Easybell gibt es aber auch Tarife ohne Mindestlaufzeit.

So einen hat er auch (sorry, das hatte ich nicht richtig wiedergegeben), d.h. er kommt in der Tat kurzfristig 'raus, verliert dann aber die Anschlußgebühr. Den Versuch, den Vertrag wegen der geringen Bandbreite unter Rückerstattung der Anschlußgebühr zu stornieren, hat Easybell aber eben abgelehnt, weil er es versäumt hatte, sich vor der Bestellung durch diese Bandbreitengarantie zu klicken.