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Kurz und knapp: Richtig so


09.06.2008 10:47 - Gestartet von blubbla
Es handelt sich hierbei ja im Grunde um eine Form des Diebstahls. Und das rechtfertigt die Kündigung. Wir haben auch die Erlaubnis im geringen Umfang private Gespräche zu führen. Aber 75 Gespräche sind nicht mehr gering ;)
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[1] arndt1972 antwortet auf blubbla
09.06.2008 11:06
Benutzer blubbla schrieb:
Es handelt sich hierbei ja im Grunde um eine Form des Diebstahls. Und das rechtfertigt die Kündigung. Wir haben auch die Erlaubnis im geringen Umfang private Gespräche zu führen. Aber 75 Gespräche sind nicht mehr gering ;)

Vor allem wie kann man, wenn man bereits eine Abmahnung deswegen erhalten hat und weiß es wird kontrolliert, noch so dumm sein?! Da ist eine fristlose Kündigung alleine aus dem letzteren Grund gerechtfertigt!
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[1.1] Eplusler antwortet auf arndt1972
09.06.2008 11:52
Benutzer arndt1972 schrieb:
>

Vor allem wie kann man, wenn man bereits eine Abmahnung deswegen erhalten hat und weiß es wird kontrolliert, noch so dumm sein?! Da ist eine fristlose Kündigung alleine aus dem letzteren Grund gerechtfertigt!

Kündigung OK.Aber,wer kontrolliert eigentlich die Vorgesetzten???
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[1.1.1] Thomas I. antwortet auf Eplusler
09.06.2008 11:54
Benutzer Eplusler schrieb:
Kündigung OK.Aber,wer kontrolliert eigentlich die Vorgesetzten???

Natürlich die Vorgesetzten der Vorgesetzten. Nur der Geschäftsinhaber muss sich selber kontrollieren, bzw. kann sich das erlauben, da es ja seine Firma ist.
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[1.1.1.1] mobilfalke antwortet auf Thomas I.
09.06.2008 12:24
Benutzer Thomas I. schrieb:
>

Natürlich die Vorgesetzten der Vorgesetzten. Nur der Geschäftsinhaber muss sich selber kontrollieren, bzw. kann sich das erlauben, da es ja seine Firma ist.

Ja ja,und die Erde ist ein Scheibe:-))
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[1.1.1.2] schnorfel antwortet auf Thomas I.
09.06.2008 15:19
Benutzer Thomas I. schrieb:
Benutzer Eplusler schrieb:
Kündigung OK.Aber,wer kontrolliert eigentlich die Vorgesetzten???

Natürlich die Vorgesetzten der Vorgesetzten. Nur der Geschäftsinhaber muss sich selber kontrollieren, bzw. kann sich das erlauben, da es ja seine Firma ist.

Und den wiederum konrtolliert das Finanzamt, weil er seine privaten gespräche versteuern muss, solange er keine ag oder gmbh hat.
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[1.1.1.2.1] Ed antwortet auf schnorfel
10.06.2008 11:26
Benutzer schnorfel schrieb:

Und den wiederum konrtolliert das Finanzamt, weil er seine privaten gespräche versteuern muss, solange er keine ag oder gmbh hat.

Muss den der Geschäftsführer der gleichzeitig Eigentümer ist den Geldwerten Vorteil nicht als Privatentnahme (wie Gewinn) versteuern? Schließlich wandert so ja Geld aus dem steuerpflichtigem Unternehmensgewinn in seine private Tasche.

Und bei einer AG müsste es doch etwas ähnliches geben.

Grüße

Ed
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[1.1.1.2.1.1] schnorfel antwortet auf Ed
10.06.2008 11:57
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer schnorfel schrieb:

Und den wiederum konrtolliert das Finanzamt, weil er seine privaten gespräche versteuern muss, solange er keine ag oder gmbh hat.

Muss den der Geschäftsführer der gleichzeitig Eigentümer ist den Geldwerten Vorteil nicht als Privatentnahme (wie Gewinn) versteuern? Schließlich wandert so ja Geld aus dem steuerpflichtigem Unternehmensgewinn in seine private Tasche.

Und bei einer AG müsste es doch etwas ähnliches geben.

Grüße

Ed

Der GF bezieht sein Geschäftsführergehalt und damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die private Nutzung eines dienstlichen Telefons ist für ARBEITNEHMER steuerfrei. Insofern hat er zwar einen geldwerten Vorteil, muss diesen aber nicht versteuern. Derjenige, der kein Arbeitnehmer ist, kommt nicht in diesen Genuss.
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[1.2] 7VAMPIR antwortet auf arndt1972
06.02.2009 12:47
Benutzer arndt1972 schrieb:
Benutzer blubbla schrieb:


Hallo?
Habt Ihr den selben Artikel gelesen wie ich?

Es handelt sich hierbei ja im Grunde um eine Form des Diebstahls. Und das rechtfertigt die Kündigung. Wir haben auch die Erlaubnis im geringen Umfang private Gespräche zu führen. Aber 75 Gespräche sind nicht mehr gering ;)
Im Artikel selbst wird nichts über die Grössenordnung gesagt, ausser dass der Arbeitgeber eine "nicht nur geringfügige" nicht bewiesen hat.
Also Geringfügig, also zulässig.

Vor allem wie kann man, wenn man bereits eine Abmahnung deswegen erhalten hat und weiß es wird kontrolliert, noch so dumm sein?! Da ist eine fristlose Kündigung alleine aus dem letzteren Grund gerechtfertigt!

Wo steht denn dass es eine Abmahnung gab?
Der Arbeitgeber hat nicht mal bewiesen, dass es ein ausdrückliches Verbot gab.

CU
DI7OII74III



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[1.2.1] TomaszD antwortet auf 7VAMPIR
06.02.2009 12:54
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
Hallo?
Habt Ihr den selben Artikel gelesen wie ich?

Sie haben einen anderen Artikel gelesen. Nämlich den hier: https://www.teltarif.de/arch/2008/kw24/...

Ist schon ein bisschen älter.

Grüße Thomas.
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[1.2.1.1] 7VAMPIR antwortet auf TomaszD
06.02.2009 15:34
DANKE!
CU
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[2] Kai Petzke antwortet auf blubbla
09.06.2008 11:49
Benutzer blubbla schrieb:
Es handelt sich hierbei ja im Grunde um eine Form des Diebstahls.

Bei Diebstahl kann sogar ohne vorherige Abmahnung sofort fristlos gekündigt werden, selbst bei Diebstahl relativ geringwertiger Sachen. Bei Privatgebrauch von Handy, Telefon und Internet wird von den Arbeitsgerichten aber i.d.R. eine vorherige Abmahnung verlangt, zumal viele Betriebe eine solche Nutzung in vertretbarem Umfang auch erlauben.

Die Abmahnung war aber hier erfolgt und folglich die Kündigung definitiv notwendig (der Arbeitgeber muss seine Regeln auch durchsetzen!) und zulässig.


Kai
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[2.1] Jochen_O2 antwortet auf Kai Petzke
09.06.2008 12:34
Erst recht wenn ich etwas entsprechendes unterschrieben habe, müsste mir doch klar sein, wie Ernst die Lage ist.

Man muss sich das mal vorstellen:
da telefoniert jemand auf Kosten des Geschäfts, wird "erwischt", gelobt dann (sogar schriftlich!) Besserung, und macht weiter wie zuvor.
Wer ist denn so d**f, und setzt dafür seinen Job aufs Spiel?

So ein Risiko einzugehen, ist wirklich bescheuert.
Hätte er sich ein günstiges Handy gekauft (30 Euro, Nokia 1110i) mit der Simyo-Karte (9ct/min), hätte er seinen Job wohl immer noch.

Was er wohl beim etwaigen neuen Arbeitgeber als Kündigungsgrund angibt...? Der Kerl hat schlechte Karten.
Ist aber selbst schuld...




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[2.1.1] arndt1972 antwortet auf Jochen_O2
09.06.2008 14:43
Was mr dazu noch einfällt: der Typ klagt sogar dagegen, eigentlich eine Frechheit, daß eine solche Klage überhaupt zugelassen wird. Zahlt dann wohl seine Techtsschutzversicherung und damit indirekt die Allgemeinheit durch höhere Beiträge. Sachen gibt es...
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[2.1.2] PeterOZ antwortet auf Jochen_O2
09.06.2008 14:49
Irgendwie ist das pervers.
Da gibt es Arbeitgeber die drücken ihren Hiwis Corporate-Handys in die Hand, andere "nur" eine Base SIM Karte -inkl. Partnerkarte oder zahlen 20 €uronen mtl. fürs Telefonieren. Alles selbstverständlich (auch) zum privaten Gebrauch.
Und dieser???
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[2.1.2.1] schnorfel antwortet auf PeterOZ
09.06.2008 15:22
Benutzer PeterOZ schrieb:
Irgendwie ist das pervers. Da gibt es Arbeitgeber die drücken ihren Hiwis Corporate-Handys in die Hand, andere "nur" eine Base SIM Karte -inkl. Partnerkarte oder zahlen 20 €uronen mtl. fürs Telefonieren. Alles selbstverständlich (auch) zum privaten Gebrauch. Und dieser???

Der macht es eben anders. DAs ist seine Entscheidung. Und der Arbeitnehmer wusste das doch auch. Ich verstehe die Aufregung nicht.
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[2.1.2.2] Ed antwortet auf PeterOZ
10.06.2008 11:23
Benutzer PeterOZ schrieb:
Irgendwie ist das pervers. Da gibt es Arbeitgeber die drücken ihren Hiwis Corporate-Handys in die Hand, andere "nur" eine Base SIM Karte -inkl. Partnerkarte oder zahlen 20 €uronen mtl. fürs Telefonieren. Alles selbstverständlich (auch) zum privaten Gebrauch. Und dieser???

Das ist die Entscheidung des Arbeitgebers. Ich habe z.B. gar kein Handy, dar ich jetzt meine private Rechnung an meinen Arbeitgeber weiterleiten?
Das ganze hat auch steuerliche Gründe, ein Geldwerter Vorteil (das ist das telefonieren zweifelsfrei) muss, über einem evtl. vorhandenem Freibetrag, versteuert/Sozialabgaben abgeführt werden. Hier kann der Arbeitgeber mächtig einen auf den Sack bekommen und darf dann noch einiges nachzahlen. Alternativ erlauben viele die private Nutzung, schicken den Leuten den Einzelverbindungsnachweis zu und bitten sie die Privatgespräche anzukreuzen und dann zu bezahlen. Der Aufwand ist aber viel zu hoch, deshalb verbieten es viele Arbeitgeber von vornherein.
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[3] 7VAMPIR antwortet auf blubbla
06.02.2009 12:38
Im Artikel steht nichts von 75 Gesprächen.
Nicht einmal die Grössenordnung der Nutzung wurde vom Arbeitgeber vorgetragen oder gar bewiesen.

Wenn ein Arbeitgeber solche ersten Konsequenzen veranlassen möchte, sollte er wenigstens etwas schwerwiegendes vorzubringen haben.

Der Arbeitnehmer, hier ein leitender Angestellter hat offenbar in der Grössenordnung einer 5 Minutenpause telefoniert.
Der Arbeitgeber sollte das als Reibungsverlust hinnehmen, da es nur eine Scheingenauigkeit wäre alles bis zum letzten Groschen abzurechnen.

Leitende Angestellte tun ja manchmal auch einen Hauch mehr als sie müssen, ohne dafür explizit bezahlt zu werden.

CU
DI7OII74III



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[3.1] blubbla antwortet auf 7VAMPIR
06.02.2009 18:08
Im Artikel steht nichts von 75 Gesprächen.

guck mal auf das datum. du gräbst hier forum-leichen aus ;)
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[3.1.1] 7VAMPIR antwortet auf blubbla
06.02.2009 19:18
Benutzer blubbla schrieb:
7V Im Artikel steht nichts von 75 Gesprächen.

guck mal auf das datum. du gräbst hier forum-leichen aus ;)

Ja, hast recht.

Liegt an der Gewohnheit bei NEUEN Artikeln auch ALTE Postings mit anzuzeigen um eine grössere Resonanz vorzutäuschen.
Ich bin eben drauf reingefallen.

Da sich die Kommentare der anderen tatsächlich auf einen anderen Artikel beziehen als meine, ist die Diskussion natürlich sinnlos.

Grundsätzlich stehe ich allerdings zu meiner Position.

CU
DI7OII74III