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Datenschutz muss auf dem Teppich bleiben


05.11.2010 09:08 - Gestartet von Fritz Jörn
Erstens wird die Angst vor Bekanntsein von interessierten Kreisen sträflich übertrieben (Medien, Softwarefirmen, Ämtern, die sich selbst alles genehmigen, sogar Datenhehlerei), sodass die Leute nicht mal mehr im Telefonbuch stehen, und zweitens kann man keine Liste der Mitschüler und Eltern einer Klasse machen (selbst, wenn man sie nicht ins Netz stellt), ohne straffällig zu werden. Polemisch gsagt: Brutale Jugendliche gucken nicht erst in Facebook, bevor sie einen Rentern angehen.
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[1] Telly antwortet auf Fritz Jörn
05.11.2010 11:13
Benutzer Fritz Jörn schrieb:
Erstens wird die Angst vor Bekanntsein von interessierten Kreisen sträflich übertrieben (Medien, Softwarefirmen, Ämtern, die sich selbst alles genehmigen, sogar Datenhehlerei), sodass die Leute nicht mal mehr im Telefonbuch stehen, und zweitens kann man keine Liste der Mitschüler und Eltern einer Klasse machen

Doch, doch. Man kann. Man braucht nur die entsprechenden Eltern und Kinder anzusprechen und man wird die Nummer erhalten. Erhält man sie nicht, dann wird der andere wohl einfach nicht wollen, dass man ihn anruft. Ist doch in Ordnung.

Telly
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[1.1] Fritz Jörn antwortet auf Telly
06.11.2010 07:57
... und zweitens
kann man keine Liste der Mitschüler und Eltern einer Klasse machen.

Doch, doch. Man kann. Man braucht nur die entsprechenden Eltern und Kinder anzusprechen und man wird die Nummer erhalten. Erhält man sie nicht, dann wird der andere wohl einfach nicht wollen, dass man ihn anruft. Ist doch in Ordnung.

Telly

Das hatte ich auch gedacht, Telly, bis ich’s dann korrekt versucht habe. Resultat: eine illegale Liste und eine Glosse, auf www.Joern.De/Datenmythos.pdf. Bitte genüsslich lesen.
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[1.1.1] Telly antwortet auf Fritz Jörn
06.11.2010 13:11
Das hatte ich auch gedacht, Telly, bis ich’s dann korrekt versucht habe. Resultat: eine illegale Liste und eine Glosse, auf www.Joern.De/Datenmythos.pdf. Bitte genüsslich lesen.

Mag ja sein, dass ich zu doof bin. Aber ich kapier da grad gar nix. Wo ist das Problem?

Ich würde bei einer Versammlung eine Liste rundgehen lassen und vorher mitteilen, dass jeder davon eine Kopie bekommt, der sich selbst auch drauf einträgt. Fertig.

Telly
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[1.1.1.1] Fritz Jörn antwortet auf Telly
08.11.2010 14:53
Ich würde bei einer Versammlung eine Liste rundgehen lassen und vorher mitteilen, dass jeder davon eine Kopie bekommt, der sich selbst auch drauf einträgt. Fertig.

Telly

Freilich, Telly, so hab’ ich’s auch gemacht. Das macht jeder so. Aber leider: Datenschutzrechtlich ist das eben ganz unerlaubt. Ich beklage ja gerade die Irrealität datenschutzrechtlicher Vorschriften. Hier ein Auszug aus der Antwort der "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf" vom 22. 10. 2007 auf mein konkretes Formular: "Dem Formular ist nicht zu entnehmen, wer letztlich für die Aufnahme der Daten in die Klassenliste und deren Verwaltung datenschutzrechtlich verantwortlich sein soll. Soll die Schule und damit die Schulleitung verantwortlich sein? Möchte die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Verantwortung übernehmen? Oder handelt es sich um die Aktion eines Elternteils; übernimmt beispielsweise die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende die Verantwortung? Dies müsste in dem Schreiben klar herausgestellt werden. Wichtig ist diese Information außerdem auch für die Frage, an wen die Einwilligungen zurückgegeben werden sollen, wer sie aufbewahrt und wem gegenüber demzufolge auch ein etwaiger Widerruf zu erklären ist. In dem vorgelegten Schreiben ist die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende als Widerrufsadressat/in benannt. Trägt sie zugleich auch die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Liste? Bezüglich des Widerrufs sollte auch noch ausgeführt werden, was im Fall des Widerrufs geschieht, nämlich dass die Daten bei nächster Gelegenheit wieder aus der Liste gelöscht werden. Weiter fehlt der Hinweis auf die Freiwilligkeit sowie darauf, dass die Verweigerung der Einwilligung zu keinen Nachteilen in der Schule führt. Beispielsweise dürfen Eltern, die die Zustimmung zur Aufnahme ihrer Daten in die Liste verweigern, im Klassenverband nicht 'an den Pranger gestellt werden', wenn Sie mir diese drastische Formulierung nachsehen wollen." ... "Dass Sie die Aufnahme der Geburtsdaten der Kinder in die Klassenliste vorsehen, halte ich für nicht unproblematisch. Damit könnten sich Eltern, die das Geburtsdatum ihrer Kinder eigentlich nicht preisgeben möchten, weil sie den Geburtstag beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht in der Klasse feiern können oder wollen, unter Druck gesetzt fühlen, dieses Datum gleichwohl zu offenbaren, damit ihre Kinder in der Klasse keine Nachteile haben." ... "Was passiert sodann mit den Angaben, die Sie erhoben haben? Die Information: "Die Daten werden elektronisch gespeichert" genügt insoweit nicht. Wo werden die Daten gespeichert, wer hat Zugriff und wann werden die Daten wieder gelöscht? Dass eine verantwortliche Person zu benennen ist, habe ich oben bereits ausgeführt." ... Damit bin ich erst weniger als halb durch den Brief. Weiter unten heißt es sinngemäß, dass Lehrer bei Bedarf sowieso alle Daten einsehen können, und dass ich mich am Ort schlau machen möge: "Abschließend möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass Sie auch die Möglichkeit haben, sich mit Fragen zum Datenschutz in Ihrer Schule an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Schule zu wenden. Erfahrungsgemäß lassen sich viele datenschutzrechtlichen Problem oft einfacher und schneller vor Ort lösen. Hierzu gibt es eine Besonderheit: Nach § 1 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) bestellt für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft das Schulamt eine Person, die die Aufgaben der oder des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 32 a DSG NRW wahrnimmt. Sie müssten sich also insoweit an das Schulamt wenden, um die entsprechende Person zu kontaktieren. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Ausführungen im 18. Bericht der LDI NRW 2007 unter 5.3 'Überraschend unbekannt: Die Datenschutzbeauftragten der Schulen', den Sie auf unserer Homepage www.ldi.nrw.de finden." Überzeugt? Wundert es noch, dass es vom Datenschutz dafür kein Musterformular gibt?


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[1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Fritz Jörn
08.11.2010 15:07

einmal geändert am 08.11.2010 15:08
Hier ein Auszug aus der Antwort der "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf" vom 22. 10. 2007 auf mein konkretes Formular

Überzeugt? Wundert es noch, dass es vom Datenschutz dafür kein Musterformular gibt?

Erstmal ein Danke!

Dennoch "wundert" es mich eher, dass Du überhaupt dieses Formular "zur Bewertung" vorgelegt hast. Hätte ich nicht gemacht.

Hast Du übrigens auch gefragt, ob Du aus dem Schreiben hier zitieren darfst? ;-)

Ich persönlich finde das noch eher "bedenklich". ;-)

Ich bin aber mit Dir, wenn Du sagst, dass das alles an der Realität vorbeigeht. Bevor man eine solche "Liste" in der Klasse herumgibt, sollte man einfach kurz die Vorzüge erläutern. Was ist denn, wenn plötzlich ein Kind "verloren" geht und man nicht mal bei den Schulkameraden nachfragen kann... Ich glaube kaum, dass sich dann wirklich noch Leute ernsthaft widersetzen werden.

Telly