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zwiespältig...


13.07.2011 17:09 - Gestartet von nucleardirk
auf der einen Seite versteh ich den mobilfunk anbieter, auf der anderen seite aber auch den kunden.

bei meinem surfstick wird z.b. nicht zwangsläufig sofort sichtbar in welchem netz man sich aufhält.

andererseits sollte man als kunde trotzdem verpflichtet sein, seinen gesunden menshcenverstand einzuschalten.
spontan (wenn auch nicht wirklich vergleichbar) fällt mir da die dame in den usa ein die Ihre katze in der mikrowelle trocknen wollte, oder der mann der sich am heissen mcd kaffeee reich geklagt hat - man muss auch die unternehmen schützen, der kunde muss nunmal auch gewissen informationspflichten nachgehen. und wer munter im mobilen netz surfen kann, sollte ansich auch wissen dass es roaming gibt und dass das netz nicht direkt an der grenze aufhört.
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[1] darcduck antwortet auf nucleardirk
13.07.2011 17:29
Im Unterschied zum Telefonieren oder Simsen muss man bei Datennutzung sein Gerät aber gerade nicht aktiv nutzen sondern kann es auch in der Tasche haben.

Insofern kann man einem Kunden nicht zwangsläufig vorwerfen, er habe nicht aufs Handy geschaut, denn in der Tat muss er das gar nicht um Datenabrufe zu tätigen.
Wenn man dann später wieder draufschaut ist man möglicherweise wieder im Heimnetz. Das kann z.b. unterwegs beim Autofahren der Fall sein.

Da die Geräte aber üblicherweise NICHT mit abgeschaltetem Datenroaming ausgeliefert werden und auch die Netzbetreiber Datenroaming standardmässig erlauben, haben m.E. die Netzbetreiber zumindest eine gewisse Mitschuld.

Wer sich wie die meisten die hier lesen mit der Materie auskennt, der deaktiviert natürlich als allererstes das Datenroaming im den Handyeinstellungen. Ob man das aber jedem Nutzer zumuten kann, das mögen die Gerichte entscheiden.

Immerhin gibt es mittlerweile einen Deckel, so dass man im Zweifelsfall als Nutzer in den sauren Apfel beissen kann, die 60€ zu berappen.
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[1.1] Hightower antwortet auf darcduck
13.07.2011 18:00
Benutzer darcduck schrieb:
Da die Geräte aber üblicherweise NICHT mit abgeschaltetem Datenroaming ausgeliefert werden und auch die Netzbetreiber Datenroaming standardmässig erlauben, haben m.E. die Netzbetreiber zumindest eine gewisse Mitschuld.

Baim Adroid-Telefon welches ich jetzt nutze war Daten-Roaming standardmässig abgeschaltet.

Leider kann man es nur global ein/ausschalten. So kann es vorkommen, dass man Datenroaming nur einschaltet um mal den E-Mail-Eingang zu prüfen aber trotzdem das System aktualisiert wird (z.B. Installation von GoogleBooks oder Updates von GoogleMaps finden ohne User-Interaktion statt).
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[2] ger1294 antwortet auf nucleardirk
13.07.2011 19:19
Benutzer nucleardirk schrieb:
auf der einen Seite versteh ich den mobilfunk anbieter, auf der anderen seite aber auch den kunden.

bei meinem surfstick wird z.b. nicht zwangsläufig sofort sichtbar in welchem netz man sich aufhält.

Genau da liegt das Problem. Insbesondere, wenn während einer bestehenden Internetverbindung der Stick sich in ein anderes Netz einbucht, dies ist u.U. überhaupt nicht erkennbar.

andererseits sollte man als kunde trotzdem verpflichtet sein, seinen gesunden menshcenverstand einzuschalten. spontan (wenn auch nicht wirklich vergleichbar) fällt mir da die dame in den usa ein die Ihre katze in der mikrowelle trocknen wollte, oder der mann der sich am heissen mcd kaffeee reich geklagt hat - man muss auch die unternehmen schützen, der kunde muss nunmal auch gewissen informationspflichten nachgehen. und wer munter im mobilen netz surfen kann, sollte ansich auch wissen dass es roaming gibt und dass das netz nicht direkt an der grenze aufhört.

Ein Vergleich mit US-amerikanischer Rechtsprechung, die vor allem der Maxime "Viel Geld viel Recht" folgt, bzw. wer den besten Anwalt hat, ist nicht wirklich standhaft und vergleichbar.

Nun, das ganze wäre aber doch auch kein Problem, wenn man das Einbuchen in ein fremdes netz jedes Mal aktiv bestätigen müsste. Genau das wollen aber die Anbieter nicht, dann könnten sie nicht mehr so viel Geld abgreifen. Die Netzbetreiber könnten schon entsprechende technische Vorkehrungen treffen, wenn sie wollten.

Man muss oft auch sehr genau hinsehen, um zu erkennen, dass man im ausländischen Netz eingebucht ist. So unterscheidet sich T-Mobile D und T-Mobile A nur durch einem kleinen Buchstaben. In so einem Fall gehört die Berechnung von Roaming Entgelten ohnehin verboten, da es sich um ein und dieselbe Firma handelt.

Bei vielen Telefonen wird auch im Falle eines Anrufs nur noch die Rufnummer des Anrufers angezeigt, nicht aber das Netz, dies ist nur im Ruhezustand sichtbar. Somit hat der Nutzer hier gar keine Möglichkeit im Falle eines eingehenden Gesprächs festzustellen, ob er im eigenen oder in einem ausländischen Netz eingebucht ist. Nachdem diese automatische Einbuchung aber auch 10-20 km von der Grenze entfernt noch vorkommt, ist dies natürlich hoch problematisch.
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[2.1] Thunder115 antwortet auf ger1294
13.07.2011 20:46
Benutzer ger1294 schrieb:
Nun, das ganze wäre aber doch auch kein Problem, wenn man das Einbuchen in ein fremdes netz jedes Mal aktiv bestätigen müsste. Genau das wollen aber die Anbieter nicht, dann könnten sie nicht mehr so viel Geld abgreifen.
Interessant wäre in dem Zusammenhang, was das Surfen im Ausland den Anbieter wirklich an Kosten verursacht hat. Es waren sicher nie im Leben 6000 Euro, die an den ausländischen Betreiber überwiesen werden.
Die genauen Summen wird man wohl kaum erfahren, außer man geht in Berufung und der Richter läßt den wirklich entstandenen Schaden feststellen. Aber das werden die Anbieter scheuen wie der teufel das Weihwasser ;)