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Rechtliche Grundlage


31.07.2009 13:29 - Gestartet von geratze
Es sollten mal die Verbruacherschützer wach werden, denn eine Auswertung der Nutzungsdaten zum Zwecke von Marketing-Aktiväten ist nicht zulässig, es sei denn der Kunde hat aktiv zugestimmt. Dies ist bei Tchibo sicher nicht der Fall gewesen.

Es ist so offensichtlich, dass Tchibo Nutzungsdaten ausgewertet hat. Unglaublich!

Alice Mobil ist echt ne Alternative.
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[1] MarcoK antwortet auf geratze
01.08.2009 16:46

Es sollten mal die Verbruacherschützer wach werden, denn eine Auswertung der Nutzungsdaten zum Zwecke von Marketing- Aktiväten ist nicht zulässig, es sei denn der Kunde hat aktiv zugestimmt.

Neutralen Verbraucherschutz gibt es in Deutschland? Wusste ich noch gar nicht. Wo gibt es denn sowas?


Dies ist bei Tchibo sicher nicht der Fall gewesen.

A) weiss man nicht wie Tchibo es auswertet und

B) steht so eine Passage in JEDEM TK-Vertrag... muss man entsprechend nur streichen... und

C) selbst wenn Tchibo das machen würde... wo liegt das Problem? Man kann doch als Anbieter - ohne Speicherung der Zielrufnummer - auswerten, wer wieviele Stunden intern.. extern... telefoniert hat? Man kann nicht nur, man sollte es als Anbieter auch machen... so findet man letztendlich die schwarzen Schafe (Call Center, etc.)

Alice Mobil ist echt ne Alternative.
*g*