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Artikel erkennt das Problem kaum


06.03.2011 12:21 - Gestartet von tom.stein
Erstens kennt der Provider nicht meine konkrete Installation und meine Bedürfnisse. Daher kann gar nicht erwartet werden, dass der Provider für alle Kunden eine geeignete Hardware, die z.B. das VPN zur Firma unterstützt, DECT-Telefone direkt anbindet, weitere VoIP-Schnittstellen nutzt etc. anbietet oder auch nur unterstützt.

Daher ist es schlicht eine Schweinerei, dass der eindeutige Gesetzestext von der Bundesnetzagentur weich gespült wird. Die Schnittstelle hat gefälligst offen gelegt zu werden, und der Kunde mag selbst entscheiden, ob er ein fertig konfiguriertes Gerät mietet oder ein eigenes Gerät kauft. Eine Zwangs-Koppelung der Miete mit dem Anschluss ist m.E. ebenfalls nicht legal.

Daher kann nur jedem Kunden geraten werden: Zugangsdaten einfordern und notfalls kündigen - ob die Provider eine Klage anstreben, wenn sie sich nicht an ein Gesetz halten, kann dann in Ruhe ein Gericht klären, bei dem die Provider als Klagende beweispflichtig wären.

Und im Vorfeld kann man sich einen Provider aussuchen, der seine Schnittstelle offen legt.

Das Argument, der Provider könne nicht alle Geräte unterstützen, ist idi-otisch: Alle haben in ihren AGB stehen, dass der Kunde schadensersatzpflichtig wird, wenn ein Schaden durch den Kunden zu verantworten ist. Ein falsch konfiguriertes Kundengerät, dass bei der (meist eh kostenpflichtigen) Hotline Kosten verursacht, fällt wohl eindeutig darunter. Und derzeit verdienen die Unternehmen mit den Hotlines auch noch gutes Geld dank immer noch nicht kostenloser Warteschleifen.

Tom