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Richtig so!


03.10.2009 15:13 - Gestartet von mohlis
einmal geändert am 03.10.2009 15:13
Das Urteil ist verständlich und zu begrüßen.
Der Vollkaskomentalität mancher Mitbürger mag das villeicht entgehen, aber das Rückgaberecht mit Rückerstattung des Kaufpreises beim Fernabsatz bedeutet nicht, dass man die Ware dahingehend benutzt, dass die Ware anschließendnur noch den Wert einer Gebrauchtware hat.

Wer hätte zum Beispiel Lust und Interesse einen neuen Rasierer zu bestellen, der sich im nachhinein als Second-Hand-Ware herausstellt ?
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[1] spunk_ antwortet auf mohlis
03.10.2009 15:38
Benutzer mohlis schrieb:

Wer hätte zum Beispiel Lust und Interesse einen neuen Rasierer zu bestellen, der sich im nachhinein als Second-Hand-Ware herausstellt ?

diese Waren komen als sog. "B-Ware" zu erheblich geringeren kosten in den Umlauf.

je nach Produktart stört das keineswegs - zumal ja Gewähr- und Garantie noch vorhanden ist.

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[1.1] Netzwerkservice antwortet auf spunk_
03.10.2009 16:13
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer mohlis schrieb:

Wer hätte zum Beispiel Lust und Interesse einen neuen Rasierer zu bestellen, der sich im nachhinein als Second-Hand-Ware herausstellt ?

diese Waren komen als sog. "B-Ware" zu erheblich geringeren kosten in den Umlauf.

je nach Produktart stört das keineswegs - zumal ja Gewähr- und Garantie noch vorhanden ist.

Die Sache ist nur, das B-Ware natürlich billiger verkauft werden muss. Wer zahlt die Differenz?

Wir haben noch Glück, das wir wenig Kunden haben, die stark gebrauchte Waren zurücksenden oder die Verpackungen obwohl man diese schadlos öffnen kann, aussehen wie bei anderen nach 24 Monaten nicht.

Dann kommt noch dazu dadurch das man ja Rücksendekosten auch als Händler tragen muss, das dieses viele Kunden zu Spass/Testbestellungen nutzen.

Freude kommt auf, wenn die Ware unfrei zurückgesendet wird (das kostet dann mal 12 Euro).
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf Netzwerkservice
03.10.2009 16:36
Benutzer Netzwerkservice schrieb:

Die Sache ist nur, das B-Ware natürlich billiger verkauft werden muss. Wer zahlt die Differenz?

richtig ist dass die Differenz (Unterschied zwischen "b"-Verkaufspreis und Wareneinkaufspreis) der Verlust (plus sonstiges wie Arbeitszeit, Versand) des Händlers ist.

falsch ist aber dass zurückgesendete Ware immer Totalverlust sein muss.
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[1.1.1.1] Moneysac antwortet auf spunk_
04.10.2009 17:12
Das Urteil zeigt, warum es in der Juristerei immer auf den Einzelfall ankommt. Im konkreten Fall ist das Urteil nur allzu logisch. Wer kommt bitte auf die Idee, einen gebrauchten Rasierer zurückzuschicken und dann auch noch zu klagen? Dem Deutschen geht es meistens "ums prinzip".