"Hardware-Chaos" verschreckt DSL-Kunden
"Hardware-Chaos verärgert DSL-Kunden" titelte gestern Die Welt und hat dabei ein heißes Thema aufgegriffen. Da DSL-Anbieter wie Vodafone und HanseNet (Alice) sich weigerten, die notwendigen Schnittstellen offenzulegen, könnten die Kunden nicht im freien Handel erhältliche Router an den DSL-Anschlüssen betreiben. Die Problematik ist nicht neu und betrifft auch nur diejenigen Kunden, die ein DSL-Komplettpaket mit einem auf NGN (Next Generation Network) basierten Telefonanschluss beziehen, nicht aber Kunden mit einem DSL-Anschlusspaket mit klassischem Festnetz-Telefonanschluss. Wegen der zunehmenden Verbreitung der VoIP- oder NGN-Anschlüsse sowie neuartiger Dienste wie etwa IPTV wird die Frage der Kompatibilität zwischen Netzen und Endgeräten immer drängender.
Bundesnetzagentur: "Kunde wird nicht geschädigt"
Fremd-Hardware am DSL-Anschluss
Bild: AVM, Vodafone, HanseNet, teltarif.de
Das auf eine EU-Richtlinie zum offenen Gerätemarkt im Telekommunikationsmarkt zurückgehende
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
(FTEG
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)
verpflichtet Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen, "genaue und angemessene
technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu
veröffentlichen" sowie auch "regelmäßig alle aktualisierten Beschreibungen dieser
Netzschnittstellen zu veröffentlichen". Laut des Gesetzes müssen die
Schnittstellenbeschreibungen "alle Informationen enthalten, damit die Hersteller die
jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die für die jeweilige Telekommunikationsendeinrichtung
geltenden schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen nach eigener Wahl
durchführen" kann (FTEG, §5). Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen
zudem "den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende
Schnittstelle aus technischen Gründen nicht verweigern, wenn die Endeinrichtungen die
geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllen" (FTEG, §11).
Dies bedeute aber nicht, dass zwangsläufig jedes Gerät an jedem Anschluss funktionieren muss, erklärte uns Rudolf Boll, Pressesprecher der Bundesnetzagentur. Weil der Kunde auch nicht geschädigt werde, da er von den beiden Anbietern passende Hardware zum Subventionspreis erhalte, sieht die Bundesnetzagentur auch keinen Handlungsbedarf: "Natürlich wäre es schön, wenn alles standardisiert wäre, aber dazu müssen sich die Unternehmen einigen", so Boll weiter. Für die Kunden von Vodafone und HanseNet, die ein DSL-Komplettpaket mit integriertem NGN-Anschluss beziehen, bedeutet dies: Sie können unter Umständen nicht bereits vorhandene oder selbst im freien Handel gekaufte Hardware für den Telefon- oder IPTV-Zugang nutzen, sondern müssen auf die vom Provider gestellte Hardware zurückgreifen.
Internetzugang funktioniert, NGN-Telefonanschluss nicht
Wer also beispielsweise ein DSL-Komplettpaket von HanseNet mit einem herkömmlichen Festnetzanschluss bezieht, kann durchaus selbst gekaufte Hardware anderer Hersteller an seinem DSL-Anschluss betreiben und weiterhin über das öffentliche Telefonnetz telefonieren. Wer auf Nachfrage beim Kundendienst seines DSL-Providers sämtliche Konfigurationsdaten zur Eingabe in seinem Router erhalten hat, kann auch an einem DSL- und IP-basierten Telefonanschluss dieser Anbieter die Standard-Hardware durch ein selbst gekauftes Gerät ersetzen und den integrierten Telefonanschluss nutzen. Laut dem Bericht der "Welt" hätten manche Kunden durch hartnäckiges Einfordern der Zugangsdaten damit auch Erfolg gehabt.
Auf der zweiten Seite unseres Hintergrundartikels erfahren Sie, warum vom Provider gelieferte Hardware von Vorteil sein kann.