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Und bei dauerhaftem Verlassen des Landes?


30.10.2000 10:29 - Gestartet von stschulze
Wie sieht's aus, wenn jemand dauerhaft in sein Heimatland zurückgeht. Ich denke, das ist kein Grund aus einem Vertrag zu kommen, oder?

Stefan
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[1] R2D2 antwortet auf stschulze
30.10.2000 10:34
... nach mir die Sinflut!

Nun mal ernst: ich glaube auch, daß dies kein Grund ist. Wem es aber egal ist, ob er in seinem alten Land strafrechtlich verfolgt wird ...

CU
R2D2
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[1.1] vendril antwortet auf R2D2
30.10.2000 14:01
Bei viag ists kein Problem, durch einen nachgewiesenen zwingenden Auslandsaufenthalt (etwa Studium) aus nem Genion-Vertrag rauszukommen. Grad selbst erlebt. Ging ruck zuck.

Tschööö...
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[1.2] stegi :-) antwortet auf R2D2
30.10.2000 14:28
...dass die Zahlungsverweigerung (Vertragsbruch) zivilrechtlich unangenehm werden könnte, leuchtet ein.

Aber wo ist hier eine strafbare Handlung?

Stegi :-)