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Rückgaberecht bei Tickets


22.11.2013 19:12 - Gestartet von fantast
"Allerdings besteht bei Online-Tickets meist kein 14-tägiges Rückgaberecht, was besonders für den Kauf von Konzertkarten als Weihnachtsgeschenke wichtig ist."

Hat man auch nicht unbedingt vor Ort.
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[1] Christian_Wien antwortet auf fantast
24.11.2013 18:50
Benutzer fantast schrieb:
"Allerdings besteht bei Online-Tickets meist kein 14-tägiges Rückgaberecht, was besonders für den Kauf von Konzertkarten als Weihnachtsgeschenke wichtig ist."

Hat man auch nicht unbedingt vor Ort.


Vor Ort hast du sowieso kein Rückgaberecht, wenn das Produkt mängelfrei ist - ausgenommen natürlich, wenn dir der Händler dieses ausdrücklich einräumt.
Das lt. EU-Recht mindestens 7-tägige Rücktrittsrecht (von wenigen Asunahmen mal abgesehen) war und ist nun mal einer der großen Vorteile im Fernabsatz.
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[1.1] skycab antwortet auf Christian_Wien
25.11.2013 09:11
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Das lt. EU-Recht mindestens 7-tägige Rücktrittsrecht (von wenigen Asunahmen mal abgesehen) war und ist nun mal einer der großen Vorteile im Fernabsatz.

Nach BGB sind es 14 Tage.
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[1.1.1] Christian_Wien antwortet auf skycab
25.11.2013 09:44
Benutzer skycab schrieb:
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Das lt. EU-Recht mindestens 7-tägige Rücktrittsrecht (von wenigen Asunahmen mal abgesehen) war und ist nun mal einer der großen Vorteile im Fernabsatz.

Nach BGB sind es 14 Tage.


Klar, ich habe aber geschrieben "nach EU-Recht mindestens 7 Tage" - das bedeutet klarerweise, daß es in nationalen Gesetzen auch freiwillig länger sein kann.
In D hast du somit 14 Tage Widerrufsrecht, in Österreich hingegen nur die Mindestfrist von 7 Tagen.
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[1.1.1.1] skycab antwortet auf Christian_Wien
25.11.2013 10:20
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer skycab schrieb:
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Das lt. EU-Recht mindestens 7-tägige Rücktrittsrecht (von wenigen Asunahmen mal abgesehen) war und ist nun mal einer der großen Vorteile im Fernabsatz.

Nach BGB sind es 14 Tage.


Klar, ich habe aber geschrieben "nach EU-Recht mindestens 7 Tage" - das bedeutet klarerweise, daß es in nationalen Gesetzen auch freiwillig länger sein kann.
In D hast du somit 14 Tage Widerrufsrecht, in Österreich hingegen nur die Mindestfrist von 7 Tagen.

Tja, in Deutschland machen wir uns weiter unsere eigenen Gedanken. Zum Glück.
Laut EU ist nämlich auch die Todesstrafe wieder erlaubt.
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[1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf skycab
25.11.2013 14:13
Benutzer skycab schrieb:

Laut EU ist nämlich auch die Todesstrafe wieder erlaubt.

Das ist, mit Verlaub, ziemlicher Unsinn.
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[1.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Mobilfunk-Experte
25.11.2013 15:11
Benutzer skycab schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Benutzer skycab schrieb:

Laut EU ist nämlich auch die Todesstrafe wieder erlaubt.

Das ist, mit Verlaub, ziemlicher Unsinn.

Nach Art. 2. Nr. 2 c) EMRK ist es den Mitgliedsstaaten gestattet Menschen zur Niederschlagung von Aufständen hinzurichten.

Das geht es nicht um die Todesstrafe und auch nicht um Hinrichtungen.