Benutzer ippel schrieb:
Wie soll man (in diesem Fall der Mobilfunkanbieter) denn bitte die Abwesenheit von etwas (Fehler in der Gebührenerfassung) beweisen?
Das muss er nicht. Laut Gericht reicht es aus, wenn er beweist, dass er sorgfältig geprüft hat, wobei (laut Gericht) in diesem Fall der vorgelegte Prüfbericht nicht dazu ausreichte.
Wobei es ja auch eine Rolle gespielt hat, dass der Kunde ziemlich gute Argumente (Bus lenken, während er angeblich telefoniert, Zeugenaussagen unbeteiligter Bürger) vorlegen konnte.
Also ganz unabhängig von diesem Fall hier: Wie soll man (wer auch immer) nachweisen, daß eine Software in jedem Fall und immer fehlerfreie Ergebnisse liefert?
Das kommt ausnahmsweise vor. ich hab mal ein Utility geschrieben, dass kompiliert 6 Byte (!) groß war - da fällt der Beweis der absoluten Zuverlässigkeit leicht. Bei normal großer Software ist er schlicht unmöglich, zumal in 99,99... Prozent aller Fälle die Software doch noch irgendeinen Bug enthält.