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Google schickt ein Schreiben


03.11.2010 18:10 - Gestartet von Telly
Heute erhielt ich von Google ein Schreiben als Antwort auf meinen schriftlich eingereichten Widerspruch:

Sehr geehrte(r) ... ,

vielen Dank für Ihr Schreiben Wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihres Widerspruchs in Bezug auf die Funktion Street View in Google Maps im Namen und Auftrag der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("Google").

Wir werden zunächst versuchen, das Gebäude bzw. Grundstück, auf das sich Ihr Widerspruch bezieht, verlässlich zu identifizieren und entsprechend zu bearbeiten. Sollte uns dies nicht gelingen, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bedanken wir uns herzlich für Ihre Geduld.

...

Dann folgen noch ein paar Ausführungen darüber, was Google Maps eigentlich ist - also ein bischen Werbung sozusagen. ;-)

Alles in allem freue ich mich aber, dass ich eine schriftliche (natürlich automatisierte) Antwort per Post bekommen habe.

Und bei all meiner Kritik gegen Google - rechne ich ihnen das hoch an und wollte Euch kurz darüber berichten.

Telly
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[1] Halina antwortet auf Telly
04.11.2010 16:59
Benutzer Telly schrieb:
Heute erhielt ich von Google ein Schreiben als Antwort auf meinen schriftlich eingereichten Widerspruch:

Sehr geehrte(r) ... ,

>
Telly

Wer Wiederspruch bei Google einreicht, muss sicher sein, dass einige
seiner Daten ( wie Name & vorname, Anschrift, u.a.) auch beim Google gelandet sind.....Die Nachbarn reichen aber keinen Wiederspruch ein: Aso, das ganze Theater umsonst.
Halina
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[1.1] Telly antwortet auf Halina
04.11.2010 18:33
Wer Wiederspruch bei Google einreicht, muss sicher sein, dass einige seiner Daten ( wie Name & vorname, Anschrift, u.a.) auch beim Google gelandet sind.....

Das hatte ich mir in der Tat auch überlegt - mich dann aber eben doch für den Widerspruch entschieden. Meine Adresse ist im Zweifel eh im Umlauf und wird weiterverkauft :-(

Die Nachbarn reichen aber keinen Wiederspruch ein: Aso, das ganze Theater umsonst.
Halina

Was interessieren mich die Nachbarn?

Telly

P.S.: Man schreibt übrigens "Widerspruch" und nicht "Wiederspruch". - Das schreibst Du öfters falsch.

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[1.1.1] Halina antwortet auf Telly
04.11.2010 20:15
Benutzer Telly schrieb:
........
Meine Adresse ist im
Zweifel eh im Umlauf und wird weiterverkauft :-(

Wie viel könnte man für deine Adresse verlangen ;-) ???

........

Was interessieren mich die Nachbarn?

Die Nachbarn sorgen dafür, dass dein bewohntes Haus im Net zu
sehen ist.


P.S.: Man schreibt übrigens "Widerspruch" und Nicht "Wiederspruch". - Das Schreibst Du öfters Falsch.

Telly

P.S.: Man schreibt übrigens "Widerspruch" und nicht "Wiederspruch". - Das schreibst Du öfters falsch.


laut die "Netiquette", sind jegliche Fehler erlaubt.....und mich stört es nicht, Profs der Germanistik im Net zu begegnen.
Halina

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[1.1.1.1] Telly antwortet auf Halina
04.11.2010 21:04
Benutzer Halina schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
........
Meine Adresse ist im
Zweifel eh im Umlauf und wird weiterverkauft :-(

Wie viel könnte man für deine Adresse verlangen ;-) ???

Soviel wie für Deine! Und es werden ja auch Adressen verkauft. Daher war Dein Gedanke ja auch richtig. Mit dem Widerspruch sendet man natürlich nicht nur seine Adresse, sondern auch den dazugehörigen Namen dazu.

Was interessieren mich die Nachbarn?

Die Nachbarn sorgen dafür, dass dein bewohntes Haus im Net zu sehen ist.

Ja sicher :-D

P.S.: Man schreibt übrigens "Widerspruch" und nicht "Wiederspruch". - Das schreibst Du öfters falsch.


laut die "Netiquette", sind jegliche Fehler erlaubt.....und mich stört es nicht, Profs der Germanistik im Net zu begegnen.
Halina

Da muss ich Dich enttäuschen. Ich bin kein Prof. ;-)

Und "Netiquette" ist hier nicht das Thema. Ich jedenfalls bin froh, wenn man mich korrigiert, wenn ich einen bestimmten Fehler immer wieder mache. Daraus kann ich doch nur lernen.

Telly
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[1.1.1.1.1] CGa antwortet auf Telly
04.11.2010 21:10
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer Halina schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
........
Meine Adresse ist im
Zweifel eh im Umlauf und wird weiterverkauft :-(

Wie viel könnte man für deine Adresse verlangen ;-) ???

Soviel wie für Deine! Und es werden ja auch Adressen verkauft. Daher war Dein Gedanke ja auch richtig. Mit dem Widerspruch sendet man natürlich nicht nur seine Adresse, sondern auch den dazugehörigen Namen dazu.


Hä? Wozu sollte Google oder sonstwer auf die Adressen der zurückgesandten Widersprüche angewiesen sein, wo es doch digitale Telefonbücher gibt?

Ihr seid doch paranoid!

cu ChrisX
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[1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf CGa
04.11.2010 21:16
Hä? Wozu sollte Google oder sonstwer auf die Adressen der zurückgesandten Widersprüche angewiesen sein, wo es doch digitale Telefonbücher gibt?

Es gibt kein legales digitales Telefonbuch, indem ich meine Telefonnummern gefunden habe. Welche illegalen Datenbanken es vielleicht gibt, weiß ich natürlich nicht.

Ihr seid doch paranoid!

:-D

Telly
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[1.1.2] SoloSeven antwortet auf Telly
04.11.2010 20:46
Benutzer Telly schrieb:
P.S.: Man schreibt übrigens "Widerspruch" und nicht "Wiederspruch". - Das schreibst Du öfters falsch.



Die zwei Fehler in nur einem Satz waren doch pure Absicht von Dir.
;-)
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[2] spunk_ antwortet auf Telly
04.11.2010 20:05
Benutzer Telly schrieb:

Dann folgen noch ein paar Ausführungen darüber, was Google Maps eigentlich ist - also ein bischen Werbung sozusagen. ;-)

also ist ausgehend von google nur der Dienst streetview (in earth und maps) betroffen.
die gebäudeansichten in panoramio und 3dwarehouse sind also nicht betroffen.
beruhigend.

wenn also der Bewohner in einem Wohnblock diesen versucht hat zu verpixeln kann der Vermieter oder die anderen Mitbewohner die gebäudeansicht noch immer auf andere Weise veröffentlichen in google.