Benutzer Kai Petzke schrieb:
Eine rechtliche Grundlage, die Lizenzen irgendwie umzuverteilen, gibt es m.E. nicht.
Wenn man eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung in der asymmetrischen Frequenzausstattung sieht, ginge eine Umverteilung wohl, §§ 49 Abs. 2 VwVfG, 63 Abs. 2 Nr. 3 TKG. Schon 2006 hat die BNetzA ja deswegen EP und O2 nicht nur 2x5 MHz im 900er-Bereich zugewiesen, sondern ihnen auch Frequenzen im 1.800er-Bereich entzogen, um sie T und V zuzuteilen. E-Plus hat ihr Klagelied danach allerdings nicht beendet, sondern im Gegenteil die EU-Kommission auf die BNetzA angesetzt. Die BNetzA sah sich daher in ihrer Entschließung zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte vom 12.10.09 zur Äußerung zu einer weiteren Umverteilung genötigt. Darin gab die BNetzA zu, dass 900er-Frequenzen zu erheblich niedrigeren Netzkosten führten, was ein Wettbewerbsfaktor sei. Trotzdem verneinte sie eine Wettbewerbsverzerrung: 1) E-Plus habe ja nun 900-er-Frequenzen und insgesamt bereits mehr Spektrum als D oder V, deren 900-er-Spektrum mehr oder weniger ausgelastet sei. 2) Zwar möge es sein, dass E-Plus dort faktisch kein GSM und UMTS nebeneinander betreiben könne, allerdings mache das ja bislang auch keiner der anderen Netzbetreiber, so dass von einer Schlechterstellung E-Plus' keine Rede sein könne. 3) Im Übrigen könne E-Plus bei der Auktion 2010 800-er-Frequenzen für die Datennutzung erwerben und darauf nach ihrer Wahl auch UMTS betreiben. Bis auf Weiteres werde deshalb erst 2017 neu verteilt.
Da die BNetzA mit der EU-Kommission auf deren Drängen vereinbart hatte, binnen 3 Monaten nach Auktionsende eine erneute Umverteilung zu prüfen, hat sie im August 2010 eine Untersuchung ("Impulspapier") dazu eingeleitet, die bis Mitte 2011 abgeschlossen werden soll. Schon bei Einleitung hat sie aber angedeutet, dass sich an ihrer Beurteilung zunächst auch nach der Auktion festhält. Die BNetzA meint, E-Plus habe ihre Chance gehabt und pro MHz den mit Abstand niedrigten Preis bezahlt; E-Plus argumentiert dagegen, dass von vornherein klar und ja auch Bietanreiz gewesen sei, dass einer leer ausgeht, zumal 2x10 MHz für LTE schon nicht üppig sind, was auch wieder nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Auch hat E-Plus seit der Auktion insgesamt nicht mehr das größte, sondern das kleinste Spektrum.
Ich tippe, dass T und V deshalb trotz Protests und Entwertung ihrer 800-er-Frequenzen durch die Nutzungsflexibiliserung von ihrem Antragsrecht keinen Gebrauch machen, auch auf 900 Datendienste betreiben zu dürfen, damit nicht auch noch Argument 2) kippt und eine Umverteilung damit näher rückt. T und V müssen sowieso befürchten, dass die EU-Kommission sich auf die Seite E-Plus' schlägt und die BNetzA unter diesem Druck einknickt; siehe auch das mE klar politisch motivierte, eigens ersonnene Rosinenpicker-
Berechnungsmodell der IC-Entgelte.