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Kündigung weiterhin möglich!


29.01.2001 21:02 - Gestartet von 602sl
M.E. ist eine Kündigung weiterhin möglich und zwar solange bis D1 die Kunden auf die Rücknahme der Preiserhöhung hingewiesen hat. Eine Pressemitteilung reicht da keinesfalls aus.

Denn es ist denkbar, dass ein Kunde im Hinblick auf die Preiserhöhung bereits neue Verträge abgeschlossen hat oder derzeit abschliesst oder eben gar kein Handy mehr möchte.

Solange der Kunde also nicht über die neue Lage informiert ist, besteht weiterhin ein Kündigungsrecht.

Und sollte T-Mobil die Kunden in den nächsten Tagen anschreiben, bleibt immer noch das Problem der Nachweisbarkeit dieses neuen Schreibens.

Wie sagte ein Richter einmal mit einem Blinzeln vor Gericht "nirgendwo verschwienden soviele Briefe auf dem Postweg, wie bei Zivilprozessen...".

Allerdings liegt die Beweispflicht bei T-Mobil und ist im Einzelfall nachzuweisen. Dem Richter blieb nichts anderes übrig als dieses zu befolgen, ob er will oder nicht!

Wichtig ist nur, Kündigung immer als Einschreiben und den Beleg gut aufheben!
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[1] batrabbit antwortet auf 602sl
29.01.2001 21:46
Benutzer 602sl schrieb:

M.E. ist eine Kündigung weiterhin möglich und zwar solange bis bis D1 die Kunden auf die Rücknahme der Preiserhöhung hingewiesen hat. Eine Pressemitteilung reicht da keinesfalls aus.

Die Preiserhöhung wurde (zunächst) auch nur per Pressemitteilung
kommuniziert. Ich denke schon, daß das genügt! Und die Unwissenden
werden beim Versuch der Kündigung aufgeklärt, auf welcher Grund-
lage soll denn jetzt eine Kündigung noch möglich sein?!

Denn es ist denkbar, dass ein Kunde im Hinblick auf die Preiserhöhung bereits neue Verträge abgeschlossen hat oder derzeit abschliesst oder eben gar kein Handy mehr möchte.

Wenn er keins mehr möchte, hat er gar keinen Nachteil (im Gegenteil,
die Restlaufzeit wurde ihm sogar erlassen!). Hat er einen neuen Ver-
trag abgeschlossen, ist das sein eigenes "Verschulden". Hat er wieder
einen Telly-Vertrag abgeschlossen, hat er sogar die gleichen Tarife
wie vorher (und für die neue Nummer gab's ein neues Handy).

Solange der Kunde also nicht über die neue Lage informiert ist, besteht weiterhin ein Kündigungsrecht.

Er wird informiert, sobald er kündigt! ;-)

Und sollte T-Mobil die Kunden in den nächsten Tagen anschreiben, bleibt immer noch das Problem der Nachweisbarkeit Nachweisbarkeit dieses neuen Schreibens.

Es gibt eine offizielle Pressemitteilung.

Dirk
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[1.1] 602sl antwortet auf batrabbit
30.01.2001 00:24
Benutzer batrabbit schrieb:

Benutzer 602sl schrieb:

M.E. ist eine Kündigung weiterhin möglich und zwar solange bis bis D1 die Kunden auf die Rücknahme der Preiserhöhung hingewiesen hat. Eine Pressemitteilung reicht da keinesfalls aus.

Die Preiserhöhung wurde (zunächst) auch nur per Pressemitteilung kommuniziert. Ich denke schon, daß das genügt! Und die Unwissenden werden beim Versuch der Kündigung aufgeklärt, auf welcher Grund-
lage soll denn jetzt eine Kündigung noch möglich sein?!

Die Möglichkeit zur Kündigung per Pressemitteilung erfahren zu haben, verpflichtet niemanden zukünftig eine neue Pressemitteilung gegen sich verwenden zu lassen. Hiervon muss man ja keine Kenntnis (und darauf kommt es an!) erlangt haben. Pressemitteilungen muss T-Mobil dagegen gegen sich gelten lassen, da T-Mobil diese ja auch selbst veröffentlicht hat.


Denn es ist denkbar, dass ein Kunde im Hinblick auf die Preiserhöhung bereits neue Verträge abgeschlossen hat oder derzeit abschliesst oder eben gar kein Handy mehr möchte.

Wenn er keins mehr möchte, hat er gar keinen Nachteil (im Gegenteil, die Restlaufzeit wurde ihm sogar erlassen!). Hat er einen neuen Ver- trag abgeschlossen, ist das sein eigenes "Verschulden". Hat er er wieder einen Telly-Vertrag abgeschlossen, hat er sogar die gleichen Tarife wie vorher (und für die neue Nummer gab's ein neues Handy).

Wer sagt dann, dass es bei T-Mobil gewesen sein muss?

Beispielsweise könnte er ja auch ein Handy samt Karte oder auch nur die Karte bei seinem freundlichen Mobilfunkfachhändler "geliehen" haben bzw. den hierzu nötigen Vertrag unterzeichnet haben.


Solange der Kunde also nicht über die neue Lage informiert ist, besteht weiterhin ein Kündigungsrecht.

Er wird informiert, sobald er kündigt! ;-)

Zu spät! Die Willenserklärung seitens des Kunden ist bereits abgegeben. Natürlich nur falls T-Mobil damals ausdrücklich auf das Sonderkndigungsrecht hingewiesen hat.

Und sollte T-Mobil die Kunden in den nächsten Tagen anschreiben, bleibt immer noch das Problem der Nachweisbarkeit Nachweisbarkeit dieses neuen Schreibens.

Es gibt eine offizielle Pressemitteilung.

Eine Pressemitteilung ist nichts "offizielles". Allenfalls eine Bekanntmachung im Amtsblatt der RegTP würde mit Veröffentlichung einen "offiziellen" Charakter haben.

602sl
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[1.1.1] keksi antwortet auf 602sl
30.01.2001 11:19
Benutzer 602sl schrieb:

Er wird informiert, sobald er kündigt! ;-)

Zu spät! Die Willenserklärung seitens des Kunden ist bereits abgegeben.
Sie wird aber erst mit Zugang beim grossen T wirksam.
Aber egal. Wenn Sie Dir die alten Preise anbieten entfällt das SoKü sowieso.

Keksi
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[2] clemens becker antwortet auf 602sl
30.01.2001 00:05
Hallo,

das sehe ich nicht so.

In teltarif ist schön öfter darauf aufmerksam gemacht worden, daß zwar ein Recht darauf besteht, die neuen (teureren) Tarife abzulehnen. Dies tut der Kunde in Form einer Kündigung, dem Anbieter bleibt es aber vorbehalten, ob er dem Kunden als Sonderbedingung die alten Bedingungen gewährt oder ob er die Kündigung akzeptiert.

Die Kündigung des Kunden könnte durchaus den Sinn haben, auf eine Vertragsverlängerung zu den alten Bedingungen zu hoffen. Was geschieht, das ist Sache des Anbieters. Wenn der Kunden sich vorher, ohne eine Antwort abzuwarten, einen 2. Vertrag zulegt, dann ist das seine eigene Entscheidung, für die der Provider nichts kann. Dieser hat immer noch die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu den zu Beginn vereinbarten Tarifen weitergelten zu lassen.

T-D1 hat sich bisher dazu entschieden, die Kündigungen zu akzeptieren. Das war keineswegs selbstverständlich. Jetzt wählt T-D1, offensichtlich als Folge des Kündigungsdrucks, die andere Möglichkeit, nämlich den Kunden die bisherigen Tarife weiter zu gewähren. Der Grund für die Kündigung ist also entfallen, mit dieser Möglichkeit mußte jeder rechnen.

Viele Grüße

Clemens