Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Benutzer DJB schrieb:
Rein Rechtlich betrachtet (und das ist jetzt keine Rechtsberatung, weil die ist ja nicht erlaubt ;-) ) sind die AGB Bestandteil des Laufzeitvertrages. Und wenn Vertragsinhalte im Nachhinein geädert werden, müssetn beide Vertragspartner zustimmen. Zwar würde das in diesem Fall zu Gunsten des Bestandskunden gehen, jedoch wird das Risiko zu hoch sein dass der Bestandskunde nicht zustimmt und der administrative Aufwand der "Abstimmung" ist bestimmt auch nicht ohne...
DJB
Da kommt ganz einfach, mit der monatlichen Rechnung, das Angebot ins Haus:
"Wenn sie Interesse am Wegfall der Gebühren in die in Frage kommenden Fremdnetze haben, dann konfigurieren sie dies bitte auf der T-Home Seite in ihrem Account."
Wo gibt es da dann ein Problem?
Monika
�
das würde aber voraussetzen, dass der Rezirozitätszuschlag eine kündbare Zubuchoption ist, was sie ja bekanntermaßen nicht ist.
Der Zuschlag ist fester Bestandteil der AGB.
D.h. der Zuschlag kann entweder durch Änderungen an allen Bestandstarifen gemacht werden (was die o.g. rechtlichen Risiken birgt, weil AGB-Änderung) oder durch Einführung neuer Tarife direkt ohne diesen Zuschlag, in welche dann die Kunden, die den Zuschlag nicht wollen , aktiv wechseln müssen /können ...
Das Angebot eines solchen neuen Tarifs kann natürlich mit der monatlichen Rechnung passieren, da bin ich d'accord...
DJB