Benutzer uls schrieb:
Auch ich habe gestern eine eMail von Klarmobil bekommen, die ueber das neue Datenroaming in der EU ab 01.07.10 informiert und dann noch die neuen AGB (mit Gebuehr fuer
"Kontopflege") ab sofort ankuendigt.
Ich habe per eMail Widerspruch gegen die neuen AGB (insbesondere die neue Ziffer 5.11 zur Gebuehr fuer "Kontopflege") eingelegt.
Eine Antwort von Klarmobil steht noch aus.
Nach meiner Erfahrung dauert eine Antwort des Kundenservices ca. 2 - 3 Arbeitstage.
Diese E-Mail habe ich gestern abend auch bekommen.
Schön versteckt in den neuen Bestimmungen für Datenroaming innerhalb der EU :-(
Du hast aber schon den letzten Satz (Emails können leider nicht bearbeitet werden.) gelesen?
Außerdem solltest du folgenden Absatz noch einmal lesen:
Die geänderten AGB gelten von Ihnen angenommen, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail *schriftlich* widersprechen. Sofern Sie klarmobil zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerspruch bitte an:
klarmobil GmbH, Wollinstraße 1, 24782 Büdelsdorf
Wieder mal ein Fall von Asymmetrie zu Lasten des Kunden:
"schriftlich" bedeutet eigenhändig, d.h. handschriftlich unterschrieben. Das ist bei einer normalen E-Mail nicht möglich! Ein normaler Brief wird höchstwahrscheinlich verloren gehen... Also bleibt nur Einschreiben.
Ich verstehe das Wort "weiter" allerdings nicht:
Ich habe klarmobil zu den geänderten Bedingungen noch nie genutzt und werde sie auch zu den geänderten Bedingungen nie nutzen, da ich fristgerecht widersprechen werde.
Wie soll ich sie da zu den geänderten Bedingungen *weiter* nutzen? Dazu müsste ich sie ja mindestens eine Sekunde lang zu den geänderten Bedingungen genutzt haben.
klarmobil sollte Leute einstellen, die wenigstens der deutschen Sprache mächtig sind.
Fazit:
Entweder man bezahlt die neue Nichtnutzungs-"Gebühr" oder immer mal wieder ein Einschreiben für die Widersprüche.
Rein rechtlich finde ich die von klarmobil gewählte Methode fraglich, da die Zusendung einer E-Mail meiner Meinung nach nicht ausreicht. klarmobil müsste schon beweisen, dass ich die E-Mail erhalten habe... Aber ich bin kein Rechtsanwalt.