Thread
Menü

eine frage


25.12.2008 19:13 - Gestartet von montaxx
eine frage:laut diesem teltarif-bericht ist man mit einem sipgate-anschluss unter einer ortnetzrufnummer erreichbar.meine frage nun:ist man unter dieser ortsnetznummer an jedem breitbandanschluss erreichbar oder nur an seinem breitbandanschluss zuhause? vielleicht kann mir ja jemand helfen?
Menü
[1] sentimentallover antwortet auf montaxx
08.01.2009 03:26
Benutzer montaxx schrieb:
eine frage:laut diesem teltarif-bericht ist man mit einem sipgate-anschluss unter einer ortnetzrufnummer erreichbar.meine frage nun:ist man unter dieser ortsnetznummer an jedem breitbandanschluss erreichbar oder nur an seinem breitbandanschluss zuhause?

An jedem Breitbandanschluss weltweit erreichbar, sofern der Provider SIP-Telefonie nicht verbietet oder verhindert, wie (alle?) deutschen Mobilfunkprovider.
Auch muss die Firewall entsprechende Ports zulassen, was in Unternehmen und besonders Internet-Cafes nicht unbedingt der Fall ist.
Daher kann es manchmal sinnvoller sein, das Gespräch auf ein Festnetztelefon umzuleiten (gratis bei Flatrate in die entsprechenden Länder und D). Ohne Flatrate kann man zB in der eigenen Fritzbox eine Umleitung uber anderen SIP-Provider oder auch Analoganschluss (Billigvorwahl) einrichten.
Statt Umleitung auf deutsches Handy, welches eine Flatrate hat, innerhalb Deutschlands lieber den Service von sparruf.de nehmen (dort sipgate-Account eintragen, der Anrufer landet in einem Konferenzraum und sparruf informiert dich gratis per Anruf, sodass Du mit Deiner Flatrate schnell gratis den Konferenzraum "zurück"rufen kannst). Auf Thai-, US-, China- etc. Handys oder deutsche Homezone-Handys geht natürlich auch die normale Umleitung.

Wegen der vielseitigen Verwendbarkeit einer SIP-Ortsnetznummer empfiehlt es sich auch, zB bei Kündigung des Telekom-Anschlusses die Nummer statt zum neuen Provider zu irgendeinem vom Internetanschluss unabhängigen SIP-Provider ohne Grundgebühr zu portieren. Mit etwas Glück kann man die Nummer dann sogar nach einem Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland behalten, falls man die Umzugsmeldung "vergisst".