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Es gibt Haken und Ösen


24.01.2008 00:10 - Gestartet von archie22
einmal geändert am 24.01.2008 00:11
Man beachte die Bedingungen zur Mindestnutzung und dem Kartenpfand. Ich habe mein Guthaben nach Kündigung nie zurückerhalten (Prepaid).
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[1] winni71 antwortet auf archie22
24.01.2008 08:00

einmal geändert am 24.01.2008 08:01
Benutzer archie22 schrieb:
Man beachte die Bedingungen zur Mindestnutzung und dem Kartenpfand. Ich habe mein Guthaben nach Kündigung nie zurückerhalten (Prepaid).

Welche Mindestnutzung denn? Ich kann da weder in den AGB noch in den Tarifbeschreibungen entwas finden.
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[1.1] MobileMan antwortet auf winni71
24.01.2008 09:20
Welche Mindestnutzung denn? Ich kann da weder in den AGB noch in den Tarifbeschreibungen entwas finden.

Schau dir mal Fußnote 2 bei der simply Tarifübersicht an. Dort heißt es: "Sofern die simply Karte in zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsmonaten nicht genutzt wurde, wird eine monatliche Administrationsgebühr in Höhe von 1,79 Euro berechnet, bis eine Nutzung der SIM-Karte erfolgt. Im Falle der gewählten Abrechnungsart Prepaid, wird eine separate Abbuchung vom Bankkonto vorgenommen."
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[1.1.1] winni71 antwortet auf MobileMan
24.01.2008 09:43
Benutzer MobileMan schrieb:
Welche Mindestnutzung denn? Ich kann da weder in den AGB noch in den Tarifbeschreibungen entwas finden.

Schau dir mal Fußnote 2 bei der simply Tarifübersicht an. Dort heißt es: "Sofern die simply Karte in zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsmonaten nicht genutzt wurde, wird eine monatliche Administrationsgebühr in Höhe von 1,79 Euro berechnet, bis eine Nutzung der SIM-Karte erfolgt. Im Falle der gewählten Abrechnungsart Prepaid, wird eine separate Abbuchung vom Bankkonto vorgenommen."

Ah vielen Dank. Ich habe da in "meiner" alten Tarifübersicht gesucht und da gibt es diese Gebühr zum Glück nicht.
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[1.1.1.1] hnagel antwortet auf winni71
24.01.2008 11:02
Zitat Simply: "Sofern die simply Karte in zwei
aufeinanderfolgenden Abrechnungsmonaten nicht genutzt wurde,
wird eine monatliche Administrationsgebühr in Höhe von 1,79
Euro berechnet, bis eine Nutzung der SIM-Karte erfolgt. Im
Falle der gewählten Abrechnungsart Prepaid, wird eine separate
Abbuchung vom Bankkonto vorgenommen."

besagt das nicht lediglich, dass man die SIM-Karte einlegen und das Telephon einschalten muss?
Sollte bei Benutzung der SIM-Karte (Einbuchen im Netz, auch bei einem Roaming-Partner) die Administrationsgebühr berechnet werden, so ist dies doch ein Grund die Zahlung zu verweigern...
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[1.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf hnagel
24.01.2008 12:20
Benutzer hnagel schrieb:
Zitat Simply: "Sofern die simply Karte in zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsmonaten nicht genutzt wurde, wird eine monatliche Administrationsgebühr in Höhe von 1,79 Euro berechnet, bis eine Nutzung der SIM-Karte erfolgt. Im Falle der gewählten Abrechnungsart Prepaid, wird eine separate Abbuchung vom Bankkonto vorgenommen."

besagt das nicht lediglich, dass man die SIM-Karte einlegen und das Telephon einschalten muss?
Sollte bei Benutzung der SIM-Karte (Einbuchen im Netz, auch bei einem Roaming-Partner) die Administrationsgebühr berechnet werden, so ist dies doch ein Grund die Zahlung zu verweigern...

Stimmt schon, dass der Begriff Nutzung ein Gummibegriff ist.

Ich gehe davon aus, dass mit Nutzung telefonieren, SMS oder WAP gemeint ist.
Ich glaube da zieht man den Kürzeren, wenn man die Zahlung der Administrationsgebühr verweigert, weil man die SIM ja eingelegt hatte. Da kommt bestimmt ganz schnell die Kündigung von Simply.