Hallo vicky,
auf das "normal denkender Mensch" und "zu blöd" will ich ja nicht eingehen, das soll jeder, der deine Beiträge liest, selber beurteilen,
aber wenn ich ein Klavier kaufe, dem Lieferanten sage, vernichte bitte den Lieferschein, er das tut und mir dann die Lieferung nicht beweisen kann, dann ist das doch sein Bier, oder nicht? ...anders sehe ich das beim EVN auch nicht, sollen die die doch aufheben, bis das Geschäft abgewickelt ist.
Zu Prüfen wäre m. E. wie lange der EVN nach HGB bzw. AO aufzubewaren sind.
Gruß
SaluC
Ach ja, vergiss nicht, mit dem Kopfschütteln aufzuhören, nicht das da noch passiert. GS
Benutzer vickyc schrieb:
hallo zusammen,
also als normal denkender mensch kann ich das nicht nachvollziehen, was die schwarzgekleideten da entschieden haben.
vielleicht bin ich ja zu blöd, aber wie soll der anbieter das denn bitte nachweisen, wenn der kunde die löschung des evn gewünscht hat?
gruss *kopfschüttel*
vicky
ps: vielleicht weis die redaktion ja rat.