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"Besonders interessant für Kunden mit Bandbreitenproblemen"


19.11.2010 10:03 - Gestartet von niknuk
Bandbreitenprobleme mit fixed rate DSL:

Kunde: "Warum bekomme ich nicht mehr Bandbreite?"
Hotline: "Weil an Ihrem Anschluss nicht mehr geht. Wir haben Ihnen bei der Bestellung gesagt, wieviel Bandbreite möglich ist, und genau die bekommen Sie auch."
Kunde: "Schade. Naja, kann man nix machen."

Bandbreitenprobleme mit rate adaptive DSL:

Kunde: "Ich bezahle für eine 6000er Leitung, warum bekomme ich nur 4000?"
Hotline: "Sie bezahlen nicht für eine 6000er Leitung, sondern für DSL 6000 RAM. Da ist die Bandbreite variabel und kann auch mal niedriger sein als das theoretische Maximum. An Ihrer Leitung gehen nicht mehr als 4 MBit/s."
Kunde: "Ich will aber 6 MBit/s!!!!einself!!!"
Hotline: "Geht aber nicht. Auf Wiederhören."

Ich nehme an, die Telekom weiß, dass sie es vermutlich nicht allen recht machen kann.

Gruß

niknuk
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[1] kennerley antwortet auf niknuk
19.11.2010 10:34
Was soll ich sagen. Ich habe DSL1000 mit reduziertem Datenfluß, zahle für DSL2000, wenn ich 2000 hätte, bekäm ich 6000. Hab´s sogar irgendwo schriftlich,-) Gruß
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[1.1] niknuk antwortet auf kennerley
19.11.2010 11:43
Benutzer kennerley schrieb:

Was soll ich sagen. Ich habe DSL1000 mit reduziertem Datenfluß, zahle für DSL2000,

Irrtum. Du *hast* DSL 2000, also genau das, wofür du bezahlst. Allerdings handelt es sich bei "DSL 2000" nicht um einen Anschluss mit exakt 2 MBit/s Bandbreite, sondern die Bandbreite kann gemäß Leistungsbeschreibung auch geringer sein. Es ist und bleibt dann aber immer noch "DSL 2000". Also genau das, wofür du bezahlst.

Um behaupten zu können, man zahle für 2 MBit/s, muss man ein Produkt bestellen, bei dem *mindestens* 2 MBit/s aus der Leitung kommen und der Anbieter das auch garantiert. Solche Produkte heißen dann aber meistens "DSL 6000" und kosten auch etwas mehr als DSL 2000. Bei DSL 2000 hingegen bekommt man die 2 MBit/s nicht garantiert, muss aber für eine derartige Garantie auch nicht zahlen.

Gruß

niknuk
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[1.1.1] fruli antwortet auf niknuk
19.11.2010 12:00

einmal geändert am 19.11.2010 12:00
Hi,

Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer kennerley schrieb:

>> Was soll ich sagen. Ich habe DSL1000 mit
>> reduziertem Datenfluß,
>> zahle für DSL2000,

Irrtum. Du *hast* DSL 2000, also genau das, wofür du bezahlst. Allerdings handelt es sich bei "DSL 2000" nicht um einen Anschluss mit exakt 2 MBit/s Bandbreite, sondern die Bandbreite kann gemäß Leistungsbeschreibung auch geringer sein.

Ein DSL 2000 Anschluss bei der Telekom wird (abgesehen von RAM) entweder mit der vollen fixen Bandbreite oder der Rückfalloption 1500 geschaltet.

Ein Anschluss mit Bandbreiten 1000 sowie 768 und 384 firmiert unter DSL 1000 Anschluss (im Fall von 768 und 384 mit entsprechender genannter Rückfalloption), auch wenn er im Zusammenhang mit einem Call&Surf-Paket mit höherer Inklusivbandbreite (bei Basic z.B. 2000) bereitgestellt wird.

Das, was kennerley schrieb (er hat 768 oder 384 Rückfall) in Verbindung mit einem Call&Surf Basic stimmt deshalb so.

So long.
fruli
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[1.1.1.1] niknuk antwortet auf fruli
19.11.2010 13:17
Benutzer fruli schrieb:

Das, was kennerley schrieb (er hat 768 oder 384 Rückfall) in Verbindung mit einem Call&Surf Basic stimmt deshalb so.

Dann hat er nicht "DSL 2000", sondern Call&Surf Basic. Das ist ein anderes Produkt, für das selbstverständlich auch andere Konditionen gelten als für "nacktes" T-DSL 2000. Aber auch mit nur 384 kbit/s heißt das Produkt immer noch Call&Surf Basic. Das bezahlt er, und das bekommt er auch.

Davon abgesehen werden bei Call&Surf niedrigere Bandbreiten als die Nominalbandbreite nur dann geschaltet, wenn der Kunde einverstanden ist.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1] fruli antwortet auf niknuk
19.11.2010 13:22
Hi,

Benutzer niknuk schrieb:
Dann hat er nicht "DSL 2000",

Das hat er auch nicht geschrieben, er schrieb dass er für "DSL 2000 bezahle" und das ist bei Call & Surf Basic durchaus der Fall.


Davon abgesehen werden bei Call&Surf niedrigere Bandbreiten als die Nominalbandbreite nur dann geschaltet, wenn der Kunde einverstanden ist.

das stimmt zwar, hilft aber nicht weiter bei einer Asymmetrie der Vertragspartner, wenn man man beim Vor-Ort-Monopolisten ansonsten überhaupt kein DSL erhalten kann nach dem Motto friss oder stirb

So long.
fruli
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[1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf fruli
19.11.2010 13:44
Benutzer fruli schrieb:

Benutzer niknuk schrieb:
Dann hat er nicht "DSL 2000",

Das hat er auch nicht geschrieben, er schrieb dass er für "DSL 2000 bezahle" und das ist bei Call & Surf Basic durchaus der Fall.

Jeder Telekom-Kunde bezahlt exakt für das Produkt, das er bestellt hat. In diesem Fall handelt es sich offenbar um Call&Surf Basic. Bei diesem Produkt gelten andere Mindestbandbreiten als bei "nacktem" T-DSL 2000. Allerdings heißt Call&Surf Basic immer gleich, egal ob der enthaltene DSL-Anschluss 384 oder 2000 kbit/s liefert. Also bekommt auch derjenige Call&Surf-Basic-Kunde, bei dem nur 384 kbit/s anliegen, exakt das, was er bestellt hat: Call&Surf Basic. Und genau das bezahlt er dann auch.

Wie ich bereits schrieb, ist die Behauptung "ich bezahle für 2000 kbit/s" nur dann gerechtfertigt, wenn man ein Produkt nutzt, bei dem 2000 kbit/s verbindlich zugesagt werden. Solche Produkte heißen aber niemals "DSL 2000" oder tragen sonst irgend etwas mit "2000" im Namen. Vielmehr heißen diese Produkte häufig "DSL 6000". Ausnahmen, bei denen die Mindestbandbreite unter 2 MBit/s liegen kann (z. B. Call&Surf Comfort), bestätigen die Regel.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1.1.1] fruli antwortet auf niknuk
19.11.2010 14:08
Hi,

dazu, ob man nicht doch zurecht schreiben kann "ich bezahle für 2000", wenn man für ein Paket zahlt, das diese Inklusivbandbreite prominent bewirbt ("Call&Surf Basic mit DSL 2000") und allein aus technischen Gründen (wobei diese technisschen Gründe zumindest in dem extremem Ausmaß aus einer antiquierten Schalttechnik bestehen, die bereits 2007 lt. eigenen Telekom-Angaben von kaum einem anderen nationalen/internationalen Netzbetreiber mehr eingesetzt wurde) eine deutlich niedrigere Bandbreite bereitgestellt bekommt, kann man auch dezidiert anderer Auffassung sein -auch wenn man sich mit einem Haken bei der Bestellung damit einverstanden erklärt.

Im übrigen wird die tatsächlich geschaltete Bandbreite in nicht wenigen Fällen erst auf der Auftragsbestätigung genannt und im Vorfeld der Bestellung erhält man keinerlei Hinweis darauf, ob einem diese geringere Bandbreite voraussichtlich betreffen wird (das war z.B. zumindest bis vor 1-2 Monaten grundsätzlich bei der Online-Bestellung der Fall - auch bei Bestellung von Call & Surf Comfort Plus in einem Gebiet wo nur DSL 384 bereitgestellt wird)
So long.
fruli
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Triple22 antwortet auf fruli
19.11.2010 15:05
dem ist absolut nicht so!
Man kann vor einer Bestellung einen Leitungscheck durchführen und bekommt die Aussage der verfügbaren Geschwindigkeit. Wenn ein Kunde dann die Bestellung weiterführt, erklärt er sich damit einverstanden.
Desweiteren steht jedem Kunden nach der Auftragsbestätigung ein Widerrufsrecht zur Verfügung, vorausgesetzt er liest diese Bestätigung.

Noch ein Einwand: Sowie bei jedem anderen Anbieter stehen die Komplettpakete immer mit einer "bis zu" Bandbreite im Angebot. Es wird also keine Bandbreite garantiert.

MfG Triple
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] fruli antwortet auf Triple22
19.11.2010 15:32
Hi,

Benutzer Triple22 schrieb:
dem ist absolut nicht so! Man kann vor einer Bestellung einen Leitungscheck durchführen und bekommt die Aussage der verfügbaren Geschwindigkeit.

Diese Möglichkeit bestand bei der Online-Bestellung über die ganz normale Telekom-Homepage ohne vorhandenen Telekom-Telefonanschluss im Bestand am gewünschten Standort zumindest bis der Adress-Check in den DSL-Quickcheck vor wenigen Wochen aufgenommen wurde, nicht; ich konnte das jederzeit bei Bestellungen nachvollziehen und bis zum "Abschicken-Button" an meiner Adresse Call & Surf Comfort Plus bestellen ohne jeden Hinweis darauf, dass mich wahrscheinlich ein völlig andere Bandbreite (nämlich 384) erwartet.


Desweiteren steht jedem Kunden nach der Auftragsbestätigung ein Widerrufsrecht zur Verfügung, vorausgesetzt er liest diese Bestätigung.

Daran besteht kein Zweifel.


Noch ein Einwand: Sowie bei jedem anderen Anbieter stehen die Komplettpakete immer mit einer "bis zu" Bandbreite im Angebot. Es wird also keine Bandbreite garantiert.

Das ist korrekt, aber der Bandbreitenabschlag bei identischer Leitungsführung bei Nichtverfügbarkeit der ratenadaptiven Produkte DSL 16000/25000/50000 der Telekom aufgrund des Überschreitens der Telekom-16MBit-ADSL2+-RAM-Schaltgrenzen von 18db@300kHz-KO (DSL 16000 DoublePlay) bzw. 38db@1Mhz-KO (Entertain16+) fällt dort auch üblicherweie sehr viel geringer aus sofern über Kollokationsanbieter-DSLAMs geschaltet werden kann.

Versteh mich nicht falsch: andere Anbieter sind alles andere als perfekt und die Telekom ist nicht grundsätzlich böse, aber man darf Haken und Ösen der Angebote aller Anbieter ansprechen und auch vergleichen und die negativen Auswirkungen einer Schalttechnik beleuchten, die nicht umsonst schon vor Jahren von so gut wie allen anderen Netzbetreibern national und international aufgegeben wurde.

So long.
fruli
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[1.1.1.1.1.1.1.2] niknuk antwortet auf fruli
19.11.2010 19:46

einmal geändert am 19.11.2010 19:50
Benutzer fruli schrieb:

dazu, ob man nicht doch zurecht schreiben kann "ich bezahle für 2000", wenn man für ein Paket zahlt, das diese Inklusivbandbreite prominent bewirbt ("Call&Surf Basic mit DSL 2000")

Nochmal zum Mitmeißeln: "DSL 2000" ist keine Bandbreite. Es ist ein Produktname. Bandbreiten werden in (Kilo-/Mega-/Giga-)Bits pro Sekunde angegeben. Die 2 MBit/s würden also nur dann prominent beworben, wenn das Produkt "Call & Surf Basic mit DSL mit 2 MBit/s" hieße. Heißt es aber nicht.

Allerdings hat das Produkt namens "Call&Surf Basic mit DSL 2000" bestimmte, in der Leistungsbeschreibung festgelegte Eigenschaften. Dazu gehört u. a., dass nicht immer die Maximalbandbreite bereitgestellt werden kann, sondern dass je nach den örtlichen Gegebenheiten irgendeine Bandbreite im Bereich von 384 bis 2000 kbit/s geschaltet wird. Am Produktnamen ändert sich jedoch nichts: auch Call & Surf Basic mit 384 kbit/s heißt "Call & Surf Basic mit DSL 2000".

Im übrigen wird die tatsächlich geschaltete Bandbreite in nicht wenigen Fällen erst auf der Auftragsbestätigung genannt

Dann hat der Kunde eben Pech gehabt. Ich habe auch eben festgestellt, dass die Leistungsbeschreibung (http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/37642.pdf) keine Klausel mehr enthält, nach der niedrigere Bandbreiten nur mit Einverständnis des Kunden geschaltet werden dürfen (eine solche Klausel gibt es aber noch in der Leistungsbeschreibung für das Produkt "Call&Surf Comfort (4)). Gemäß Abs. 1.2.1.1 wird "der Internetzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 384 kbit/s bis zu 2048 kbit/s für den Downstream" bereitgestellt. Der Kunde geht also bei der Bestellung des Produkts "Call&Surf Basic mit DSL 2000" das Risiko ein, sich auch mit nur 384 kbit/s zufrieden geben zu müssen. Mit seiner Unterschrift unter den Vertrag erklärt er sein Einverständnis mit dieser Klausel. Wem 384 kbit/s zu wenig sind, der darf "Call & Surf Basic mit DSL 2000" eben nicht bestellen.

Gruß

niknuk
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] grafkrolock antwortet auf niknuk
19.11.2010 20:51
Ich halte es für unseriös, wenn die Unternehmen im Falle nur stark reduziert zur Verfügung stehender Bandbreite keine explizite Rücksprache mit dem Kunden halten.
1&1 hat das bei mir gemacht. Bestellbares Minimum ist dort 6000, am Wohnort war nur 2000 machbar (die Telekom schaltet gar maximal 1000), und noch vor der Auftragsbestätigung kam die telefonische Rückfrage, ob das denn in Ordnung sei.
Sich auf die Position zu stellen, der Kunde könne ja von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist meiner Ansicht nach zumindest unsauber. Guckt dieser nämlich nicht genau hin, kriegt er zwei Jahre ein Produkt aufs Auge gedrückt, was er womöglich gar nicht haben wollte. Und tut mir leid, wenn "Bis zu 1000 kBit/s" auch 384 kBit/s bedeuten kann, ist das wohl nicht mehr so ganz als astrein zu bezeichnen.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] niknuk antwortet auf grafkrolock
19.11.2010 22:43
Benutzer grafkrolock schrieb:

Sich auf die Position zu stellen, der Kunde könne ja von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist meiner Ansicht nach zumindest unsauber. Guckt dieser nämlich nicht genau hin,

Bei Abschluss eines DSL-Vertrags *muss* man genau hingucken. Wer es nicht tut, ist selber schuld.

kriegt er zwei Jahre ein Produkt aufs Auge gedrückt, was er womöglich gar nicht haben wollte.

Das mag ja sein, aber wenn ich im Supermarkt Rotwein kaufen möchte, aber versehentlich eine Flasche Weißwein erwische, weil ich das Etikett nicht gelesen habe, dann ist das mein Fehler und nicht der des Supermarkts.

"Bis zu 1000 kBit/s" auch 384 kBit/s bedeuten kann, ist das wohl nicht mehr so ganz als astrein zu bezeichnen.

Es ist dann astrein, wenn es im Vertrag (die Leistungsbeschreibung ist Teil des Vertrags) klipp und klar so drinsteht.

Gruß

niknuk
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[2] Ne anders
sushiverweigerer antwortet auf niknuk
19.11.2010 10:34
Benutzer niknuk schrieb:
Bandbreitenprobleme mit fixed rate DSL:

Kunde: "Warum bekomme ich nicht mehr Bandbreite?" Hotline: "Weil an Ihrem Anschluss nicht mehr geht. Wir haben Ihnen bei der Bestellung gesagt, wieviel Bandbreite möglich ist, und genau die bekommen Sie auch." Kunde: "Schade. Naja, kann man nix machen."

Bandbreitenprobleme mit rate adaptive DSL:

Kunde: "Ich bezahle für eine 6000er Leitung, warum bekomme ich nur 4000?"
Hotline: "Sie bezahlen nicht für eine 6000er Leitung, sondern für DSL 6000 RAM. Da ist die Bandbreite variabel und kann auch mal niedriger sein als das theoretische Maximum. An Ihrer Leitung gehen nicht mehr als 4 MBit/s."

Kunde: Ne laut Fritzbox verträgt meine Leitung 13 Mbit/s

Hotline: Ja das mag sein, aber die schalten wir nicht! Bei uns gibts nur 3 Mbit per Rückfall-Option!

Kunde: Warum denn das ihr Luschen? Bei 1&1 und allen anderen Anbietern kriege ich DSL 16.000 und davon kommt dann halt effektiv 13 Mbit bei mir an.

Hotline: Das mag ja sein, aber wir sind nun mal ein Steinzeit-Anbieter, der letzte Dinosaurier sozusagen, bei uns kriegense nur ein Bruchteil dessen, was ihre Leitung zulässt! Kleiner Trost: Zahlen müssen sie natürlich den vollen Preis!

Tele.doof, alles anders und schlimmer gehts nimmer!
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[2.1] Triple22 antwortet auf sushiverweigerer
19.11.2010 11:13

einmal geändert am 19.11.2010 11:19
Kunde: warum fällt meine Telefonie immer aus warum ist das Gespräch andauert weg
Hotliner 1+1: das liegt an der telekom
Kunde: aber ihr habt mir doch gesagt ihr habt eigene Leitungen
Hotliner 1+1 lacht und bricht das Gespräch ab

Naja, frag mal eine so frustierten Kunden was ihm lieber ist 13 Mbit mit ständigen Ausfällen oder 3Mbit stabil

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[2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Triple22
19.11.2010 21:54
Benutzer Triple22 schrieb:

Naja, frag mal eine so frustierten Kunden was ihm lieber ist 13 Mbit mit ständigen Ausfällen oder 3Mbit stabil

Ich bevorzuge 13 Mbit stabil powered by 1&1
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[2.1.1.1] bholmer antwortet auf sushiverweigerer
21.11.2010 10:09
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Triple22 schrieb:

Naja, frag mal eine so frustierten Kunden was ihm lieber ist 13 Mbit mit ständigen Ausfällen oder 3Mbit stabil

Ich bevorzuge 13 Mbit stabil powered by 1&1

Ich habe langsam die Nase voll der Telekom-Aussage "Bei Ihnen geht max. 3000". Ich habe T-DSL 2000 stabil. Alle Anbieter, die über Telefonica DSLAM arbeiten, bieten mir ADSL2 mit ca. 8000 bis 12000 an. Meine FritzBox ist der Meinung, dass 9600 geht.

Daher werde ich jetzt den Wechsel wagen (wahrscheinlich zu Easybell). Wenn das stabil läuft, kommt der analoge Telefonanschluss auch weg. Bis die Telekom mit RAM aus dem Quark kommt, kann ich lange warten. Zudem ist es noch billiger.

Bert