Benutzer *i schrieb:
Der Vertrag ist in vielen Fällen schwebend unwirksam.
aber unwirksam, und daher nicht wirklich als Möglickeit zubetrachen die Kinder und Jugendlichen nutzen würden um Zugang an Pornographie zu erlangen...
Ich würde sagen, wenn ein Jugendlicher Pornos sehen will, ist es ihm gerade egal, ob irgendein Vertag schwebend unwirksam ist.
Es gibt aber auch Internetzugänge, bei denen man sich nicht im Voraus verpflichten muss, ein wiederkehrendes Entgelt zu zahlen.
Ein "länger währender Vertrag" muß ja auch nicht unbedingt mit einem Entgeld verbunden sein.
Und je weniger sich der Kunde im Voraus verpflichtet, desto eher ist es auch einem Minderjährigen - rechtlich und erst recht praktisch - möglich, so ein Geschäft einzugehen.
Ganz abgesehen davon kenne ich keinen Anbieter Festnetz oder entbündeltes DSL ohne Fixkosten anbietet.
Wäre es denn unrealistisch, dass der Jugendliche einen vorhandenen Telefon- oder DSL-Anschluss nutzen kann? Unter dieser Voraussetzung gäbe es nämlich zahlreiche Möglichkeiten.