Hallo luebeck-sh,
ich habe deine Homepage besucht, konnte mir aber leider keine Meinung bilden. Deshalb möchte ich dich um folgendes bitten: Schreibe hier einmal dein Problem für alle User offensichtlich her. Dann kann ich auch mitreden.
Danke, Telefon- und Internetexperte
PS: Bist du bei der Sekte "Zeugen Jehovas"? (auf deiner Homepage war ein Hinweis)
Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:
Benutzer kw schrieb: >Schon einmal Amnesty-International kontaktiert? Ja, in Lübeck, Bonn und London. Die sagten:'Wir helfen Deutschen grundsätzlich nicht (Tatsache, Ehrenwort) !!!
Schon einmal einen Beitrag für die taz geschrieben?
Ja, an alle Medien. Keine Reaktion.
Oder einen Beitrag im Spiegel?
Ja. 'Der Spiegel' sagte: 'Da verbrennen wir uns die Finger'.
Dazu parallel weiter die Ahndung der Verbrechen
verfolgen, diesmal mit einem formgerechten Strafantrag. Wenn das Gericht diesen ablehnt, beim nächsthöheren Gericht einen Prozess wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt eröffnen?
Strafanträge habe ich bereits gegen den Leitenden Staatsanwalt Staatsanwalt W., den Generalstaatsanwalt R., den verantwortlichen Richter M. ec erstattet Das finden DIE sogar lustig.
Der Rechtsweg ist zu Ende. Nun gehe ich zum Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsanwalt verlangt DM 1000,-.
Danke für das Interesse. Schaltet doch bitte Eure Politiker ein. Ihr werdet sehen, wie die 'abtauchen'.
Reiner
Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:
Hallo falcon, herzlichen Dank für Deine verständnisvolle
Stellungnahme.
Nein, ich habe nichts unterschrieben. Nur dass
ich
sechs
Wochen Isolierhaft bekommen habe, wegen einer Fernsehproduktion:
>
http://www.luebeck-sh.de/html/zwangseinweisung.html
Unverbesserlich wie ich bin, folgt die nächste
Produktion
Produktion in
der 5. Woche landesweit in Funk- und Fernsehen.
Frage: Was kann ich, mit Aussicht auf Erfolg,
noch
machen?
Schon einmal Amnesty-International kontaktiert? Schon einmal einen Beitrag für die taz geschrieben?
Oder einen Beitrag im Spiegel?
Dazu parallel weiter die Ahndung der Verbrechen
verfolgen,
diesmal mit einem formgerechten Strafantrag. Wenn das
Gericht
diesen ablehnt, beim nächsthöheren Gericht einen Prozess
wegen
wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt
eröffnen?
Dein Beitrag erreicht mich per e-Mail, sodass ich
sofort
informuiert wurde. Ist die neue Software von
Teltarif
nicht
stark?
Reiner
Benutzer falcon schrieb:
hallo reiner, bin durch zufall ( :-))) ) mal auf deine
seiten
geraten
und
habe mir alles durchgeschaut,kann deine
verbitterung
&
verletzungen voellig verstehen,allerdings gehst
gehst du
hier
einen
voellig falschen weg , um dein ziel, die
ungerechtigkeit
des
dt. staates aufzuweisen(meine hierbei die andauernde
bezugnahme
bzw.
verweise auf dich, deine lage, deine page
uswusw).so
erreichst
erreichst du nur das gegenteil, aber das ist
eine
andere
sache.
solltest du je eine ' unterlassungs &
verpflichtungserklaerung ' (
austritt,rechtsforderung
)
unterschirben haben, so bist du natuerlich
eine
verpflichtung
eingegangen, naemlich die ,bestimmte aussagen
(
irrelevant ob
korrekt oder nicht ) nicht mehr zu taetigen
oder
zu
verbeiten.
solltest du somit mehrfach bestimmten
stellen
'unangenehm'
aufgefallen sein, so betrachtet man dich
natuerlich
besonders
intensiv und vor allem gerne, gruss,
falcon.