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wie dumm


28.10.2008 17:51 - Gestartet von cdg
wenn die Telekom nicht mehr cbc anbietet, warum soll ich dann noch bei der Telekom sein? Wegen dem Service?

Nein, damit sägt die T-kom sich eines der wenigen Alleinstellungsmerkmale selber ab.

Ohne cbc sind andere Anbieter ERHEBLICH günstiger und ich werde wechseln.
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[1] niknuk antwortet auf cdg
28.10.2008 23:04
Benutzer cdg schrieb:

Ohne cbc sind andere Anbieter ERHEBLICH günstiger und ich werde wechseln.

Andere Anbieter sind schon jetzt und trotz fehlendem CbC erheblich günstiger.

Meine gesamten Telefonkosten (Festnetz und Mobil) sind um ca. 20-30 Euro pro Monat (!) niedriger als sie früher bei der Telekom waren, und das obwohl ich damals CbC und Preselection fleißig genutzt habe. Auch heute noch wäre ein vergleichbarer Anschluss bei der Telekom incl. CbC deutlich teurer als das, was ich derzeit bezahle, auch wenn ich bei meinem derzeitigen Anbieter kein CbC nutzen kann.

Wozu braucht man überhaupt CbC?

1. für Festnetzgespräche -> dafür gibt's Flatrates. Meine kostet schlappe 3 Euro im Monat (Preisdifferenz zwischen einem Anschluss mit und einem ohne Telefonflat).
2. für Gespräche vom Festnetz zum Mobilfunk -> wenn ein Festnetzanbieter eine vernünftige Mobilfunkoption anbietet (was die Telekom trotz eines eigenen Mobilfunknetzes leider nicht auf die Reihe bekommt), sind diese Gespräche zumindest zu den eigenen Handys kostenlos. Das kompensiert die vergleichsweise hohen Minutenpreise für Gespräche in fremde Handynetze wieder. Es ist daher gut möglich, dass man auf einen Durchschnitts-Minutenpreis kommt, der auch das billigste CbC-Angebot deutlich unterbietet.
3. Gespräche ins Ausland -> wenn sie nicht zu häufig stattfinden, empfehlen sich werbefinanzierte Dienste wie peterzahlt.de. Da kosten Gespräche in die wichtigsten Länder gar nichts. Länder, die mit peterzahlt.de und vergleichbaren Anbietern nicht erreichbar sind, kann man über Callthrough-Anbieter wie z. b. easytelecom.de oder klugtelecom.de erreichen. Das ist zwar etwas teurer als CbC, aber immer noch drastisch billiger als die Auslandstarife der meisten Telekom-Konkurrenten. Und auch hier ist entscheidend, was unterm Strich auf der Rechnung steht. Wenn die Gesamtkosten für Auslandsgespräche, geteilt durch die Anzahl der vertelefonierten Minuten, einen Minutenpreis ergibt, der auch mit CbC nicht erreichbar ist, dann ist doch alles in Ordnung.

Lange Rede, kurzer Sinn: Call by Call ist wirklich kein Argument, bei der Telekom zu bleiben. Da gibt es wesentlich bessere Argumente, wenn auch nicht viele ;-)

Gruß

niknuk
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[2] d-dorfer antwortet auf cdg
29.10.2008 05:27

einmal geändert am 29.10.2008 05:28
Benutzer cdg schrieb:
wenn die Telekom nicht mehr cbc anbietet, warum soll ich dann noch bei der Telekom sein? Wegen dem Service?

Nein, damit sägt die T-kom sich eines der wenigen Alleinstellungsmerkmale selber ab.

Ohne cbc sind andere Anbieter ERHEBLICH günstiger und ich werde wechseln.

Das wäre allerdings dumm & kurzsichtig von T: Die Telekom ist der Initiator für eine Änderung der laufenden Vertragsbedingungen. Das hätte praktisch für alle (C&S) Kunden die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zur Folge.

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[2.1] stefanniehaus antwortet auf d-dorfer
29.10.2008 09:13
Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist CbC in den Vertragsbedingungen von C&S (bzw. AGB) gar nicht enthalten. Entsprechend ist auch nichts mit außerordentlicher Kündigung.
Kann aber leider von hier aus grad nicht nochmal nachgucken.
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[2.1.1] d-dorfer antwortet auf stefanniehaus
29.10.2008 10:44
Benutzer stefanniehaus schrieb:
Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist CbC in den Vertragsbedingungen von C&S (bzw. AGB) gar nicht enthalten. Entsprechend ist auch nichts mit außerordentlicher Kündigung. Kann aber leider von hier aus grad nicht nochmal nachgucken.

Das mag sein, aber cbc ist generell bei allen Telekom-Anschlüsseln für Privatkunden möglich. Insofern wäre es für alle Kunden eine Änderung der Vertragsbedingungen. Die C&S-Tarife habe ich nur in Klammern genannt, weil es hier die längsten Laufzeiten mit den höchsten mtl. Grundkosten gibt. Ein Verlust dieser Kunden wäre für T besonders Schmerzhaft.

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[2.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf d-dorfer
29.10.2008 10:49
Benutzer d-dorfer schrieb:
Das mag sein, aber cbc ist generell bei allen Telekom-Anschlüsseln für Privatkunden möglich. Insofern wäre es für alle Kunden eine Änderung der Vertragsbedingungen. Die C&S-Tarife habe ich nur in Klammern genannt, weil es hier die längsten Laufzeiten mit den höchsten mtl. Grundkosten gibt. Ein Verlust dieser Kunden wäre für T besonders Schmerzhaft.


Ob es möglich ist oder ob es vertraglich vereinbart ist, sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe. Wenn es nicht vertraglich vereinbart ist (was ich glaube), begeht die Telekom auch keinen Vertragsbruch, wenn CbC nicht mehr angeboten wird.
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[2.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf stefanniehaus
29.10.2008 16:12
Wenn es nicht vertraglich vereinbart ist (was ich glaube), begeht die Telekom auch keinen Vertragsbruch, wenn CbC nicht mehr angeboten wird.

Kapier es endlich Mädel: die Telekom ist verpflichtet Call by Call anzubieten! denn sie wird reguliert!

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/8415cd4b02afa337d663aac16c162243,0/Sachgebiete/Telekommunikation_2v.html

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[2.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf sushiverweigerer
29.10.2008 16:25
Erstens bin ich kein Mädel..

Zweitens: Was hat die Anordnung der Bundesnetzagentur mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht zu tun? Nichts!
Sollte die Telekom CbC nicht mehr zulassen, hat hier die Bundesnetzagentur einzugreifen, nicht der Kunde.
Zudem geht es hier ja gerade um die Anordnung der Bundesnetzagentur. Wenn das Gericht im Sinne der Telekom entscheidet, kann weder die Netzagentur noch der Kunde etwas machen.
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[2.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf stefanniehaus
30.10.2008 00:24
Benutzer stefanniehaus schrieb:
Erstens bin ich kein Mädel..

Zweitens: Was hat die Anordnung der Bundesnetzagentur mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht zu tun? Nichts! Sollte die Telekom CbC nicht mehr zulassen, hat hier die Bundesnetzagentur einzugreifen, nicht der Kunde.

Die Telekom kann nicht "es nicht mehr zulassen"! denn sie müsste das vorher genehmigen lassen!

Das Gericht wird nichts verbieten, da wette ich mit dir um 1000 €.

Bist du zufällig T-Mitarbeiterin?