Hallo,
Benutzer fe rnwe h schrieb:
Wäre es in einem westlichen Rechtstaat auch zum Verfall der Gebühren gekommen?
wenn ein Lizenzgeber eine Lizenz versteigert, bestimmt er die Bedingungen, und diese waren bereits vor der UMTS-Versteigerung klar.
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob er die Bedingungen erfüllen kann, sollte eben nicht an der Versteigerung teilnehmen - das gilt hier analog zu den Bestimmungen eines eBay-Verkäufers oder eines klassischen Auktionshauses.
Klingt zwar hart - wurde aber von der Justiz so bestätigt. Übrigens war ja davon nicht nur Quam, sondern auch Mobilcom betroffen.
Alexander Kuch