Benutzer hnagel schrieb:
Zitat Simply: "Sofern die simply Karte in zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsmonaten nicht genutzt wurde, wird eine monatliche Administrationsgebühr in Höhe von 1,79 Euro berechnet, bis eine Nutzung der SIM-Karte erfolgt. Im Falle der gewählten Abrechnungsart Prepaid, wird eine separate Abbuchung vom Bankkonto vorgenommen."
besagt das nicht lediglich, dass man die SIM-Karte einlegen und das Telephon einschalten muss?
Sollte bei Benutzung der SIM-Karte (Einbuchen im Netz, auch bei einem Roaming-Partner) die Administrationsgebühr berechnet werden, so ist dies doch ein Grund die Zahlung zu verweigern...
Stimmt schon, dass der Begriff Nutzung ein Gummibegriff ist.
Ich gehe davon aus, dass mit Nutzung telefonieren, SMS oder WAP gemeint ist.
Ich glaube da zieht man den Kürzeren, wenn man die Zahlung der Administrationsgebühr verweigert, weil man die SIM ja eingelegt hatte. Da kommt bestimmt ganz schnell die Kündigung von Simply.