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Anschlussinhaber


22.10.2007 15:07 - Gestartet von *i
Internet ist nicht für JEDEN frei zugänglich...

Um einen Internetanschluss zu bekommen muß man doch volljährig sein. Es lieg also beim Anschlussinhaber wem er Zugang über seinem Anschluß und zu den darüber verfügbaren Inhalten gibt.

Damit legt also meistens bei den Eltern Ihre Kinder davor zu schützen.


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[1] Mobilfunk-Experte antwortet auf *i
22.10.2007 17:39
Benutzer *i schrieb:

Um einen Internetanschluss zu bekommen muß man doch volljährig sein.

Muss man nicht. Oder welches Gesetz schreibt das nach deiner Ansicht vor?
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[1.1] AMD-A antwortet auf Mobilfunk-Experte
22.10.2007 17:58
bin gespannt welche Seiten als nächstes gesperrt werden...
Google ?
darüber kommt man auch auf dubiose Seiten (z.B. "Bastel"-anleitungen mit explosionsgefährlichen Stoffen) ohne Alterskontrolle... ohne überhaupt irgendeine Kontrolle (!!!)

Nunja, auf gehts in eine weitere Runde der Zensur! Und wenn dann bald die Vorratsdatenspeicherung durch ist, surf ich nur noch auf kika , disneychannel u. CO oder was?

Evtl. gibts ja bald DSL-Anbieter, die damit werben "Bei uns gibts Zugang zu ALLEN Seiten" Ach nein, vielleicht muss man ja dann ein Führungszeugnis vorlegen, bevor man einen Kommunikationsvertrag abschliesst...

LOL oder vielleicht doch *kopfschüttel*

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[1.2] DenSch antwortet auf Mobilfunk-Experte
22.10.2007 18:08
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer *i schrieb:

Um einen Internetanschluss zu bekommen muß man doch volljährig sein.

Muss man nicht. Oder welches Gesetz schreibt das nach deiner Ansicht vor?


Nach deutschem Gesetz, darfst du einen "länger währenden" Vertrag erst ab der Volljährigkeit unterschreiben bzw. abschließen, ansonsten ist er nichtig.

Der selbe spaß wie bei Mobilfunkverträgen.

Hab das mit eigenen Worten mal beschrieben, irgendwo im Netz geistert auch was richtiges rum.
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[1.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf DenSch
22.10.2007 21:15
Benutzer DenSch schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
>
Benutzer *i schrieb:

Um einen Internetanschluss zu bekommen muß man doch volljährig sein.

Muss man nicht. Oder welches Gesetz schreibt das nach deiner Ansicht vor?
>
Nach deutschem Gesetz, darfst du einen "länger währenden" Vertrag erst ab der Volljährigkeit unterschreiben bzw. abschließen, ansonsten ist er nichtig.

Der Vertrag ist in vielen Fällen schwebend unwirksam. Es gibt aber auch Internetzugänge, bei denen man sich nicht im Voraus verpflichten muss, ein wiederkehrendes Entgelt zu zahlen.
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[1.2.1.1] *i antwortet auf Mobilfunk-Experte
23.10.2007 00:20
Der Vertrag ist in vielen Fällen schwebend unwirksam.

aber unwirksam, und daher nicht wirklich als Möglickeit zubetrachen die Kinder und Jugendlichen nutzen würden um Zugang an Pornographie zu erlangen...

Es gibt
aber auch Internetzugänge, bei denen man sich nicht im Voraus verpflichten muss, ein wiederkehrendes Entgelt zu zahlen.

Ein "länger währender Vertrag" muß ja auch nicht unbedingt mit einem Entgeld verbunden sein.
Ganz abgesehen davon kenne ich keinen Anbieter Festnetz oder entbündeltes DSL ohne Fixkosten anbietet.
Und vom mobilen Internet via Prepaid kann man wohl auch als poteniellen Zugang vernachlässigen...
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[1.2.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf *i
23.10.2007 00:46
Benutzer *i schrieb:

Der Vertrag ist in vielen Fällen schwebend unwirksam.

aber unwirksam, und daher nicht wirklich als Möglickeit zubetrachen die Kinder und Jugendlichen nutzen würden um Zugang an Pornographie zu erlangen...

Ich würde sagen, wenn ein Jugendlicher Pornos sehen will, ist es ihm gerade egal, ob irgendein Vertag schwebend unwirksam ist.

Es gibt aber auch Internetzugänge, bei denen man sich nicht im Voraus verpflichten muss, ein wiederkehrendes Entgelt zu zahlen.

Ein "länger währender Vertrag" muß ja auch nicht unbedingt mit einem Entgeld verbunden sein.

Und je weniger sich der Kunde im Voraus verpflichtet, desto eher ist es auch einem Minderjährigen - rechtlich und erst recht praktisch - möglich, so ein Geschäft einzugehen.

Ganz abgesehen davon kenne ich keinen Anbieter Festnetz oder entbündeltes DSL ohne Fixkosten anbietet.

Wäre es denn unrealistisch, dass der Jugendliche einen vorhandenen Telefon- oder DSL-Anschluss nutzen kann? Unter dieser Voraussetzung gäbe es nämlich zahlreiche Möglichkeiten.
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[1.2.1.1.1.1] *i antwortet auf Mobilfunk-Experte
23.10.2007 10:17
Ich würde sagen, wenn ein Jugendlicher Pornos sehen will, ist es ihm gerade egal, ob irgendein Vertag schwebend unwirksam ist.

Es geht aber ja hier um die Rechtsgrundlagen und den direkten Zugang zum Netz und dessen Inhalten, Tricks und Hintertürchen die trotzdem Zugang bieten, wird es immer geben.

Wäre es denn unrealistisch, dass der Jugendliche einen vorhandenen Telefon- oder DSL-Anschluss nutzen kann? Unter dieser Voraussetzung gäbe es nämlich zahlreiche Möglichkeiten.

Dann wären wir ja wieder bei dem Punkt das das wieder in der Verantwortung des Anschlussinhabers besteht.