Und bei dauerhaftem Verlassen des Landes?
30.10.2000 10:29 - Gestartet von stschulze
Wie sieht's aus, wenn jemand dauerhaft in sein Heimatland zurückgeht. Ich denke, das ist kein Grund aus einem Vertrag zu kommen, oder?
Stefan
[1]
R2D2
antwortet auf stschulze
30.10.2000 10:34
... nach mir die Sinflut!
Nun mal ernst: ich glaube auch, daß dies kein Grund ist. Wem es aber egal ist, ob er in seinem alten Land strafrechtlich verfolgt wird ...
CU
R2D2
[1.1]
vendril
antwortet auf R2D2
30.10.2000 14:01
Bei viag ists kein Problem, durch einen nachgewiesenen zwingenden Auslandsaufenthalt (etwa Studium) aus nem Genion-Vertrag rauszukommen. Grad selbst erlebt. Ging ruck zuck.
Tschööö...
[1.2]
stegi :-)
antwortet auf R2D2
30.10.2000 14:28
...dass die Zahlungsverweigerung (Vertragsbruch) zivilrechtlich unangenehm werden könnte, leuchtet ein.
Aber wo ist hier eine strafbare Handlung?
Stegi :-)