Benutzer handytim schrieb:
Benutzer grafkrolock schrieb:
Und was steht da drin (ich such die AGB jetzt nicht extra im Netz)?
Lang suchen muss man die ja nicht...
Sollte da was von Schadenersatz oder Nachvergütung stehen, halte ich diese Klausel für nicht sonderlich gerichtsfest. Etwas als Flatrate zu bewerben, dann aber zusätzliche Gebühren in den AGBen zu verstecken, hat erfahrungsgemäß wenig Bestand.
Erfahrungsgemäß gibt es überhaupt keine "echten" Flatrates.
Jede Flatrate hat irgendwo ein Limit.
Und 5.000 Minuten halte ich immernoch für ein faires Angebot, rechne doch mal aus, was 5.000 Minuten an IC verursacht.
Die Frage ist nur, ob man dieses Limit auch offen genug kommuniziert. 1&1 war ja schon immer dafür bekannt, die wichtigsten Vertragseigenschaften im Kleingedruckten zu verstecken. Die meisten waren von der ersten Version der Allnet-Flatrate (mit 15.000 Minuten) wohl positiv überrascht, nun ist 1&1 seinem langjährigen Image wieder gerecht geworden.
Recht hast Du. Jedoch finde ich unterm Strich auch das die Leistung trotzdem noch für halbwegs normale und auch recht exzessive User ausreichend ist. Hier stimmt das Preis-Leistungsverhältnis immer noch.
Nur die offene Kommunikation, da haben nicht nur Anbieter wie 1&1 (teilweise) ein Problem. So ist der eine oder andere vielleicht ein bisschen sauer, wenn das so versteckt auftaucht.
Allerdings scheint hier 1&1 etwas forscher (versteckt) zu Werke zu gehen als die "Großen".